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Seit 2001 verleihen Jura-Fakultäten (auch rückwirkend) an Studierende, die erfolgreich die Ersten juristische Prüfung absolviert haben, den akademischen Grad eines "Diplom-Juristen/-in" oder auch eines "Magister iuris".
Inzwischen verleihen 38 von 40 juristischen Fakultäten einen akademischen Grad (siehe Aufstellung unten).
1. Diplom-Jurist
Information zu den einzelnen JuraFakultäten, die bereits einen akademischen Grad verleihen:
Augsburg: http://www.jura.uni-augsburg.de/lehre/jura_klassisch/diplom/
Bayreuth: §§ 50, 51 der Studien- und Prüfungsordnung. Antragsrecht für Examina seit 03.10.1990.
FU Berlin: http://www.fu-berlin.de/jura/studium/studienbuero/studienvorschriften/diplomjuristen/
HU Berlin: http://appel.rz.hu-berlin.de/Zope/AMB/verwaltung/dateien/datkat/amb5902.pdf
Bielefeld: http://www.jura.uni-bielefeld.de/Studium/Ordnungen/Diplomordnung.html
Bochum: http://www.uv.ruhr-uni-bochum.de/dezernat1/amtliche/ab583.pdf
Bremen: http://www.zpa.uni-bremen.de/Diplomstudiengaenge/Rechtswissenschaft.php3
TU Dresden: http://www.tu-dresden.de/jura/gesetze/magisterjuris.html
Düsseldorf: Düsseldorf verleiht mittlerweile anstelle des "Diplom-Juristen" den Titel "Magister iuris" / "Magistra iuris" http://www.jura.hhu.de/fileadmin/redaktion/Fakultaeten/Juristische_Fakultaet/Dekanat/Mastergrad/Ordnung_zur_Verleihung_des_Mastergrades_vom_23.04.2014.pdf (seit 23.04.2014 in Kraft)
Frankfurt (Oder): http://www.rewi.euv-frankfurt-o.de/de/dekanat/aktuelles/studierende/Diplom.html
Frankfurt/M.: http://www.jura.uni-frankfurt.de/Studium/dipljur/ordnung_dipl_jur.html
Gießen: http://www.recht.uni-giessen.de/wps/fb01/home/Dekanat/DiplomJurist
Göttingen: http://lehrstuhl.jura.uni-goettingen.de/studierendenbuero/Diplomordnung.pdf
EMAU Greifswald: § 35 PrüfungsO Rechtswissenschaften
MLU Halle-Wittenberg: http://www.verwaltung.uni-halle.de/KANZLER/ZGST/ABL/2004/04'1'01.html
Hamburg: http://studium.jura.uni-hamburg.de/diplom/diplom.pdf
Hannover: http://www.jura.uni-hannover.de/studium/?c=diplomordnung.php
FSU Jena: http://www.rewi.uni-jena.de/Verleihung__Diplom_Jurist_.html
Köln: http://www.uni-koeln.de/jur-fak/www/_download/diplomjurist_20010813.pdf
Konstanz: http://www.jura.uni-konstanz.de/staatsexamensstudiengang/erste-juristische-pruefung/
Leipzig: http://www.uni-leipzig.de/jura/wcms/images/stories/dokumente/gesetze_ordnungen/diplomordnung.pdf
LMU München: Satzung wurde 2001 verabschiedet und dem Ministerium zwecks Erteilung der Einvernahme vorgelegt; neue Ordnung trat am 01.10.2004 in Kraft http://www.uni-muenchen.de/studium/studienangebot/studiengaenge/studienfaecher/rechtswiss/staatsexam/pruefstudord/diplomjurist/p-a/03ju-2004-d00.pdf
Mainz: http://www.jura.uni-mainz.de/Dateien/Ordnung_Diplom-Jurist.pdf
Mannheim: Jetzt auch Nachdiplomierung für die Absolventen bis zum 31.12.1972 möglich! http://www.jura.uni-mannheim.de/service/download/zulassungsantraege_formulare/antrag_diplomjurist/antrag_dipljur.pdf
Marburg: http://www.uni-marburg.de/fb01/dekanat/dilpom_jurist
WWU Münster: https://www.jura.uni-muenster.de/de/studium/studienmoeglichkeiten/klassisches-jurastudium/diplomjurist/
Osnabrück: http://www.jura.uos.de/html/dateien/OrdVerleihung-DiplJur.pdf
Passau: Ordnung zur Verleihung ist am 30.07.2004 in Kraft getreten; Diplomierung seit 03.10.1990 http://www.uni-passau.de/fileadmin/dokumente/beschaeftigte/Rechtsvorschriften/StO_und_PO/JurF/Dipl-Jur.pdf
Potsdam: http://www.jura.uni-potsdam.de/studium/ordnungen/diplomjurist/
Regensburg: Ordnung zur Verleihung ist am 10.06.2005 in Kraft getreten; Diplomierung seit 03.10.1990 http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/allgemein/studium/DiplomHinweise.shtml
Rostock: Diplomierung seit dem 3.01.2005 möglich, vgl. http://www.jura.uni-rostock.de/inhalte/rewi/rewi-diplomjurist.html
Saarbrücken: http://www.uni-saarland.de/de/fakultaeten/fak1/rewifak/fak/wiss-einr/pruefungsamt/Diplom/
Handakte berichtet (unter Berufung auf Beck): Diplomordnung der Universität des Saarlandes nichtig
Tübingen: http://www.jura.uni-tuebingen.de/einrichtungen/dekanat/ bzw. http://www.jura.uni-tuebingen.de/einrichtungen/dekanat/antragdiplom.pdf
Würzburg: http://www.zv.uni-wuerzburg.de/studium_lehre/Pruefungsordnungen/Staatlich/o_dipl-jurist.htm
2. Stand an anderen Unis
Freiburg: Aktuell wird der Titel nicht verliehen. Die Klage zweier Jurastudierender (Neufälle) hiergegen blieb erfolglos (vgl. VG Freiburg, Urt. v. 19.06.2013 - 1 K 543/12 und 1 K 544/12).
