Aufgrund der verschiedenen Möglichkeiten, in einem Urteil zu einem gerechten Ergebnis zu gelangen, hat sich der Gesetzgeber beim Zivilverfahren für gewisse Grundsätze entschieden:
Grundsatz der Mündlichkeit
Grundsatz der Unmittelbarkeit
Grundsatz der Öffentlichkeit
Anspruch auf RechtlichesGehör