"Teledienst" ist legal definiert in § 2 TDG. Gemäß § 3 II Nr. 1 JMStV handelt es sich beim Teledienst genauso wie beim MedienDienst um ein "TeleMedium i.S.d JMStV".
Das Teledienstegesetz1 (TDG) wurde mit dem Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz2 (IuKDG, BGBl 1997 I 1870) am 22.07.1997 erlassen. Zuletzt geändert wurde es mit dem Elektronischer Geschäftsverkehr-Gesetz3 (EGG) vom 14.12.2001 (BGBl I 3721, als PDF - S. 21). Damit sollte die E-Commerce-Richtlinie4 umgesetzt werden.
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Die Gesetze unterscheiden zwischen Telediensten (Teledienstegesetz TDG, Regelungskompetenz des Bundes) und MedienDiensten (Mediendienste-Staatsertrag MStV, Zuständigkeit der Länder). Die beiden Regelungswerke haben einen im wesentlichen identischen Wortlaut.
Literatur
Teledienstegesetz Onlinepraxiskurzkommentar von RechtsAnwalt Boris Hoeller
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KategorieÖffentlichesRecht KategorieOnlineRecht
Gesetz über die Nutzung von Telediensten (1)
Gesetz zur Regelung der Rahmenbedingungen für Informations- und Kommunikationsdienste (2)
Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elktronischen Geschäftsverkehr (3)
Richtline 2000/31/EG DES Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr) (4)