Die Bundesjustizministerin hatte in einer Pressemitteilung am 24.04.2003 angekündigt, einen Gesetzentwurf "zur Vereinfachung und Effizienzsteigerung der Gerichtsverfahren in Deutschland" vorzulegen: das Justizmodernisierungsgesetz (JuMoG). Die TagesZeitung taz meldet (in ihrer Online-Ausgabe vom 25.04.2003), nach Angaben des Deutschen Anwaltvereins hätten Bund und Länder über eine Liste von 129 Maßnahmen verhandelt.
Wir wollen das Gesetzgebungsverfahren begleiten und die dabei anfallenden GesetzgebungsMaterialien pp. erschließen. Mit der Zeit wird ein wertvolle Chronik der Entstehungsgeschichte dieses Gesetzesvorhabens entstehen. Vorbild dafür ist etwa der Überblick zum "Urheberrecht in der Informationsgesellschaft" vom Institut für Urheber- und Medienrecht.
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StandDerGesetzgebung(GESTA): http://zosel.dyndns.org/cgi-bin/gesta.py?nummer=15/1508
Zum Gegenentwurf (eingebracht über den BundesRat) siehe JustizBeschleunigungsGesetz.
Inhaltsverzeichnis
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Chronik
- Bundestag verabschiedet Justizmodernisierungsgesetz, 01.07.2004
- Öffentliche Sitzung des Rechtsausschusses, 12.11.2003
- Egon Schneider im Anwaltsblatt 10/2003
- Jost Müller-Neuhof (Tagesspiegel, 19.09.03): ... das geplante Modernisierungsgesetz für die Justiz wird nicht viel helfen.
- Stellungnahme des Bundesrates, Pressemitteilung vom 11.07.2003
- Stellungnahme des DAV, Juni 2003
- dpa-Meldung vom 30.05.2003: Sachsen-Anhalts Justizminister Curt Becker (CDU) reicht das vom rot-grünen Bundeskabinett beschlossene Justizmodernisierungsgesetz nicht aus.
- Pressemitteilung des Bundesjustizministerium, 28.05.2003
- Interview Bundesjustizministerin Brigitte Zypries im MDR, 11.05.2003
- Gesetzentwurf vom 28.04.2003 mit Begründungen
- Pressemitteilung Sächsisches Staatsministerium der Justiz vom 25.04.2003
- Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium der Justiz vom 25.04.2003
- Pressemitteilung BMJ vom 24.04.2003
- Stellungnahme des Bundes Deutscher Rechtspfleger zur "Öffnungsklausel", 04.02.2003
- Christian Pfeiffer, Plenarsitzung Niedersächsicher Landtag, 13.12.2002
- Antwort der nds. Landesregierung auf Große Anfrage
- ähnliche Initiativen
1. Chronik
1.1. Bundestag verabschiedet Justizmodernisierungsgesetz, 01.07.2004
Siehe Pressemitteilung des BMJ
1.2. Öffentliche Sitzung des Rechtsausschusses, 12.11.2003
Öffentliche Anhörung
Gesetzentwurf der Bundesregierung (Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Justiz (Justizmodernisierungsgesetz - JuMoG), BT-Drucksache 15/1508
Gesetzentwurf der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Norbert Röttgen, Dr. Jürgen Gehb, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU, Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Beschleunigung von Verfahren der Justiz (1.JustizBeschleunigungsGesetz), BT-Drucksache 15/999
1.3. Egon Schneider im Anwaltsblatt 10/2003
"Das geplante Justizmodernisierungsgesetz taugt hinten und vorne nichts. Kommt es durch, dann wird das zu einem weiteren Abbau der Rechtsstaatlichkeit des Zivilprozesses führen." RechtsAnwalt Dr. Egon Schneider (ZAP-Herausgeber) im Anwaltsblatt 10/2003 (zitiert nach Handakte WebLAWg)
1.4. Jost Müller-Neuhof (Tagesspiegel, 19.09.03): ... das geplante Modernisierungsgesetz für die Justiz wird nicht viel helfen.
Jost Müller-Neuhof (Mit Recht lässt sich handeln - Wie die deutsche Justiz sich fast unbemerkt selbst reformiert, Der Tagesspiegel online, 19.09.03) setzt sich kritisch mit dem Vorsitzende des Richterbundes Arenhövel und dem Justizmodernisierungsgesetz auseinander.
