Seit 2001 verleihen Jura-Fakultäten (auch rückwirkend) an Studierende, die erfolgreich die Ersten juristische Prüfung absolviert haben, den akademischen Grad eines "Diplom-Juristen/-in" oder auch eines "Magister iuris".

Inzwischen verleihen 38 von 40 juristischen Fakultäten einen akademischen Grad (siehe Aufstellung unten).

1. Diplom-Jurist

Information zu den einzelnen JuraFakultäten, die bereits einen akademischen Grad verleihen:

2. Stand an anderen Unis

3. Urteile

4. Aktuelles

5. Aufsätze

6. Bundesländer

6.1. Bayern

6.2. NRW

6.3. Sachsen-Anhalt

7. Andere Übersichten

* http://www.jura.uni-muenchen.de/einrichtungen/fakultaetentag/themen/diplomjurist.pdf (ToDo: Mal mit unserer Liste abgleichen)

* http://www.djft.de/themen/diplomjurist.pdf (Übersicht des Deutschen Juristen-Fakultätentag)


8. Diskussion

Bezüglich der wirtschaftswissenschaftl. Lehrveranstaltung: Muss man denn die Klausur am Semesterende schreiben und auch bestehen, um die Zulassungs zum Examen zu bekommen? Man bekommt doch das "einfache" Diplom nach bestandenem Examen doch einfach so, oder? Brauch man die erfolgreiche wirtschaftswiss. Veranstaltung also nur zum "qualifizierten" Diplom? Hab' ich das richtig verstanden?

Frage: Innerhalb der WFG sind doch 2 SWS "Seminar, Übung oder sonst. Vertiefungs-u. Ergänzungsveranstaltung" pro Semester zu erbringen. Hierbei muss man ja nicht zwingend ein Seminar besuchen, sofer es sonst. Veranstaltungen in der jeweiligen WFG gibt. Ein erfolgreich absolviertes Seminar braucht man also nicht. Wenn es nun aber keine sonst. Veranstaltungen ausser eines Seminares gibt, muss ich ja in Ermangelung einer Alternative das Seminar besuchen. Muss ich denn dann eine Seminararbeit schreiben ( und vor allem dann auch bestehen) oder genügt dann zun Nachweis der geforderten 2 SWS auch der blosse Besuch des Seminars, so wie andernfalls ja auch der blosse Besuch einer sonst. Vertiefungs- u. Ergänzungsveranstaltung genügen würde?

---> Die Frage steht noch offen, evtl kann sie mir ja jemand in aller Kürze beantworten: Benötigt man zum ordnungsgem. Studium bzw. zur Examensanmeldung ein erfolgreich absolviertes Seminar, also einen Seminarschein, oder genügt auch der einfache Besuch eines Seminars (ohne Seminararbeit) oder einer sonst. Vertiefungs- u. Ergänzungsveranstaltung meiner WFG im vorgeschriebenen Umfang von jeweils 2 SWS?

Hallo, habe die Frage zwar schon bei WahlFach gepostet, hier jedoch nochmals: Muss man denn im Examen eine der zwei Prüfungen vor der anderen machen, also etwa die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung vor der staatlichen Pflichtfachprüfung (oder umgekehrt) oder ist die Reihenfolge frei wählbar? Das 1. Juristische Examen hat man ja erst nach beiden Prüfungen in der Tasche, spielt die Reihenfolge, in der man die Prüfungen ablegt also eine Rolle? Danke schonmal für eure Hilfe!

Wäre wirklich nett, wenn mir da jemand kurz weiterhelfen könnte...!

Ja, es "müsste" eigentlich schon, tut's aber nicht! Daher auch die Frage an die geneigte Wiki-Öffentlichkeit.

Frage: Was zieht Mann / Frau den bei der Diplom-Feier (Saarbrücken) so an? Herrscht Anzug"zwang" oder gibt's da alles querbeet?

siehe auch VollJurist, JuristenAusbildungsRecht


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DiplomJurist (zuletzt geändert am 2017-07-11 08:50:36 durch anonym)