Das ist die Einstiegsseite für Richter im JuraWiki.
Übrigens: Der hessische Richterbund urteilt über das JuraWiki: "sehr gelungene juristische Informationsoberfläche"
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RichterHomepage - eine kommentierte Linkliste zu Homepages von deutschen Richtern
Ein bemerkenswertes Projekt ist die Richter-Datenbank, das so etwas wie die "STIFTUNG WARENTEST für die Justiz"1 sein will. Ob dieser Anspruch erfüllt wird, darüber mag sich jeder selbst ein Bild machen. Vieles spricht doch eher für einen querulatorischen Hintergrund.
Links
Rechtsformen des Richterdienstes
Richter auf Lebenszeit (§ 10 DRiG): Der Regelfall richterlicher Tätigkeit, der frühestens nach Absolvieren einer mindenstens dreijährigen Tätigkeit im richterlichen Dienst erreicht werden kann.
Richter auf Probe (§ 12 DRiG): Vor der Lebenszeiternennung wird der junge Assessor als Richter auf Probe eingestellt und regelmäßig beurteilt; er kann ggf. entlassen werden.
Richter auf Zeit (§ 11 DRiG)
Richter kraft Auftrags (§ 14 DRiG)
Amtsbezeichnungen
Die Amtsbezeichnungen für Richter ergeben sich aus § 19a DRiG:
Richter auf Probe: "Richter", kurz: Ri (nach § 12 DRiG mindestens 3, maximal 5 Jahre)
- Richter auf Lebenszeit (oder auf Zeit):
- "Richter am ..."(Amtsgericht, Landgericht, ...), kurz R(i)AG, R(i)LG, R(i)OLG ...
- "Vorsitzender Richter am ..." (Landgericht, Oberlandesgericht, ...), kurz VRLG, VROLG ...
- "Direktor des ..." (Amtsgerichts, ...), kurz DirAG
- "Vizepräsident des ..." (Landgerichts, ...)
- "Präsident des ..." (Landgerichts, ...)
wauRi - weiterer aufsichtführender Richter, d.h. ein Richter an einem größeren Amtsgericht, der in der Regel auch Verwaltungsaufgaben hat und nach R2 besoldet wird, also eines der wenigen Beförderungs"ämter" für Richter an den Amtsgerichten. Bei mittlern Amtsgerichten gibt es noch den "Richter am Amtsgericht als ständiger Vertreter des Direktors des Amtsgerichts" der ebenfalls nach R2 besoldet wird - eine Bezeichnung von schlichter Kürze
- Richter kraft Auftrags: "Richter am ..." (Amtsgericht, Landgericht, ...)
Richter können sowohl in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (als "Richter am Amtsgericht" oder "Richter am Landgericht") als auch in der Arbeits,- Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit eingesetzt werden. Die siebte Verwendungsmöglichkeit ist in der Regel die Laufbahn als StaatsAnwalt.
Wie wird man Richter?
BundesRichter z.B., indem man sich vom RichterWahlAusschuss wählen lässt.
Ansonsten bewirbt man sich - nachdem man das 2. StaatsExamen erfolgreich abgeschlossen hat - bei den Landesjustizministerien (in NRW: bei den OLGen oder Generalstaatsanwaltschaften) für den höheren Justizdienst, also die Laufbahn des Richters und Staatsanwalts. Informationen zur Bewerbung, insb. Adressen, notwendige Formulare und Unterlagen, Erfolgsaussichten, finden sich zunehmend auch online.
In den meisten Bundesländern sind die Laufbahnen der Richter und Staatsanwälte durchlässig, d.h. man kann - oder soll gar regelmäßig - zwischen diesen wechseln, und/oder wird jedenfalls während der üblicherweise dreijährigen Probezeit ("Richter auf Probe") in verschiedenen Verwendungen eingesetzt, bspw. ein Jahr bei der Staatsanwaltschaft (wo der Richter auf Probe dann die Amtsbezeichnung "Staatsanwalt" führt), ein Jahr bei einem Amtsgericht und ein Jahr bei einem Landgericht.
Wie sehen Richter aus?
Einen schöne Überblick über die internationale Richtermode gibt diese Seite: http://www.filibustercartoons.com/judges.htm