Sog. "DeepLinks" sind HyperLinks, die nicht auf die StartSeite des betreffenden Angebotes zielen, sondern auf eine andere Seite des betreffenden Angebotes.

Am 17.07.03 hat der BundesGerichtsHof entschieden, dass DeepLinks nicht per se rechtswidrig sind (Paperboy-Entscheidung, I ZR 259/00 und Pressemitteilung vom 18.03.05).

Auch die Technical Advisory Group des W3C, also die Architekten des Web, haben sich mit dem Problem befasst und eine Empfehlung zum Deep Linking ausgesprochen (vgl. LAWgical vom 28.09.04).


siehe auch HyperLink, InlineLink

DeepLink (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:56:41 durch anonym)