Zu einer ernsthaften kritischen Auseinandereinandersetzung mit dem JustizModG bedarf es mehr als eines letztlich oberflächlichen Verweises auf die im Rahmen des Gesetzes bzw. der höchstrichterlichen Rechtsprechung möglichen Abweichungen vom LegalitätsPrinzip, die der Autor pauschal als Beleg für seine These von der "Selbstreformierung" der Justiz anbringt. Lösungsansätze oder gar neue Ideen zeigt der Beitrag ebensowenig auf wie tatsächliche Belege für die These des Autors. Siehe hierzu auch vertretbar.de.
1.5. Stellungnahme des Bundesrates, Pressemitteilung vom 11.07.2003
Pressemitteilung vom 11.07.2003
Bundesrat beschließt Stellungnahme zum Justizmodernisierungsgesetz und bringt gleichzeitig eigenen Gesetzentwurf ein (siehe JustizBeschleunigungsGesetz).
1.6. Stellungnahme des DAV, Juni 2003
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Justizmodernisierungsgesetzes ab. In einer Stellungnahme (PDF bzw. RTF-Datei) des Zivilverfahrensrechtsausschuss unter Beteiligung des Verkehrsrechtsausschuss spricht sich der DAV dafür aus, zunächst die Auswirkungen der ZPO-Reform zum 01.01.2002 wissenschaftlich zu untersuchen, bevor weitere Änderungen vorgenommen würden. Damit spricht sich der DAV auch gegen die Reformvorschläge der Union aus (JustizBeschleunigungsGesetz). Mehr zur Kritik des DAV auch bei beck-aktuell Quelle: WebLogvertretbar.de
1.7. dpa-Meldung vom 30.05.2003: Sachsen-Anhalts Justizminister Curt Becker (CDU) reicht das vom rot-grünen Bundeskabinett beschlossene Justizmodernisierungsgesetz nicht aus.
Er gehe davon aus, dass Sachsen-Anhalt die weiterführende Gesetzesinitiative von unionsgeführten Ländern, das so genannte JustizBeschleunigungsGesetz, im Bundesrat unterstützen werde.Mit der Bundesratsinitiative will die Union die erst eineinhalb Jahre alte ZivilProzessReform teilweise aufheben.
Quelle: http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/aktuell/dpa.htm, abgerufen aus dem Google-Cache am 06.06.2003
1.8. Pressemitteilung des Bundesjustizministerium, 28.05.2003
Das Bundeskabinett hat am 28. Mai 2003 den Entwurf eines Justizmodernisierungsgesetzes beschlossen. Siehe dazu die Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums mit einer Zusammenfassung der Änderungen. Zudem besteht auf den Webseiten des Bundesjustizministeriums die Möglichkeit zum Download des Entwurfs als pdf.
1.9. Interview Bundesjustizministerin Brigitte Zypries im MDR, 11.05.2003
Nach einer Meldung der Frankenpost online vom 11.05.2003 soll das Justizmodernisierungsgesetz am 01.01.2004 in Kraft treten. Dies habe Bundesjustizministerin Brigitte Zypries im NachrichtenRadio MDR info angekündigt. Auf der Website des MDR fehlt allerdings dieser Hinweis auf das geplante Inkrafttretedatum.
1.10. Gesetzentwurf vom 28.04.2003 mit Begründungen
gefunden beim Bund Deutscher Rechtspfleger: http://www.bdr-online.de/news/artikel/jumog.htm
OffeneFrage: Gibt's auch ne offizielle Quelle?
1.11. Pressemitteilung Sächsisches Staatsministerium der Justiz vom 25.04.2003
http://www.justiz.sachsen.de/smj/sites/justiz/3498.htm
Es gibt keine Einigung zwischen Bund und Ländern, sondern es hat sich lediglich zu einzelnen Punkten eine Annäherung abgezeichnet, während zahlreiche Vorschläge der Bundesjustizministerin auf den Widerstand der Länder gestoßen sind, so z.B. die Änderung des Verfahrensrechts, die es ermöglichen würde, richterliche Zuständigkeiten in Nachlass- und Registersachen auf Rechtspfleger zu übertragen. Sachsens Vorschlag, die Zuständigkeit für die Anordnung der DNA-Analyse teilweise auf die Staatsanwaltschaft zu übertragen, lehne das BMJ ab.
