Mediendienst ist legal definiert in § 2 MDStV. Gemäß § 3 II Nr. 1 JMStV handelt es sich beim Mediendienst genauso wie beim TeleDienst um ein "TeleMedium i.S.d JMStV".
Die BundesLänder haben einen StaatsVertrag über Mediendienste (MedienDiensteStaatsVertrag, MDStV) geschlossen, der am 01.08.1997 in Kraft trat.
Die Regelungen sind weitgehend wortgleich mit dem TeleDiensteGesetz.
Literatur
Hajo Rauschhofer, Mediendienste im World Wide Web - Elektronische Publikationen im Lichte des Presserechts JurPC Web-Dok. 241/2000