Kaufvertrag (§ 433 BGB)
Ein Kaufvertrag ist ein Vertrag, welcher durch übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme ( §§ 145 ff. BGB ) zustandekommt.
Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich der Käufer zur Kaufpreiszahlung und der Verkäufer zur Übergabe und Übereignung der Kaufsache. Die Abnahmepflicht des Käufers bezüglich der Kaufsache stellt dabei lediglich eine Nebenpflicht dar. Etwas anderes wird nur dann gelten, wenn es dem Verkäufer ersichtlich auf die Abnahme der Ware ankommt. Dies ist zum Beispiel bei saisonalen Waren oder Restwaren der Fall.
Nach dem Willen des Gesetzgebers ist der Verkäufer zur Leistung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Ist die Sache bei Gefahrenübergang mangelhaft, dann hat der Käufer einen Anspruch auf Mängelrechte (Gewährleistungsrechte).
Weblinks
Vertragsschluss - Rechtsportal jura-basic.de
Gewährleistungsrechte - Rechtsportal jura-basic.de
abc-kaufrecht.org - Informationsportal rund um den Kaufvertrag.
Verbraucherzentrale Niedersachsen - Grundregeln des Kaufvertrags.