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Der Untersuchungsgrundsatz wird in JuristenLatein auch als Inquisitionsmaxime bezeichnet.

Begriff

Das Gericht führt die für die Entscheidung wesentlichen Tatsachen in den Prozess ein, zieht Beweismittel heran und überprüft diese auf ihren Wahrheitsgehalt. Eine Bindung an den Parteivortrag (vgl. VerhandlungsGrundsatz) ist nicht vorhanden.


KategorieStrafProzessRecht

UntersuchungsGrundsatz (zuletzt geändert am 2009-08-26 07:41:37 durch anonym)