"Entsendegesetz-Debatte erst nach dem Krieg", meldete tagesschau.de am 26.03.2003.

Eine Debatte gab es allerdings schon vorher: Angeordnete der FDP hatten am 06.11.02 einen Antrag in den BundesTag eingebracht mit dem Titel "Rechtssicherheit für die bewaffneten Einsätze deutscher Streitkräfte schaffen - ein Gesetz zur Mitwirkung des Deutschen Bundestages bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr einbringen" (BT-Drs. 15/36). Am 14.11.02 wurde im BundesTag darüber debattiert (Plenarprotokoll S. 632 ff., PDF S. 106 ff.). Am Ende der Sitzung wurde die Vorlage an die Ausschüsse überwiesen (S. 643, PDF S. 117).

Ulrike Merten, MdB (SPD) wirbt auf ihrer Website mit ihrem Redebeitrag.

Nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 13.09.03 soll nach den Plänen der SPD-Fraktion noch in diesem Jahr ein Entsendegesetz für Auslandseinsätze der Bundeswehr in den BundesTag eingebracht werden. Nur noch bei "bewaffneten Einsätzen" soll ein vorheriges Parlamentsmandat nötig sein. Der Vizefraktionschef Gernot Erler habe angekündigt, dass die SPD in den nächsten vier Wochen eine möglichst exakte Definition des Begriffes BewaffneterEinsatz erarbeiten werde.

ToDo: Originale suchen und hier verlinken.

Grundgesetz

Art. 87a II GG: Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt.

Dazu die AWACS-Entscheidung des BundesVerfassungsGerichts (2. LeitSatz):

Ausland

Wie machen das die anderen?

In Österreich gibt es so etwas offenbar schon länger, siehe http://zoom.mediaweb.at/zoom_1297/entsende.html.


siehe auch WehrRecht


KategorieÖffentlichesRecht

EntsendeGesetz (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:58:34 durch anonym)