Hier eine extra Seite für die "juristische" Dichtkunst:

"Mir wird von alledem so dumm,
Als ging' mir ein Mühlrad im Kopf herum."
(Goethe, Faust I)

Hier sehe ich, welch' arme Kreatur ich als "Ersti" doch darstelle - zumindest im juristischen Bereich. Fast möchte man den erzwungenen Juristen Goethe ein zweites Mal zitieren:

"Zur Rechtsgelehrsamkeit kann ich mich nicht bequemen. -
Ich kann es Euch so sehr nicht übel nehmen.
Ich weiß, wie es um diese Lehre steht."
(dito)

Juristen als Dichter

Juristisches in Reimen zusammengestellt von Ulrich Schroeter

Anonyme Werke

Eingestellt am 2002-11-07 11:39:43 vom Rechner www-cache2.rz.uni-saarland.de auf der StartSeite (wo's ja eigentlich nicht hingehört):

Dies ist Wahrheit; darum zäumen
wollen wir den rauen Mut,
diesen Ehrgeiz, diese Wut,
wenn wir wieder einmal träumen.
Wohl geschieht's; denn in den Räumen
dieser Wunderwelt ist eben
nur ein Traum das ganze Leben;
und der Mensch (das seh ich nun)
träumt sein ganzes Sein und Tun,
bis zuletzt die Träume entschweben.
Richter sei er, träumt der Richter; 
und in diesen Wahn versenkt, 
herrscht, richtet er und lenkt.
Alles ist ihm untertänig;
Doch es bleibt davon ihm wenig,
denn sein Glück verkehrt der Tod
schnell in Staub (o bittre Not!);
wen kann Herrschaft lüstern machen,
der da weiß, dass ihm Erwachen
in des Todes Traum droht?
Auch der Anwalt träumt; ihm zeigen 
Schätze sich, doch ohne Frieden.
Auch der Arme träumt hienieden,
er sei elend und leibeigen.
Träumet, wer beginnt zu steigen;
Träumet, wer da sorgt und rennt;
Träumet, wer von Hass entbrennt;
Kurz auf diesem Erdenballe
Träumen, was sie leben, alle,
ob, es keiner gleich erkennt.
So auch träumt mir jetzt, ich sei
hier gefangen und gebunden;
und einst träumte mir von Stunden,
da ich glücklich war und frei.
Was ist Jura? Raserei!
Was ist Jura? Hohler Schaum, 
ein Gedicht, ein Schatten kaum!
Wenig kann das Jura uns geben;
denn ein Traum ist alles Leben,
und die Träume selbst ein Traum!

Wer hat das verfasst? Autor/in?
Ich. Warum ist es schlecht? Und wer stellt diese Frage? MfG V.

Laut einem Kommentar (ersichtlich über die Versionshistorie dieser Seite), ist das Gedicht vom Träumen, "Das Leben ist ein Traum" offenbar abgekupfert von Pedro Calderón de la Barca (1636).


... Was passiert, wenn ein Student für eine Strafrechtsklausur lernen soll und einfach keine Lust dazu hat ...

Strafbarkeit, das ist mal klar,
heißt, daß bestimmt gewesen war,
daß eine Tat verboten ist.
Daran man den Täter mißt.

Eine Straftat, auch dies ist selbstverständlich,
kann nur begehen, wer tut, was schändlich,
was durch Gesetze ganz klar untersagt
und im Gesetzbuch selbst auch mit Strafe beklagt.

Das Strafgesetz wiederum ist nur ein kleiner Wicht
im weiten bundesdeutschen Gesetzesdickkicht.
Es gibt das StGB und Nebengesetze dazu; 
nur StGB wär zu einfach, so ganz ohne Clou ...

Der Strafrechtsquellen sind also wahrlich sehr viele,
und wollte man sie aufzählen, so fiele
man von einem zum andern und fände kein Ende.
Sie füllen nämlich viele dicke Bände!

Doch kennen muß man sie alle,
denn wegen des Gesetzlichkeitsprinzips muß in jedem Falle
irgendwo stehen, daß die Tat verboten war.
Findet man nix, schreit der Täter Hurra.

Natürlich kann nicht alles verboten sein,
was unmoralisch, unethisch, charakterlich klein,
gar vieles gäbe es, was aufzunehmen spräche von Kunde,
doch fragmentarischer Rechtsschutz ist das Gebot der Stunde.

Straftaten kann man klassifizieren auf verschiedene Art:
zB  nach der Rechtsfolge: noch mild? Oder eher schon hart?
Auch Deliktsstufen bieten sich hier an, 
doch das ist komplizierter, mehr zu lernen. Na dann:

Mildere Delikte nennt man Vergehen, härtere Verbrechen dagegen,
den Unterschied macht das Strafmaß. Deswegen
ist 1 Jahr die magische Grenze, die man kennen soll.
Tut man dies nicht, läuft die Versuchsprüfung wahrscheinlich nicht so doll.

Deliktsstufen dagegen schauen auf den Inhalt der Tat.
Der Grundtatbestand ist die Basis, von der aus man zu sehen hat:
Sau oder armes Würstchen? Mehr Unrecht oder doch weniger schon?
Es mildert die Privilegierung, es schärft die Qualifikation.


Siehe auch: WeihnachtsmannGedicht


Erwähnen sollte man vielleicht noch den dichterischen Versuch des BGB-Gesetzgebers:

Diese Vorschriften gelten auch für einen auf der Grenze stehenden Strauch.

(§ 923 III BGB)


siehe auch JuristenWitze, StilBlüten, http://recht-im-reim.de


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JuristenDichten (zuletzt geändert am 2009-01-14 08:46:41 durch RalfZosel)