Heidelberg: Aktuell wird der Titel nicht verliehen. Die Klage eines Jurastudierenden (Altfall) hiergegen blieb in allen Instanzen erfolglos (vgl. VG Karlsruhe, Urt. v. 16.2.2011 - 7 K 1535/10, juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 6.8.2012 - 9 S 1904/11, NvwZ-RR 2012, 965; BVerwG, Beschl. v. 6.3.2013 - 6 B 47/12, juris).
Mannheim: Die Rechtmäßigkeit des von der Uni Mannheim verliehenen LL.B. "Unternehmensjurist/in" ist derzeit Gegenstand eines Rechtsstreits vor dem VGH Baden-Württemberg (vgl. Mannheimer Morgen (Artikel v. 18.2.2015): Mannheimer Modell ungerecht?).
Potsdam: Die Universität Potsdam hat inzwischen (Senatsbeschl. v. 13.6.2012) den Abschlussgrad eines Diplom-Juristen für Studierende eingeführt, die die Erste juristische Prüfung erfolgreich absolviert haben (vgl. http://www.jura.uni-potsdam.de/studium/ordnungen/diplomjurist/ ).
Beschluss des 82. Deutschen Juristen-Fakultätentags (Lediglich eine Empfehlung, die Formulierung „Diplomjurist (Universität xy)“ zu verwenden)
Empfehlung des Wissenschaftsrats
3. Urteile
- Urteil des VG Saarlouis vom 10.05.1999, Az: VG 1 K 108/98
Urteil des OVG Saarlouis vom 29.01.2001, Az: OVG 3 R 230/00
Urteil des BVerwG, vom 22.02.2002, Az: 6 C 11/01: Die Hochschulen sind bundesrechtlich nicht verpflichtet, den Erlass einer Satzung zu erwägen, nach der Studierenden der Rechtswissenschaften, die die erste Staatsprüfung in der Vergangenheit bestanden haben (Altfälle), ein Diplomgrad ("Diplom-Jurist") verliehen wird.
Urteil des VG Ansbach vom 26.11.2002, Az: AN 2 K 02.01348
- Beschluss des OVG Saarlouis vom 19.03.2004, Az: 3 N 6/03
- Beschluss des VG Augsburg vom 24.08.2004, Az: Au 3 K 03.144
- VG Karlsruhe, Urt. v. 16.2.2011 - 7 K 1535/10, juris
- VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 6.8.2012 - 9 S 1904/11, NvwZ-RR 2012, 965
- BVerwG, Beschl. v. 6.3.2013 - 6 B 47/12, juris
4. Aktuelles
Beitrag des Stern online zur Lage in Bayern
In einem Beitrag auf Jurawelt vom Juli 2003 hat sich RA Dr. Robert Brehm mit der aktuellen Entwicklung auseinandergesetzt - Neues zum Anspruch auf die Verleihung des Titels 'Diplom-Jurist'
Bericht auf Beck Online vom 21.07.2003
5. Aufsätze
- Wolfgang Martin: Unausgeschöpfte Möglichkeiten der Deutschen Juristenausbildung in JuS 1992, S. 86/87 (Auslöser für ersten Prozeß in Saarbrücken, brachte die Beachtung des § 18 HRG überhaupt erst ins Rollen)
- Volkher Schweizer: Leserkommentar (zu: Wolfgang Martin, Unausgeschöpfte Möglichkeiten der Deutschen Juristenausbildung), JuS 1992, S. 624 (RA Dr. Volkher Schweizer berichtet - in Anbetracht der Ausgestaltung des § 18 HRG und der parallel einschlägigen landeshochschulrechtlichen Norm jeweils als Kann-Vorschrift -, ihm sei seinerzeit, vor nunmehr 25 [!] Jahren, der Antrag auf Verleihung des akademischen Grades Diplom-Jurist durch die Juristische Fakultät Freiburg mit Verweis darauf verwehrt worden, dass man mit einem Satzungserlass aufgrund einer in Kürze erwarteten Reform des Jurastudiums noch abwarten wolle.)
