Als Leitsatz bezeichnet man eine Zusammenfassung eines wichtigen Aspektes eines Urteils.
Es gibt
- "amtliche" Leitsätze
OffeneFrage: Wer schreibt die eigentlich? Der/die Richter?
und
- "nichtamtliche" Leitsätze
Diese werden meist von einem JuristischerVerlag verfasst.
siehe auch RechtSprechung