Die Unmittelbarkeit besagt, dass nur der Richter der an allen Verhandlungen teil genommen hat, ein rechtskräftiges Urteil erheben darf.
Die Unmittelbarkeit besagt, dass nur der Richter der an allen Verhandlungen teil genommen hat, ein rechtskräftiges Urteil erheben darf.
Unmittelbarkeit (zuletzt geändert am 2013-05-08 12:09:54 durch anonym)