- Tobias Eickmann: Zum akademischen Grad ´Diplom-Jurist/-in´, JURA 2003, S. 425 f.
- Torsten Kutschke: ´Diplom-Jurist´ für jedermann, JuS 2003, S. 205 ff.
Andreas Schlütter: Diplomgrad für Juristen, AnwBl 2003, S. 389 ff.
Wolfgang Zimmerling: Der Diplomjurist aus dem Saarland, in: Festschrift für das Oberverwaltungsgericht Saarlouis, 2002
Daneben gibt es noch ein Rechtsgutachten von Herrn Prof. Dr. Vedder (Universität Augsburg) vom März 2003, das dem Vernehmen nach zu dem Ergebnis kommt, dass das Verhalten der Universität "unter keinem Aspekt haltbar" sei und eine Verpflichtung (Ermessensreduzierung auf Null) der Universitäten zur Einführung für Neufälle bestehe.
6. Bundesländer
6.1. Bayern
Pressemitteilung der CSU-Landtagsfraktion vom 07.03.2002
- Bilanz der Legislaturperiode 1998-2003 Rechtspolitik: "Auf Wunsch der Fraktion soll die Verleihung des akademischen Grades „Diplom-Jurist“ an erfolgreiche Absolventen der Ersten Juristischen Staatsprüfung ermöglicht werden, sofern bayerische Universitäten entsprechende Hochschulsatzungen vorlegen (Landtagsbeschluss Februar 2003). Dieser Initiative liegt ein Landtagsbeschluss vom November 2000 zugrunde, in dem die Fraktion ein umfassendes Konzept zur Reform der Juristenausbildung formuliert hat."
Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei vom 05.08.2003
Pressemitteilung der CSU Landtagsfraktion vom 20.08.2003
Bericht in der Süddeutschen Zeitung vom 20.08.2003
Bericht in der Augsburger Allgemeine über den ersten Diplom-Jurist Bayerns vom 27.08.2004
Bericht im Stern vom 16.09.2004
6.2. NRW
6.3. Sachsen-Anhalt
7. Andere Übersichten
* http://www.jura.uni-muenchen.de/einrichtungen/fakultaetentag/themen/diplomjurist.pdf (ToDo: Mal mit unserer Liste abgleichen)
* http://www.djft.de/themen/diplomjurist.pdf (Übersicht des Deutschen Juristen-Fakultätentag)
Hinweis für die eifrigen Schreiber dieser Seite: Google honoriert die Arbeit (immer noch ) mit einer guten Platzierung: Diplomjurist
8. Diskussion
- Die Informationen (die oben verlinkte pdf-datei) zum Diplom-Juristen im Saarland sind nichtmehr online. Ich wollte nurmal fragen ob jeder der das 1.Staatsexamen bestanden hat einen magister iuris bekommt oder muss man noch irgendwas besonderes dafür tun? Irgendwelche Fächer zusätzlich machen oder so ?
Die Informationen zum Diplom-Juristen sind leider nicht einfach zu finden, aber da ich mich selbst gerade da durch wurschteln musste hier der Link: Diplom-Jurist
- Hey danke für den Link! Hab ich das jetzt richtig verstanden, man braucht zum magister iuris:
- 1. Staatsexamen mit der Durchschnittspunktzahl von 7
- eine Seminararbeit bzw. vglbare Leistung in der Wahlfachgruppe
Besuch einer wirtschaftswissenschaftl. Vorlesung wie Buchhaltung & Bilanzierung
Hört sich irgendwie komisch an Machst du das?
- Hey danke für den Link! Hab ich das jetzt richtig verstanden, man braucht zum magister iuris:
- Hallo! Den akademischen Grad "Dipl.jur." bekommst du auf Antrag schon nach bestandener Erster Juristischer Staatsprüfung verliehen, die o.g. Voraussetzunge wie Seminararbeit, bestandene Klausur in wirtschaftswissenschaftl. Lehrveranstaltung etc. sind nur für das "Diplom unter Ausweis besonderer Qualifikationen" nötig. Das "einfache" Diplom bekommst Du also ohnehin...!
