Künftig soll es im Jurawiki auch Rezensionen geben: Bücher, Aufsätze, Urteile (?) - was man schon immer mal zur Lektüre empfehlen wollte - hier.


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Von der Fachschaft Saarbrücken (FsJuraSb) gibt es noch zwei Seiten, die ebenfalls Rezensionen enthalten:

OffeneFrage: Würde etwas dagegen sprechen, das (irgendwie, wie?) zusammenzulegen? (Wobei natürlich das Engagement der Fachschaft gebührend gewürdigt werden soll, keine Frage.)

De facto nichts, daher hab ich diese Rezension, die soweit ich weiß auch durch die Fachschaft Jura initialisiert worden ist, in meine Seite mit Rezensionen integriert. Das ist insofern einfacher, als dass die Fachschaft die Rezensionen vermittelt und auch Belegexemplare an die Verlage weiterleiten muss. Daher scheint es mir am einfachsten, wenn wir uns dann auch direkt drum kümmern.

Bücher

Lehrbücher

Schilken, Eberhard. Gerichtsverfassungsrecht

(academia iuris aus dem Carl Heymanns Verlag, 3. Auflage 2003)

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Vorbemerkung: Ich habe im Juni 2003 vom Verlag ein kostenloses Exemplar erhalten, wofür ich mich verpflichtet habe, eine Rezension zu verfassen. Diese Vorbemerkung dient lediglich der Offenlegung dieser Verbindung zur Information des Lesers. Ich fühle mich nicht verpflichtet, eine inhaltlich positive Rezension zu verfassen, sondern (formal) überhaupt eine. Die nachfolgende Besprechung gibt deshalb meine unvoreingenommene Meinung wieder: Ich mochte das Buch wirklich.

Mit dem "Gerichtsverfassungsrecht" hat Schilken keine leicht handhabbare Materie bearbeitet; sie ist zwar emminent wichtig und spricht, wie er selbst feststellt, "nahezu alle denkbaren Rechtsgebiete" an (Vorwort, Seite V); GVR ist deshalb für fast alle Fächer von Belang, besonders natürlich für die Rechtsgebiete der einzelnen Verfahrensarten.

Daraus erklärt sich schon eine der Besonderheiten - und Schwierigkeiten - des Gerichtsverfassungsrechts: Es gibt keinen in sich geschlossenen Gesetzestext, auf den man zurückgreifen könnte, wenn es um gerichtsverfassungsrechtliche Fragen und Probleme geht; man muß sich die einschlägigen Vorschriften vielmehr quer durchs Paragraphendickkicht erarbeiten.

Entsprechend "verzettelt" erscheint auch der Versuch, sich der Materie inhaltlich zu nähern.

Schilken hat dieses fachspezifische Problem aber sehr übersichtlich und leicht durchschaubar gelöst. Er gliedert sein Lehrbuch in vier Teile: Er beginnt mit einer kurzen Einführung in die Materie des GVR, beschäftigt sich dann mit der Beziehung zwischen Bürgern und Gerichten, stellt danach die Organisation der Gerichtsbarkeit und zuletzt einige Organe der Rechtspflege vor.

Im ersten Teil führt Schilken in die Grundlagen des GVR ein. Er beschäftigt sich mit den Begriffen "Gerichtsverfassungsrecht" und "Rechtsprechung", zeigt beider verfassungsrechtliche Grundlagen und benennt die (Vielzahl der) Rechtsquellen.

Im zweiten Teil zeigt er dann die Beziehung zwischen Bürger und Gericht auf; in der Differenzierung "Gerichtsbarkeit <-> einzelner Bürger" und "Gerichtsbarkeit <-> Allgemeinheit der Bürger" werden die verschiedenen Rechtsprechungs-Grundrechte erläutert.

Der dritte Teil, die Organisation der Gerichtsbarkeit, beschäftigt sich mit den Organisationsstrukturen der Gerichte, den einzelnen Gerichtsbarkeiten und der Zuständigkeitsornung, aber auch mit innergerichtlichen Organisationsprinzipien wie zB den Spruchkörpern und Geschäftsverteilungsplänen.

Im vierten und letzten Teil stellt Schilken die wichtigsten Organe der Rechtspflege vor, beschäftigt sich mit Richtern und deren dienstrechtlicher Stellung, mit Staatsanaltschaften, Rechtsanwälten, Notaren und anderen Beamten der Geichtsbarkeiten wie zB Rechtspflegern.

Insgesamt ist das Lehrbuch verständlich geschrieben und gut gegliedert, so daß sich auch der Anfänger zurechtfindet und mit dem Buch arbeiten kann. Vorkenntnisse werden keine erwartet. Was mir als bekennendem Fan der Haftschen Philosophie aber gefehlt hat, waren Schaubilder und Übersichten, Tabellen und Ablaufdiagramme: Das Buch ist in Fließtext geschrieben, der nicht ein einziges mal durch visuelle Lernhilfen aufgelockert und benutzerfreundlich gemacht wird. (Auf der anderen Seite ist man so natürlich zu "aktivem Lesen" gezwungen, so daß man letztenendes doch mehr von der Lektüre mitnimmt, als wenn Schilken alles in mundgerechten Portionen anbieten würde.)

Ein Minus gibt es aber für die "Zitateritis": Zu Beginn eines jeden Kapitels ist eine ausführliche Sammlung Literaturhinweise vorangestellt (positiv); wie in einer Hausarbeit gibt es zusätzlich dazu auf jeder (...!) Seite noch Fußnoten. Das artet dann aber schnell so aus, daß zB (S. 68) die halbe Seite aus Fußnoten besteht, die nächste (S. 69) sogar zu drei Vierteln. Das ist sehr lästig! Hier gilt ganz klar: weniger wäre mehr gewesen! Da zumindest ich nicht die Zeit hatte, all diesen Fußnoten (und den Literaturhinweisen zu Beginn der Kapitel) nachzugehen (vermutlich auch sonst kein Student der Welt), hilft da nur ganz unwissenschaftliche Notwehr: Ignorieren.

Das Buch vermittelt fundierte Grundlagenkenntnisse; mich hat es sicher durch die Semesterabschluß-Klausur gebracht, und ich empfehle es guten Gewissens.

Aufsätze

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