Das Projekt “JuraWiki” wurde archiviert. Es ist weiterhin online, jedoch nicht mehr aktiv. Man kann also keine Seiten mehr bearbeiten und sich nicht mehr einloggen (außer man ist Mitglied der TrustedEditorGroup) oder sich neu registrieren. Alle Informationen, die Sie hier finden, sind also potenziell veraltet.

Von einer Legaldefinition spricht man, wenn das Gesetz selbst einen Begriff definiert. Das geschieht oft durch einen Klammerzusatz.

Zur Definition im allgemeinen siehe http://www.uni-koeln.de/phil-fak/voelkerkunde/prosem/wisstheo3.htm

OffeneFrage: Was ist das Gegenteil einer LegalDefinition? Also ein juristischer Begriff, der an einer anderen Stelle als im Gesetz definiert wird? Ich würde das gerne IllegalDefinition nennen und hier sammeln. Gibt es ein günstiges Lexikon, das LegalDefinitionen und IllegalDefinitionen enthält und jeweils sagt, wo man diese findet? -- RolandIllig


siehe auch HörDefinition

LegalDefinition (zuletzt geändert am 2011-06-11 13:38:09 durch anonym)