Remonstration ist ein formloser RechtsBehelf (stimmt das?) im VerwaltungsVerfahren. Remonstrieren ist JuristenLatein und heißt wörtlich "wieder zeigen".
Als JuraStudent kann man remonstrieren, wenn man mit der Bewertung der Klausur unzufrieden ist und die Klausur nicht bestanden hat. Die meisten Professoren verlangen eine zusaetzliche Begruendung wenn man trotz Bestehens einer Klausur remonstrieren moechte.
Grundsaetzlich sollte man beim Anfertigen einer Remonstration auf die Hinweise des Professors achten. Wenn er keine gibt bietet der Remonstrationsleitfaden der Fachschaft der Uni Freiburg Informationen wie eine Remonstration auszusehen hat. Ausserdem bietet die Uni Tuebingen noch eine kleine Liste mit Dos and Don'ts beim Remonstrieren und auch auf elbelaw.de gibt es was dazu.