Was für einen rechtlichen Status hat eigentlich das JuraWiki als völlig offenes WikiWikiWeb (siehe WikiTypen).

Urheberrechtliche Fragen

- siehe hierzu die Seiten UrheberRecht und LizenzFragen -

Teledienst oder Mediendienst

/!\ Nach Inkrafttreten des TeleMedienGesetz hat sich die Unklarheit, ob es sich beim Wiki um einen Teledienst oder einen Mediendienst handelt, erledigt.

TeleDienstegesetz und MedienDiensteStaatsVertrag haben einen im wesentlichen identischen Wortlaut.

Die Frage, ob es sich beim JuraWiki um einen Teledienst oder einen Mediendienst handelt, könnte also zunächst zurückgestellt werden, um sich den Rechtsfolgen zuzuwenden. Dazu müsste aber zunächst feststehen, dass das JuraWiki jedenfalls einer der beiden Vorschriften unterfällt.

Die Vorschriften, die den Geltungsbereich betreffen, sind:

Teledienst

Das JuraWiki ist über Internet zu erreichen und damit als elektronischer Informations- oder Kommunikationsdienst gemäß § 2 I 1. HS TDG einzuordnen, dem auch eine Übermittlung mittels Telekommunikation zugrundeliegt.

Damit es als Teledienst dem Geltungsbereich des TDG unterfällt, müsste es gem. § 2 I 2. HS TDG aber auch "für eine individuelle Nutzung von kombinierbaren Daten wie Zeichen, Bilder oder Töne bestimmt" sein. Die Buchstaben, aus denen ein Wiki überwiegend besteht, sind kombinierbare Daten. Fraglich ist, ob diese für eine "individuelle Nutzung" bestimmt sind. Zwar kann ich ein Wiki auch zur Individualkommunikation (§ 2 II Nr. 1 TDG) nutzen, indem ich etwa eine Nachricht auf jemandes Homepage hinterlasse. In erster Linie richtet sich ein Wiki aber an die Allgemeinheit und könnte damit ein Angebot zur Information und Kommunikation gem. § 2 II Nr. 2 TDG sein.

Fraglich ist aber, ob nicht die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung für die Allgemeinheit im Vordergrund steht, denn nur "Datendienste" gem. § 2 II Nr. 2 a.E. TDG sind Teledienste. Die in § 2 II Nr. 2 a.E. TDG aufgeführten Beispiele für Datendienste treffen nicht unmittelbar auf das JuraWiki zu. Allein das letzte Beipiel (Verarbeitung von Informationen über Waren und Dienstleistungsangebote) könnte einschlägig sein. Das JuraWiki beschäftigt sich auch mit Waren (Bsp.: AnwaltsSoftware) und Dienstleistungsangeboten (Bsp. JuraRep).

Das Wiki könnte aber auch ein inhaltliches Angebot eines Abrufdienstes sein und damit gemäß § 2 IV Nr. 3 TDG aus dem Geltungsbereich des TDG fallen. Dazu müßte wiederum die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung für die Allgemeinheit im Vordergrund stehen (vgl.o.).

Zwischenergebnis: Eher kein Teledienst? (OffeneFrage oben noch klären).

Mediendienst

Der MDStV gilt gem. § 2 I S. 1 1. HS MDStV für Mediendienste in Text, Ton oder Bild, die über Internet verbreitet werden. Das Wiki müßte also ein Mediendienst sein. Dazu müßte es ein "an die Allgemeinheit gerichteter Informations- oder Kommunikationsdienst" sein. Das Wiki richtet sich an die Allgemeinheit und dient der Information und Kommunikation. Es könnte unter § 2 II Nr. 4 MDStV fallen und damit sogar "insbesondere" ein Mediendienst sein.

OffeneFrage: Abgrenzung zu § 2 II Nr. 2 TDG "Angebot zur Information und Kommunikation"?

Ein Abrufdienst ist ein Mediendienst, der im Wege einer Übertragung von Daten auf individuelle Anforderung eines einzelnen Nutzers erbracht wird (§ 3 Nr. 4 MDStV).

Wie kommt es eigentlich, das das TDG immer die "redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung in den Vordergrund stellt, während dies beim MDStV gar nicht erwähnt wird?

M.E. liegt dies vor allem daran, dass die Kompetenzen entsprechend gesplittet sind. Während beim Postwesen/Telefon der Bund ausschliesslich zuständig ist ( GG Art 73 Nr. 7), liegt die Hoheit für Rundfunk ect. bei den Ländern. Aus diesem Grunde bedurfte es auch zweier Regelungen, die sich gleichwohl meist gleichen; bis eben auf den Punkt der redaktionellen Gestaltung. Es kommt also auf die Art der Nutzung an. Am Punkt der "redaktionellen Gestaltung" wanke ich noch. Denn für mich schwingt dabei mit, dass ein Vorgang geschieht, bei dem zuvor einzeln stehende Teil-Aspekte in ein bestimmtes Gesamtkonzept eingeordnet werden. Dazu muss aber eben ein solches Konzept bestehen und eine Person (oder eine Gruppe) dieses durchsetzen.

Das Wiki ist vom Grundprinzip aber eher ein schwarzes Brett. Zwar ist es schön, wenn zusammenhängende Auftritte entstehen (ab einem gewissen Umfang von Konsens könnte man also wieder von einer redaktionellen Gestaltung sprechen), aber grundsätzlich ist doch der Witz, dass jeder seinen eigenen Kram machen kann. Also: Kein Mediendienst. AnsgarHeitkamp


Nicht alles, was im Internet stattfindet, ist automatisch entweder Teledienst oder Mediendienst (oder beides). Es gibt nämlich auch Sachen, die gar kein Dienst sind, also nicht angeboten werden. Ein SSH-Sever auf der lokalen Firewall z.B.

JuraWiki/RechtlicherStatus (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:59:28 durch anonym)