Das Projekt “JuraWiki” wurde archiviert. Es ist weiterhin online, jedoch nicht mehr aktiv. Man kann also keine Seiten mehr bearbeiten und sich nicht mehr einloggen (außer man ist Mitglied der TrustedEditorGroup) oder sich neu registrieren. Alle Informationen, die Sie hier finden, sind also potenziell veraltet.

Was ein Hyperlink ist, ist bereits anderswo erklärt. Hier geht es um die rechtlichen Fragen rumd um Hyperlinks.

Sonderformen des Hyperlinks sind der InlineLink und der DeepLink.

Problemkreise

Hier kann zunächst einmal gesammelt werden, welche Problemkreise beim Verlinken überhaupt betroffen sein können:

Zu den verschiedenen denkbaren Rechtsverstößen bildet Thomas Stadler (Verantwortlichkeit für Hyperlinks nach der Neufassung des TDG, JurPC Web-Dok. 2/2003, Abs. 2) Fallgruppen:


Darf ich ohne weiteres eine fremde Internetseite verlinken?


Eine Sammlung von Nutzungsbedingungen auf deutschsprachigen Webseiten, die das Setzen von Hyperlinks einschränken gibt es bei Links & Law.

In den USA gibt "Don't Link to us als WebLog, eine Sammlung von stupid linking policies

Literatur

Wichtige Urteile


Siehe auch InlineLink, DeepLink


KategorieOnlineRecht

HyperLink (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:59:33 durch anonym)