"Entsendegesetz-Debatte erst nach dem Krieg", meldete tagesschau.de am 26.03.2003.
Eine Debatte gab es allerdings schon vorher: Angeordnete der FDP hatten am 06.11.02 einen Antrag in den BundesTag eingebracht mit dem Titel "Rechtssicherheit für die bewaffneten Einsätze deutscher Streitkräfte schaffen - ein Gesetz zur Mitwirkung des Deutschen Bundestages bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr einbringen" (BT-Drs. 15/36). Am 14.11.02 wurde im BundesTag darüber debattiert (Plenarprotokoll S. 632 ff., PDF S. 106 ff.). Am Ende der Sitzung wurde die Vorlage an die Ausschüsse überwiesen (S. 643, PDF S. 117).
Ulrike Merten, MdB (SPD) wirbt auf ihrer Website mit ihrem Redebeitrag.
Nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 13.09.03 soll nach den Plänen der SPD-Fraktion noch in diesem Jahr ein Entsendegesetz für Auslandseinsätze der Bundeswehr in den BundesTag eingebracht werden. Nur noch bei "bewaffneten Einsätzen" soll ein vorheriges Parlamentsmandat nötig sein. Der Vizefraktionschef Gernot Erler habe angekündigt, dass die SPD in den nächsten vier Wochen eine möglichst exakte Definition des Begriffes BewaffneterEinsatz erarbeiten werde.
Wie die FR am 21.10.03 berichtet, legt die SPD nun ein "Entsendegesetz light" vor und nennt es "Parlamentsbeteiligungsgesetz".
Inzwischen habe auch die Grünen ein eigenes Konzept vorgelegt (FR vom 22.10.03)
ToDo: Originale suchen und hier verlinken.
Wie die FR am 12.02.04 meldet, seien die Bemühungen um einen fraktionsübergreifenden Kompromiss über ein Entsendegesetz gescheitert. "Knackpunkt" sei nach Angaben des Verteidigungsexperten der Union, Christian Schmidt (den gibt's auch zu hören), die Beteiligung an internationalen Verbänden wie der "Response-Force" der Nato und der EU-Eingreiftruppe. CDU und CSU wollten nach der grundsätzlichen Entscheidung über die Beteiligung für die einzelnen Mandate ein "Rückholrecht" des Parlaments - SPD und Grüne hätten sich geeinigt, jeden Einsatz einzeln zu beschließen.
Grundgesetz
Art. 87a II GG: Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt.
Dazu die AWACS-Entscheidung des BundesVerfassungsGerichts (2. LeitSatz):
Art 87a GG steht der Anwendung des Art 24 Abs 2 GG als verfassungsrechtliche Grundlage für den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Rahmen eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit nicht entgegen.
Ausland
Wie machen das die anderen?
In Österreich gibt es so etwas offenbar schon länger, siehe http://zoom.mediaweb.at/zoom_1297/entsende.html.
siehe auch WehrRecht