§ 13 BGB liefert eine LegalDefinition von "Verbraucher":
Verbraucher ist jede NatürlichePerson, die ein RechtsGeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Zu beachten
Die Eigenschaft "Verbraucher" hängt immer an einem RechtsGeschäft. Ich kann nicht einfach »Ich bin ein Verbraucher« sagen, sondern »Ich bin bei diesem Rechtsgeschäft ein Verbraucher«.
GbR als Verbraucher
Problematisch ist, unter welchen Voraussetzungen eine GesellschaftBürgerlichenRechts als Verbraucher gelten kann.
Arbeitnehmer als Verbraucher
Widersprüchlich ist bislang die Rechtsprechung der Instanzgerichte zur Frage, ob ein Arbeitnehmer im Verhältnis zum Arbeitgeber Verbraucher ist oder nicht. Auch in der Literatur ist die Frage weithin umstritten. Eine grundsätzliche Entscheidung des BAG steht noch aus.