Aktuell: Wie Pro-Linux berichtet, gefährdet die Neuauflage der Bestimmungen FreieSoftware.

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften hat die Aufgaben:

Gesetzliche Grundlage hierfür ist das Jugendschutzgesetz, dass am 23. Juli 2003 das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte (GjS oder JgefSchrG)) und das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit ablöste. Dazu kommt der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, der aus Kompetenzgründen eigenständige Regelungen zu Telemedien (JMStV-spezifische Zusammenfassung Telediensten nach TDG und Mediendiensten nach MDStV) enthält.

Frühere Regelung:

Demnach gelten auch Computerspiele als "indizierungsfähige Medien" (so die Bundesprüfstelle).

Eintragungen in die Liste sind ebenso wie Streichungen im BundesAnzeiger bekanntzumachen, § 19 GjS.

Die Rechtsfolgen, die sich aus einer Eintragung in die Liste ergeben, sind in den §§ 3 ff. GjS geregelt. Dabei geht es im wesentlichen um

Verstöße werden gemäß § 21 GjS mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Bundesprüfstelle hat ebenfalls eine Übersicht der Rechtsfolgen zusammengestellt.

Adalbert Heim hat auf seiner Homepage als Bezugsquelle der Liste indizierter Spiele den Jugend Medien Schutz-Report angegeben und bietet sie auch selbst als PDF und HTML an.


KategorieÖffentlichesRecht

IndizierteSpiele (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:54:22 durch anonym)