Also wie mein Vorredner schon schrieb brauchst die besonderen Qualifikationen nur für das Diplom unter Ausweis besonderer Qualifikationen. Jedoch musst du nicht das 1. Staatsexamen mit 7 schaffen, sondern "nur" dein Wahlfach. Am Ende steht auf dem Zeugnis, dass du in deinem Wahlfach so und so abgeschlossen hast, eine wiwi-Veranstaltung besucht hast und deshalb besonders qualifiziert bist. Ich habe das nicht gemacht. Mir reicht ein einfaches Diplom. Ich habe zwar das Seminar belegt und auch besser als 7 im Wahlfach, aber ich habe diese WiWi-Vorlesung nicht. Will ich auch nicht mehr machen, da ich schon im schönen Paris sitze.
- Was machst du als deutsche Juristin in Paris ? Ich war noch nie da ;(
Was völlig unjuristisches. Ich brauch erstmal Abstand von Jura nach dem ganzen Examensstress. Deswegen werde ich ab nächster Woche hier eine Stelle antreten, die absolut nichts mit Jura zu tun hat.
- Was machst du als deutsche Juristin in Paris ? Ich war noch nie da ;(
Bezüglich der wirtschaftswissenschaftl. Lehrveranstaltung: Muss man denn die Klausur am Semesterende schreiben und auch bestehen, um die Zulassungs zum Examen zu bekommen? Man bekommt doch das "einfache" Diplom nach bestandenem Examen doch einfach so, oder? Brauch man die erfolgreiche wirtschaftswiss. Veranstaltung also nur zum "qualifizierten" Diplom? Hab' ich das richtig verstanden?
- Ja, das hast du richtig verstanden. Die Wiwi Veranstaltung und den Schein darin benötigst du nur, wenn du nachher den "qualifizierten" Diplom-Juristen beantragen möchtest.
Frage: Innerhalb der WFG sind doch 2 SWS "Seminar, Übung oder sonst. Vertiefungs-u. Ergänzungsveranstaltung" pro Semester zu erbringen. Hierbei muss man ja nicht zwingend ein Seminar besuchen, sofer es sonst. Veranstaltungen in der jeweiligen WFG gibt. Ein erfolgreich absolviertes Seminar braucht man also nicht. Wenn es nun aber keine sonst. Veranstaltungen ausser eines Seminares gibt, muss ich ja in Ermangelung einer Alternative das Seminar besuchen. Muss ich denn dann eine Seminararbeit schreiben ( und vor allem dann auch bestehen) oder genügt dann zun Nachweis der geforderten 2 SWS auch der blosse Besuch des Seminars, so wie andernfalls ja auch der blosse Besuch einer sonst. Vertiefungs- u. Ergänzungsveranstaltung genügen würde?
---> Die Frage steht noch offen, evtl kann sie mir ja jemand in aller Kürze beantworten: Benötigt man zum ordnungsgem. Studium bzw. zur Examensanmeldung ein erfolgreich absolviertes Seminar, also einen Seminarschein, oder genügt auch der einfache Besuch eines Seminars (ohne Seminararbeit) oder einer sonst. Vertiefungs- u. Ergänzungsveranstaltung meiner WFG im vorgeschriebenen Umfang von jeweils 2 SWS?
Hallo, habe die Frage zwar schon bei WahlFach gepostet, hier jedoch nochmals: Muss man denn im Examen eine der zwei Prüfungen vor der anderen machen, also etwa die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung vor der staatlichen Pflichtfachprüfung (oder umgekehrt) oder ist die Reihenfolge frei wählbar? Das 1. Juristische Examen hat man ja erst nach beiden Prüfungen in der Tasche, spielt die Reihenfolge, in der man die Prüfungen ablegt also eine Rolle? Danke schonmal für eure Hilfe!
Wäre wirklich nett, wenn mir da jemand kurz weiterhelfen könnte...!
Das müsste sich doch aus dem JuristenAusbildungsRecht ergeben, oder nicht?
Ja, es "müsste" eigentlich schon, tut's aber nicht! Daher auch die Frage an die geneigte Wiki-Öffentlichkeit.
Wenn nichts in JAG oder JAO steht, heißt das wohl, dass die Reihenfolge nicht vorgeschrieben ist?!
Die Reihenfolge ist frei wählbar. Ich habe zuerst Pflichtfach, dann Wahlfach gemacht. Eine ehemalige Kommilitonin macht es zur Zeit anders herum.
Frage: Was zieht Mann / Frau den bei der Diplom-Feier (Saarbrücken) so an? Herrscht Anzug"zwang" oder gibt's da alles querbeet?
siehe auch VollJurist, JuristenAusbildungsRecht