Rechtsobjekte sind die Gegenstände des jeweiligen RechtsGeschäfts.
- Sachen (inklusive Tiere siehe § 90a BGB)
- Immaterialrechtsgüter (Rechte und Forderungen)
- Unternehmen
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Schematische Übersicht über einige Rechtsobjekte PDF
Rechtsobjekte sind die Gegenstände des jeweiligen RechtsGeschäfts.
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RechtsObjekt (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:58:21 durch anonym)