1.12. Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium der Justiz vom 25.04.2003
http://www2.justiz.bayern.de/_presse/PM/2003/59.htm
Bundesjustizministerin greift endlich wenigstens einige langjährige Forderungen der Länder zur Verfahrensvereinfachung auf; zahlreiche, wichtige Vorschläge werden nicht berücksichtigt; unzureichendes Sammelsurium von punktuellen Vereinfachungen
1.13. Pressemitteilung BMJ vom 24.04.2003
http://www.bmj.de/ger/service/pressemitteilungen/10000704/
erste Projekt, das die BundesRegierung im Rahmen ihres Masterplanes Bürokratieabbau" realisiert
siehe hierzu die Information der Bundesregierung vom 26.02.2003 sowie den zugehörigen Kabinettbeschluss (Eckpunkte für den Masterplan Bürokratieabbau)
- bereits mit den Ländern besprochen
- enthält insgesamt 30 Maßnahmen, die die Arbeit der Gerichte effizienter gestalten sollen, u.a.:
Möglichkeit, eine Hauptverhandlung in Strafsachen künftig bis zu drei Wochen zu unterbrechen (statt bisher 10 Tage, § 229 I StPO)
- Stellt künftig ein Strafgericht einen bestimmten Tatbestand fest, so soll diese Erkenntnis grundsätzlich auch bindend für spätere Verfahren sein. Auch richterliche Vernehmungen von Zeugen sowie richterliche Sachverständigengutachten sollen in einem späteren Gerichtsverfahren verwendet werden dürfen.
- Erweiterung der Länderkompetenzen in der Justiz
Delegationsmöglichkeit von bislang den Richtern vorbehaltenen Aufgaben auf RechtsPfleger, z.B. bei der Erteilung von Erbscheinen und bei Registersachen
1.14. Stellungnahme des Bundes Deutscher Rechtspfleger zur "Öffnungsklausel", 04.02.2003
Die Bundesleitung des Bundes Deutscher RechtsPfleger traf am 04.02.2003 in Berlin mit Vertretern des BundesJustizMinisterium zu einem informellen Gespräch zusammen. Auf seiner Homepage schreibt der Bund Deutscher Rechtspfleger:
- "Selbstverständlich wies der Bundesvorsitzende sofort auf die damit verbundenen Probleme einer Zersplitterung des Verfahrensrechts in der Bundesrepublik hin und äußerte für den Bund Deutscher Rechtspfleger erhebliche Bedenken gegen eine solches Vorhaben. In Übereinstimmung mit den Beschlüssen des Präsidiums stellte er dagegen Gesprächsbereitschaft in Aussicht, wenn die gewünschte Öffnungsklausel als Übergangsregelung mit zeitlich bestimmtem Ziel verstanden würde. Dies würde ebenfalls denjenigen Bundesländern, die noch zögerlich sind gelegenheit geben, die personellen Voraussetzungen für eine Aufgabenübernahme zu schaffen."
1.15. Christian Pfeiffer, Plenarsitzung Niedersächsicher Landtag, 13.12.2002
Plenarprotokoll (S. 12651, PDF S. 63)
- "Der Zwang zum Sparen begründet eine gemeinsame Interessenlage. Wir sind alle darauf angewiesen, den Bund als Partner für ein Justizmodernisierungsgesetz zu gewinnen. (...) die Bundesjustizministerin, Frau Zypries, (hat) (...) deutlich gesagt (...), dass sie den niedersächsischen Vorstoß sehr begrüst und ihn voranbringen möchte. (...) Die Einzelheiten dieser Vorschläge sind in der schriftlichen Antwort auf die Große Anfrage enthalten."
1.16. Antwort der nds. Landesregierung auf Große Anfrage
Drs. 14/4045, Situation der Justiz in Niedersachsen, Antwort auf die Große Anfrage vom 06.11.2002 - Drs. 14/3891
S. 4
III. Maßnahmen zur Geschäftsentlastung
- Welche Maßnahmen zur Entlastung der Gerichte und Staatsanwaltschaften sind aus Sicht der Landesregierung erforderlich?
S. 18
a) Die Landesregierung führt eine konsequente Aufgabenkritik durch, um
- die Verfahrenszahlen zu reduzieren,
- anhängige Verfahren mit weniger Aufwand zu erledigen,
- Aufgaben so weit wie möglich zu delegieren und
- Aufgaben dort aus der Justiz auszulagern, wo ihre Wahrnehmung nicht rechtsstaatlich geboten ist.
