"Teledienst" ist legal definiert in § 2 TDG. Gemäß § 3 II Nr. 1 JMStV handelt es sich beim Teledienst genauso wie beim MedienDienst um ein "TeleMedium i.S.d JMStV".

Das Teledienstegesetz1 (TDG) wurde mit dem Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz2 (IuKDG, BGBl 1997 I 1870) am 22.07.1997 erlassen. Zuletzt geändert wurde es mit dem Elektronischer Geschäftsverkehr-Gesetz3 (EGG) vom 14.12.2001 (BGBl I 3721, als PDF - S. 21). Damit sollte die E-Commerce-Richtlinie4 umgesetzt werden.

...

Die Gesetze unterscheiden zwischen Telediensten (Teledienstegesetz TDG, Regelungskompetenz des Bundes) und MedienDiensten (Mediendienste-Staatsertrag MStV, Zuständigkeit der Länder). Die beiden Regelungswerke haben einen im wesentlichen identischen Wortlaut.

Literatur


weiter zu JuraWiki/RechtlicherStatus


KategorieÖffentlichesRecht KategorieOnlineRecht

  1. Gesetz über die Nutzung von Telediensten (1)

  2. Gesetz zur Regelung der Rahmenbedingungen für Informations- und Kommunikationsdienste (2)

  3. Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elktronischen Geschäftsverkehr (3)

  4. Richtline 2000/31/EG DES Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr) (4)

TeleDienst (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:58:31 durch anonym)