Volljurist
Volljurist ist jemand, der das erste und das zweite StaatsExamen abgelegt und damit die Befähigung zum Richteramt nach dem DRiG hat, vgl. § 5 DRiG.
Volljurist wird man mit dem zweiten Staatsexamen, das einen auch gleichzeitig zum "Ass. iur." macht (deshalb "Assessor-Examen").
Bei JURA LERNPLAN kann man sich einen individuellen JURALERNPLAN erstellen, der die gesamte Zeit des Referendariats und die Vorbereitung auf das 2. Staatsexamen strukturiert.
siehe auch DiplomJurist, EinserJurist