Schlichtung ist eine Form der AußergerichtlicheStreitbeilegung (siehe dort zur Abgrenzung von Mediation und SchiedsVerfahren.
Beispiele: nach dem Scheitern der Tarifverhandlungen (etwa ÖTV ./. DAG), Schlichtungsstellen aus dem Handwerk, Bankgewerbe, Kirchen, Sportvereinen usw. In der Regel unterbreitet der neutrale, sachkundige Schlichter einen Vergleichsvorschlag, auf den sich die Parteien dann einlassen können (oder auch nicht).
Linksammlung zu Ombudsmänner und Schlichtungsstellen: http://www.ombudsmann.de/ombudsmann.php/cat/24/title/Ombudsm%E4nner+und+Schlichtungsstellen