Der aufgrund der Wehrpflicht zu leistende Wehrdienst umfasst aber (§ 4 WehrPflG) halt nicht nur den Grundwehrdienst, sondern auch die Wehrübungen (§ 6 WehrPflG). Jedenfalls besteht also die Möglichkeit, zu einer Wehrübung eingezogen zu werden.

Frage: Wie häufig kommt so etwas eigentlich vor? Antwort: Nein, aus meinem Bekanntenkreis kenne ich nur einen (von ca. 150), der tatsächlich mal zu zehn Tagen eingezogen wurde, davon zwei Tage Ein- und Auskleiden. Im übrigen soll es ein Verfassungsgerichtsurteil geben, wo als Reaktion der Regierung oder ähnliches (hab's nicht gelesen) zudem angegeben sein soll, dass


Eine ausgezeichnete Website zum Thema deutsches Wehrrecht ist http://www.deutsches-wehrrecht.de/.


siehe auch EntsendeGesetz, KriegsDienstVerweigerung


Sagt mal hat jemand von euch eigentlich eine Ahnung, wieso man bei uns in Deutschland kein Militäranwalt werden kann wie z.B. in den USA , England etc? Kann man sich irgendwie darauf spezialisieren, oder hat man da bei uns gar keine Mögichkeit dazu? Naja, bei unser tollen Regierung ist es eh unnötig so etwas zu machen inzwischen, nach deren vorstellungen degeneriert die Bundeswehr ja eh zu nem 50.000 Mann Haufen mit mindestens 50% Frauenanteil.

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WehrRecht (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:56:57 durch anonym)