Es gibt zahlreiche Websites, die ausdrücklich als "juristisches Portal" bezeichnet werden. Ein Portal ist laut Langenscheids FremdWörterBuch ein "großes, prunkvolles Tor" bzw. ein "architektonisch verziertes Tor" (Wahrig Fremdwörterlexikon). Ein Tor zu juristischer Information. Diese wird entweder selbst angeboten oder es werden externe Quellen verlinkt, was in einfacher Ausführung auch als LinkListe bezeichnet wird.

Siehe auch Bernhard U. von Boyen: "Was ist ein Internetportal?".

Juristische Portale im Internet (deutsch)

Juristische Portale im Internet (international)


vgl. auch JuraLernPlattform mit LernPortal Zur Übersicht weiterer juristischer Informationsangebote im Internet: JuraInfo

JuraPortal (zuletzt geändert am 2018-02-16 09:35:55 durch anonym)