Der Untersuchungsgrundsatz wird in JuristenLatein auch als Inquisitionsmaxime bezeichnet.
Begriff
Das Gericht führt die für die Entscheidung wesentlichen Tatsachen in den Prozess ein, zieht Beweismittel heran und überprüft diese auf ihren Wahrheitsgehalt. Eine Bindung an den Parteivortrag (vgl. VerhandlungsGrundsatz) ist nicht vorhanden.