Dazu wird die Landesregierung vorrangig die folgenden 20 Vorschläge weiterverfolgen und gemeinsam mit dem BMJ und anderen Bundesländern eine Initiative für ein Modernisierungsgesetz auf den Weg bringen:
- Förderung mediativer Streitkultur mit der Folge eines Rückgangs kontradiktorischer Gerichtsverfahren,
- Einführung eines obligatorischen Mahnverfahrens,
- Einführung einer Berufungsbegründungspflicht in Strafsachen, um die Zahl der von vornherein keinen Erfolg versprechenden Berufungen zu reduzieren,
- Abschaffung der Revision gegen Strafurteile der Amtsgerichte, um den unverhältnismäßig aufwändigen zweiteiligen Instanzenzug gegen diese Urteile zu vermeiden,
- Ausweitung des Adhäsionsverfahrens zur Stärkung des Opferschutzes und Vermeidung nachfolgender Zivilverfahren über den gleichen Lebenssachverhalt,
- Erweiterung der Einstellungsmöglichkeiten im Bußgeldverfahren,
- Änderung von § 29 StVG; um das Interesse von Betroffenen an Verfahrensverzögerungen zu beseitigen, soll es für die Tilgung im Verkehrszentralregister nicht mehr darauf ankommen, ob innerhalb von 2 Jahren nach einer vorangegangenen Verurteilung ein neues letztes tatrichterliches Urteil vorliegt. Entscheidend soll vielmehr sein, ob innerhalb dieser Frist eine neue Tat begangen ist,
- Einschränkung der Zulassung von Rechtsbeschwerden in Ordnungswidrigkeitenverfahren (§ 80 OWiG). Dieses Rechtsmittel soll nur noch zur Sicherung der einheitlichen Rechtsprechung zur Fortbildung des materiellen Rechts oder wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs zulässig sein,
- Einführung einer Eintragung in das Verkehrszentralregister, wenn bei Ordnungswidrigkeiten das Bußgeld nicht innerhalb eines Monats nach Eintritt der Fälligkeit gezahlt ist und der Betroffene keine Zahlungsunfähigkeit darlegt,
- zeitgleiche Festsetzung von gerichtlich verhängten Geldbußen und Dauer der Erzwingungshaft, um Doppelbefassungen zu vermeiden,
- Reform des § 229 StPO mit der eine längere Unterbrechung von Hauptverhandlungen als 10 Tage ermöglicht werden soll, um kostenintensive Abbrüche von Hauptverhandlungen oder allein fristmotivierte, aber inhaltsleere so genannte ,,Sprungtermine" zu vermeiden,
- Reform des § 273 StPO mit dem Ziel, zur Protokollführung auf den Einsatz von Urkundsbeamten der Geschäftsstelle und auf das Erstellen von Inhaltsprotokollen zu verzichten. Statt dessen sollen Richterinnen und Richter das Protokoll (wie im Zivilrecht) mit technischen Hilfsmitteln erstellen,
- Änderung der Besetzung von Kollegialgerichten, in denen statt drei nur noch zwei Richterinnen und Richter zuständig sein sollen,
- Reform des Betreuungsrechts,
- Übertragung sämtlicher noch vom höheren Dienst vorgenommene Tätigkeiten der Vollstreckung bei den Staatsanwaltschaften auf den gehobenen Dienst durch Aufhebung der sog. Begrenzungsverordnung,
- Übertragung der Bearbeitung der Kostensachen auf die mittlere Beschäftigungsebene (Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes sowie Justizfachangestellte) nach der für das nächste Jahr zu erwartenden grundlegenden Vereinfachung des Kostenrechts,
Abbau von Richtervorbehalten in der freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere Führung des HandelsRegisters B und in Nachlasssachen (s. o., lit.b der Antwort zu Frage 12),
- Übertragung der Notarprüfung auf die Notarkammern,
- Steigerung der Anzahl einvernehmlicher Scheidungen durch Verkürzung der Trennungsfrist,
- Übertragung des Versorgungsausgleichs auf die Versicherungsträger.
2. ähnliche Initiativen
2.1. Rheinland-Pfalz: Gerichtliche Bekanntmachungen im Internet
2.1.1. Pressemitteilung Justizministerium RLP vom 15.05.2003
Noch in diesem Jahr startet beim Oberverwaltungsgericht Koblenz ein Pilotprojekt zum ElektronischerRechtsverkehr.
2.1.2. Pressemitteilung Justizministerium RLP vom 29.04.2003
- Ministerratsbeschlusses, den Gesetzentwurf zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes in den Landtag einzubringen
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siehe auch JustizBeschleunigungsGesetz