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Volljurist

Volljurist ist jemand, der das erste und das zweite StaatsExamen abgelegt und damit die Befähigung zum Richteramt nach dem DRiG hat, vgl. § 5 DRiG.

Volljurist wird man mit dem zweiten Staatsexamen, das einen auch gleichzeitig zum "Ass. iur." macht (deshalb "Assessor-Examen").

Bei JURA LERNPLAN kann man sich einen individuellen JURALERNPLAN erstellen, der die gesamte Zeit des Referendariats und die Vorbereitung auf das 2. Staatsexamen strukturiert.


siehe auch DiplomJurist, EinserJurist

VollJurist (zuletzt geändert am 2018-03-10 08:15:02 durch anonym)