Der Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB)

Der Werkvertrag ist im Grunde dem DienstVertrag sehr ähnlich, aber es gibt doch einige bedeutende Unterschiede. Am besten läßt er sich so charakterisieren:

Bei Schönheitsoperationen liegt nicht immer ein Werkvertrag vor. Nur wenn ausdrücklich ein bestimmtes Aussehen als vertraglich geschuldeter Erfolg vereinbart wurde, ist eine solche Behandlung als Werkvertrag zu klassifizieren.

Geregelt ist der Werkvertrag in den §§ 631 ff. BGB.

Bauvertrag

Der Bauvertrag ist ein Sonderfall des Werkvertrags.

Der Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und Besteller. Gegenstand des Bauvertrags ist eine Bauleistung.

Architektenvertrag

Der Architektenvertrag ist ein Sonderfall des Werkvertrags.

Gegenstand des Architektenvertrags ist eine Architektenleistung

Links

Prüfungsschemata zum Werkvertrag

Mängelrechte im Werkvertrag

Vertragsgegenstand des Werkvertrags, jura-basic.de

Vertragsgegenstand des Architektenvertrags, jura-basic.de

Vertragsgegenstand des Bauvertrags, jura-basic.de


KategorieZivilRecht

WerkVertrag (zuletzt geändert am 2018-08-20 13:19:44 durch anonym)