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Zur Klärung der Frage, wie hoch das Mindest-Stiftungsvermögen ist (siehe StiftungsRecht), haben wir Kontakt mit dem saarl. Innenministerium aufgenommen.
Wenn das geklärt ist, können wir diese Seite löschen und das Ergebnis in die Seite StiftungsRecht einbauen.
1. Erste Mail
Wir haben mal bei der zuständigen Behörde" nachgefragt:
To: a.kramp-karrenbauer@innen.saarland.de Subject: Stiftungsrecht Date: 18.02.04 Sehr geehrte Frau Ministerin, im JuraWiki machen wir uns ein paar Gedanken zum Stiftungsrecht (http://www.jurawiki.de/StiftungsRecht). Nach § 3 II saarl. Stiftungsgesetz muss die Verwirklichung des Stiftungszwecks durch eine "ausreichende" Vermögensausstattung gesichert sein. Wir konnten nichts darüber finden, ob es da eine feste Mindestgrenze gibt oder wonach sich dieses "ausreichend" bestimmt. Können Sie uns da weiterhelfen? Das würde uns sehr freuen. MfG WikiTeam-Saarbrücken AdrianeSchmidt, AndreasHohnheiser, MeikeSchneider, RalfZosel -- http://www.jurawiki.de/WikiTeamSb
Leider noch keine Antwort. Wir sollten mal den Chat im Auge behalten ... -- RalfZosel 2004-03-10 18:34:03
Versuchen wir mal, jemand anderes anzuschreiben. Aber an wen? Aus dem Impressum ergibt sich schonmal nichts. (Mal davon abgesehen, dass dieses Impressum des Ministeriums jedenfalls nicht gesetzeskonform ist.)
2. Zweite Mail
To: a.kramp-karrenbauer@innen.saarland.de Cc: g.muellenbach@innen.saarland.de Subject: Stiftungsrecht Sehr geehrte Frau Ministerin, leider müssen wir Sie schon wieder belästigen. Aber leider ergibt sich aus Ihrer Homepage kein anderer Ansprechpartner. Auf Unsere Mail vom 18.02.2004 (siehe unten) haben wir leider noch keine Antwort bekommen. Es ist für unsere weitere Planung sehr wichtig, in dieser Frage Klarheit zu bekommen. Bitte helfen Sie uns weiter! Mit freundlichen Grüßen WikiTeam-Saarbrücken AdrianeSchmidt, MeikeSchneider, RalfZosel -- http://www.jurawiki.de/WikiTeamSb
3. Antwort
Am Freitag, 12.03.04 (13:22 h) meldete sich der Persönliche Referent Michael Adam per E-Mail, bat die Verzögerung zu entschuldigen und teilte mit, dass er unsere Anfrage zur Bearbeitung an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet habe. Wunderbar, eGovernment funktioniert also auch im Saarland.
Schon um 15:42 h dann die E-Mail von Herrn Manfred Blaß ("für die Stiftungsbehörde im Auftrag"). Er dankt für das Interesse am saarländischen Stiftungswesen und teilt mit:
Im Saarland gibt es keine festgeschriebene Mindestgröße bei Errichtung einer privatrechtlichen Stiftung. Vielmehr richtet sich die im Einzelfall erforderliche Vermögensausstattung nach dem jeweiligen Stiftungszweck. Das unantastbare Grundstockvermögen einschließlich zugesicherter Zustiftungen muss so hoch sein, dass aus seinen Erträgen einschließlich evtl. bei Stiftungsgründung schon vertraglich zugesicherter laufender Spenden der Stiftungszweck auf Dauer erfüllt werden kann. (Hervorhebung nicht im Original.)
Vielen Dank für die Auskunft!
4. Dankes-Mail
Re: Mindestvermögensausstattung saarländischer Stiftungendes privaten Rechts From: Ralf Zosel <ralf@zosel.com> To: Manfred Blaß <m.blass@innen.saarland.de> Date: 13.03.04 8:22 Sehr geehrter Herr Blaß, vielen Dank für Ihre Auskunft. Jetzt haben wir also Gewissheit, dass wir nichts übersehen haben, sondern dass es tatsächlich keine _feste_ Untergrenze gibt. Wenn Sie sonst noch Informationen haben (z.B. Broschüren zum Thema, Literaturempfehlungen, Internet-Link-Tipps o.ä.), die für uns von Interesse sind, würden wir uns über Ihre Unterstützung sehr freuen. Wenn weitere Fragen auftauchen, werden wir uns erlauben, uns direkt an Sie zu wenden. Wenn sie wollen, können Sie die weitere Entwicklung aber auch direkt im JuraWiki verfolgen. Ausgangspunkt ist die Seite http://jurawiki.de/JuraWikiStiftung. Ihre Antwort haben wir übrigens (vorläufig) auf der Seite http://jurawiki.de/StiftungsRecht/AnfrageInnenministerium festgehalten. Wenn Sie irgendwelche Fehler im JuraWiki entdecken oder sonst etwas ergänzen wollen, können Sie das ganz einfach tun, indem sie unten auf der betreffenden Seite auf "Editieren" klicken. Für evtl. Rückfragen stehen wir sehr gerne zu Ihrer Verfügung. Mit freundlichen Grüßen für das WikiTeam-Saarbrücken Ralf Zosel Kurhausstr. 59 66606 St. Wendel ralf@zosel.com