Dies ist eine Seite für juristische Stilblüten, für alles Witzige, Skurrile, für alles, was einem so begegnet und was den Tag etwas heiterer macht.
Stilblüten
aus der Rubrik: " ... damit das mal klar ist!"
Das Internet kennt keine Grenzen und Schranken, es kennt keine Zensur. Deswegen ist das Internet das Medium des Liberalismus schlechthin. Darum ist die FDP die Internetpartei in Deutschland.
(http://www.guido-westerwelle.de/home.php)
... aus Urteilen
Spricht der aufklärende Arzt nur gebrochen Deutsch, so ist das eine denkbar schlechte Voraussetzung für die Durchführung eines Aufklärungsgespräches.
AG Leipzig, MedR 2003, S. 582, zit. nach http://saefken.blogg.de/eintrag.php?id=6
Die Bundesrepublik Deutschland, ihre Länder und Körperschaften haben weder Recht noch Pflicht, die lateinische Sprache fortzuentwickeln. (Beantragt war, zwecks Gleichberechtigung das Wort Doctora zu erfinden.)
VG Hannover, 6 A 1529/98, gefunden bei Spiegel Online
Nach Auffassung des Senats ist der Lollystiel integrativer Bestandteil des Produkts Lutscher (auch Lolly genannt). Als solcher kann er begriffsnotwendig nicht zugleich Verpackungsbestandteil sein. Die Ware "Lutscher" zeichnet sich nach natürlichem Verständnis und allgemeinem Sprachgebrauch gerade dadurch aus, dass der zu verzehrende bzw. zu lutschende oder schleckende Karamellteil auf einem Stiel aufgebracht ist. Der Stiel ist wesenstypisches Merkmal des Lutscher. Ohne einen solchen Stiel würde es sich nicht mehr um einen traditionellen Lutscher, sondern vielmehr um ein gewöhnliches Bonbon handeln. Das Besondere und Faszinierende am Lutscher und seit Generationen seine spezifische Attraktivität für Kinder Auslösende ist genau der Umstand, dass der Bonbonteil mit einem Stiel verknüpft ist. Damit handelt es sich bei dem Stiel nicht um eine bloße Handhabungshilfe. Eine solche ist zum Verzehr eines Bonbons - auf den sich das Produkt "Lutscher" bei Hinwegdenken des Stiels reduzieren würde - auch nicht erforderlich, da sich das Bonbon ohne weiteres in dem Mund stecken lässt. Zusammenfassend lässt sich nach Auffassung des Senats festhalten, dass der Lutscher (Lolly) ohne Stiel kein Lutscher mehr ist, das Produkt "Lutscher" damit nicht mehr existieren würde.
OLG Köln 1 U 6/01 - dort Abs. 23
... aus Korrekturanmerkungen
- Dies ist, wer auch immer es vertritt, kein Argument!
(Echt wahr):
Zu unrecht prüft und bejaht Verf. einen Totschlag des A an B, obwohl B noch lebt.
Ihre Arbeit ist eine deartige Aneinanderreihung von abstrusem Unsinn, dass es für den Korrektor teilweise nur schwer nachvollziehbar ist, was sie eigentlich prüfen wollen. Sie beherrschen in keinster Weise den Gutachtenstil, die wissenschaftliche Leistung ist indiskutabel und die von Ihnen geprüften Delikte sind durchweg fehlerhaft aufgebaut. Sie übersehen sämtliche fallrelevanten Probleme, wobei es schwer fällt, alle Lücken aufzuzählen, da sie ja keines angesprochen haben. Ich rate Ihnen daher dringenst, sich die Grundstrukturen des Strafrechts zu verinnerlichen und beim nächsten mal mit etwas mehr Elan an die Sache zu gehen. Zu Lösung der Aufgabe vergleiche Besprechung. Insgesamt eine Arbeit, die nur eine Berwertung mit ungenügend - 0 Punkte - zulässt.
Zusätzliche Bemerkung des Übungsleiters nach Remonstration: Ja.
Gefunden im Forum von Jurawelt
... aus Klausuren
Die folgenden Stilblüten stammen aus der Semesterabschluß-Klausur zur Vorlesung Staatsrecht I (Staatsorganisationsrecht), die im Wintersemester 2002/2003 an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken geschrieben wurde. Der Dozent Herr Bröhmer hat sie auf die vorlesungsbegleitende Seite im Wiki gestellt - Prädikat: Besonders wertvoll!
Jürgen Bröhmer: Einer der Korrekturassistenten hat ein paar lustige Stilblüten gesammelt. Das will ich den Teilnehmern nicht vorenthalten. Auch daraus kann man durchaus lernen! Also, hier sind sie, die "Highlights" aus der Klausur StaatsR I - Staatsorganisationsrecht, WS 2002/2003!
Zum Bundesrat:
- Der Bundesrat besteht aus einer Kammer.
- Der Bundesrat ist keine ausgebildete 2. Kammer.
- Der Bundesrat hemmt und kontrolliert die Arbeit des Bundestag[es] und wirkt an der Gesetzgebung mit.
... und das Vergleichsobjekt, der US-Senat
- Der Senat ist vielmehr eine Ansammlung von Wahlmännern, die dann auch den Präsidenten wählen.
