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Rechtsobjekte sind die Gegenstände des jeweiligen RechtsGeschäfts.

  1. Sachen (inklusive Tiere siehe § 90a BGB)
  2. Immaterialrechtsgüter (Rechte und Forderungen)
  3. Unternehmen

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KategorieZivilRecht

RechtsObjekt (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:58:21 durch anonym)