Das JuristenAusbildungsRecht der einzelnen Bundesländer (OffeneFrage: aller?) sieht vor, eine praktische Studienzeit, sog. Praktikum, zu absolvieren.

Spezielle Regelungen in den einzelnen Ländern

Saarland

Gesetzesgrundlage

schen Studienzeiten teilzunehmen.

einer Stelle einen Monat nicht unterschreiten soll. Mindestens einen Monat der praktischen Studienzeiten soll die Stu- dentin/der Student bei einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt ableisten.

jeweils geltenden Fassung auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer/seiner Obliegenheiten, insbesondere ihrer/seiner Pflicht zur Verschwiegenheit, förmlich zu verpflichten.

von der ausbildenden Stelle eine Bescheinigung erteilt.

Praktikum ja, aber wo?

Wer an der Universität des Saarlandes Jura studiert, muß bis zum ersten Staatsexamen drei Monate (!, nicht 12 Wochen) Praktika nachweisen (§ 7 JAG). Genauere Regelungen trifft § 2 JAO. Hiernach muß,

In dem mintgrünen Heft, das jeder am Beginn seines Studiums bekommen hat ("Rechtsgrundlagen für das Studium der Rechtswissenschaft im Saarland") können die oben genannten Gesetze nachgelesen werden.

OffeneFrage: Wird das Praktikum auch anerkannt, wenn es unmittelbar vor der Einschreibung absolviert wurde? * Nein; hab das auch versucht, nachdem ich vor Studienbeginn 2 Monate in einer Kanzlei ein Praktikum absolviert habe - wurde nicht anerkannt, da man zu diesem Zeitpunkt noch nicht über genügende juristische Kenntnisse verfüge, um ein solches Praktikum (vom Standpunkt des Wissens aus) richtig zu würdigen vermöge... Dämliche Regelung, ist aber so :-)

OffeneFrage: Ich hab ne Frage bzgl. der Praktikumslänge: Ich habe in den vergangenen Semesterferien bisher 6 Wochen Praktikum beim Gericht und 1 Monat in der Verwaltung (Für mich Pflichtpraktikum) gemacht.

Wieviel Wochen muss ich denn jetzt noch Praktikum machen, um die 3 Monate voll zu bekommen? Und wie ist die Regelung zu verstehen, dass die Praktikumsdauer bei einer Stelle einen Monat (oder waren's 4 Wochen?) nicht unterschreiten soll. Bedeutet das, dass kürzere Praktika nicht anerkannt werden?



Ein Ministerium(Bundes-/ oder Landesmnisterium) ein Amt (Ordnungsamt, Bauamt, ...), ... Voraussetzung ist aber, dass man einem VollJuristen untergeordnet ist, d.h. vor allem, dass da überhaupt einer arbeitet.


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PraktischeStudienzeit (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:57:14 durch anonym)