- Im US-Senat sind die Vertreter des Volkes, sie kommen direkt aus dem Volk, sind sozusagen ganz normale Bürger ...
Wer die Wahl hat, ...
- ... kann eventuell eine einzige Stimme zwischen dem Ausschluss vom Bundestag und dem Einrücken von etwa zwei Dutzend Abgeordneten entscheiden!
- Die Ungleichheit wird größer, je mehr erfolgreiche Parteien es gibt!
Mandate, Mandate
- Hat man drei Direktmandate , so kann die Partei proportional in den Bundestag einziehen.
- Eine Partei, die viele Direktmandate in einem Wahlkreis gewonnen hat, ...
- Gewinnt nun ein Land mehr Direktmandate, ...
- Überhangmandate liegt vor, wenn eine Partei mehr Sitz hat, als sie eigentlich haben hätte müssen.
- Problematisch ist jedoch, das diese Parteien ihren prozentualen Anteil nochmals im Parlament erhöhen.
- Der Überhang zieht mit in den Bundestag.
- Die Volkswertgleichheit wiegt stärker.
- Grundmandatsklausel liegt vor, wenn eine politische Partei im Bundestag verhindern will, dass einer ihrer Abgeordneten zu einer anderen Partei (Fraktion im Bundestag) geht.
- Diese Überhangmandate dürfen ebenfalls in den Bundestag ziehen.
Gewaltenteilung ...
- Die Staatsgewalt wird aufgeteilt und auf drei Staatsorgane verteilt.
- Die Judikative ist nicht gebunden!
- Die Richter üben die Judikative aus.
- Die Rechtsprechung setzt sich in den Art. 92-104 GG fort.
... und Rechtsstaatsprinzip
- Das Wesentlichkeitsprinzip sagt, dass das Wesen des Art. 19 GG nicht verändert werden darf.
Demokratie!
- Das Demokratieprinzip ist demnach zweifelhaft anwesend ...
... und unser Bundespräsident ...
- Gewählt wird er von der Bundesversammlung, der auch Volksvertreter der Länder angehören.
- Der Bundespräsident bekleidet das oberste Staatsorgan, welches an die Verfassung gebunden ist.
- Der Bundespräsident muss dieses Gesetz demnach nicht zwingend ausfertigen.
- Wenn er ein guter, schlauer Bundespräsident [ist], wird er das Gesetz nicht ausfertigen und unterzeichnen.
Steuern und Abgaben
- Die Abgaben müssen eine homogene Gruppe bilden.
- Problematisch wird es in Art. 107 GG!
- Die BRD ist ein Steuerstaat!
- Sonderabgaben sind verfassungsrechtlich problematisch, weil es überflüssige Ausgaben sind!
- Sonderabgaben sind verfassungsrechtlich zulässig, wenn diesbezüglich eine gesetzliche Regelung fehlt!
und doch noch einmal die Parteien (?) – immer die Parteien ...
- Mit Sonderabgaben sind Finanzmittel für Parteien gemeint.
... aus einem Examensklausurenkurs Öffentliches Recht
- Fraglich ist, ob die laut Sachverhalt rechtzeitig erhobene Klage auch fristgerecht erhoben wurde.
- Der Verwaltungsakt ist nicht rechtswidrig, wenn er rechtmäßig ist. (i.E. nicht falsch, aber sicherlich nicht zur Lösung des Sachverhalts beitragend).
Die Streitigkeit müsste nicht verfassungsrechtlicher Natur sein. Dies ist der Fall, wenn Verfassungsorgane bzw. der Verfassung gleichgestellte Organe an der Streitigkeit beteiligt sind.
... aus einem Examensklausurenkurs Strafrecht
- Durch das Tätowieren des B könnte sich A der Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB strafbar gemacht haben. Weil der Rücken des B aber keine fremde, bewegliche Sache ist, scheidet eine Strafbarkeit des A wegen § 303 StGB aber aus. (i.E. nicht falsch, aber vollkommen abwegig).
- "Dann müsste das Pfeifeanzünden ein körperlicher Mangel sein" (Prüfung des § 315c Abs.1 Nr.1 b) StGB wegen einer leichten Unaufmerksamkeit bei der Autofahrt)
... aus einer Fortgeschrittenen-Übung im BGB
- Die Rechtslage ist damit jedoch unentschlossen.
... aus einer Vorlesung zum Handelsrecht
- Frage des Dozenten: Wann beginnt die Neuzeit?
- Antwort: "Die Neuzeit beginnt mit dem Übergang vom 18. ins 19. Jahrhundert mit der schriftlichen Niederlegung von Gesetzestexten!"
- Dozent: Am besten an ihrer Aussage Herr Kommolitone gefällt mir die Festigkeit mit der sie das behaupten.
sonstige
Die Fähigkeit, einen Urteilstext zu lesen, ist offensichtlich nicht jedermann gegeben.
Kommentar von Volker Röhricht zu zwei Besprechungen von Urteilen des von ihm geleiteten BGH-Senats. Das Zitat ist abgedruckt im VGR-Tagungsband Gesellschaftsrecht in der Diskussion 2002, S. 12, dort stehen auch die Namen der betroffenen Autoren.
Links zu weiteren Stilblüten
siehe auch JuristenWitze, JuristenDichten