Zur Klärung der Frage, wie hoch das Mindest-Stiftungsvermögen ist (siehe StiftungsRecht), haben wir Kontakt mit dem saarl. Innenministerium aufgenommen.

Wenn das geklärt ist, können wir diese Seite löschen und das Ergebnis in die Seite StiftungsRecht einbauen.

1. Erste Mail

Wir haben mal bei der zuständigen Behörde" nachgefragt:

To: a.kramp-karrenbauer@innen.saarland.de
Subject: Stiftungsrecht
Date: 18.02.04


Sehr geehrte Frau Ministerin,

im JuraWiki machen wir uns ein paar Gedanken zum Stiftungsrecht
(http://www.jurawiki.de/StiftungsRecht).

Nach § 3 II saarl. Stiftungsgesetz muss die Verwirklichung des
Stiftungszwecks durch eine "ausreichende" Vermögensausstattung
gesichert sein.  Wir konnten nichts darüber finden, ob es da eine
feste Mindestgrenze gibt oder  wonach sich dieses "ausreichend"
bestimmt.

Können Sie uns da weiterhelfen?

Das würde uns sehr freuen.

MfG
WikiTeam-Saarbrücken

AdrianeSchmidt, AndreasHohnheiser, MeikeSchneider, RalfZosel

--
http://www.jurawiki.de/WikiTeamSb

Leider noch keine Antwort. Wir sollten mal den Chat im Auge behalten ... ;) -- RalfZosel 2004-03-10 18:34:03

Versuchen wir mal, jemand anderes anzuschreiben. Aber an wen? Aus dem Impressum ergibt sich schonmal nichts. :( (Mal davon abgesehen, dass dieses Impressum des Ministeriums jedenfalls nicht gesetzeskonform ist.)

2. Zweite Mail

To: a.kramp-karrenbauer@innen.saarland.de
Cc: g.muellenbach@innen.saarland.de
Subject: Stiftungsrecht


Sehr geehrte Frau Ministerin,

leider müssen wir Sie schon wieder belästigen. Aber leider ergibt sich
aus Ihrer Homepage kein anderer Ansprechpartner.

Auf Unsere Mail vom 18.02.2004 (siehe unten) haben wir leider noch keine
Antwort bekommen. Es ist für unsere weitere Planung sehr wichtig, in
dieser Frage Klarheit zu bekommen.

Bitte helfen Sie uns weiter!

Mit freundlichen Grüßen

WikiTeam-Saarbrücken

AdrianeSchmidt, MeikeSchneider, RalfZosel

-- 
http://www.jurawiki.de/WikiTeamSb

3. Antwort

Am Freitag, 12.03.04 (13:22 h) meldete sich der Persönliche Referent Michael Adam per E-Mail, bat die Verzögerung zu entschuldigen und teilte mit, dass er unsere Anfrage zur Bearbeitung an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet habe. Wunderbar, eGovernment funktioniert also auch im Saarland. :)

Schon um 15:42 h dann die E-Mail von Herrn Manfred Blaß ("für die Stiftungsbehörde im Auftrag"). Er dankt für das Interesse am saarländischen Stiftungswesen und teilt mit:

Vielen Dank für die Auskunft!

4. Dankes-Mail

Re: Mindestvermögensausstattung saarländischer Stiftungendes privaten Rechts
From: Ralf Zosel <ralf@zosel.com>
To: Manfred Blaß <m.blass@innen.saarland.de>
Date: 13.03.04 8:22
 
Sehr geehrter Herr Blaß,

vielen Dank für Ihre Auskunft. Jetzt haben wir also Gewissheit, dass wir 
nichts übersehen haben, sondern dass es tatsächlich keine _feste_ Untergrenze 
gibt.

Wenn Sie sonst noch Informationen haben (z.B. Broschüren zum Thema, 
Literaturempfehlungen, Internet-Link-Tipps o.ä.), die für uns von Interesse 
sind, würden wir uns über Ihre Unterstützung sehr freuen.

Wenn weitere Fragen auftauchen, werden wir uns erlauben, uns direkt an Sie zu 
wenden. Wenn sie wollen, können Sie die weitere Entwicklung aber auch direkt 
im JuraWiki verfolgen. Ausgangspunkt ist die Seite

  http://jurawiki.de/JuraWikiStiftung.

Ihre Antwort haben wir übrigens (vorläufig) auf der Seite

  http://jurawiki.de/StiftungsRecht/AnfrageInnenministerium

festgehalten.

Wenn Sie irgendwelche Fehler im JuraWiki entdecken oder sonst etwas ergänzen 
wollen, können Sie das ganz einfach tun, indem sie unten auf der betreffenden 
Seite auf "Editieren" klicken. Für evtl. Rückfragen stehen wir sehr gerne zu 
Ihrer Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

für das WikiTeam-Saarbrücken


Ralf Zosel

Kurhausstr. 59
66606 St. Wendel
ralf@zosel.com

StiftungsRecht/AnfrageInnenministerium (zuletzt geändert am 2008-12-18 07:06:35 durch anonym)