Als AllgemeinesPersönlichkeitsRecht wird das Recht am eigenen Bild geschützt gemäß § 22 KunstUrhG.
Aktuell: Der strafrechtliche Schutz soll ausgebaut werden. Ausführlich dazu das Institut für Urheber- und Medienrecht, München. Entwurf des Bundesrats eines Gesetzes zum verbesserten Schutz der Intimsphäre als PDF.
Die wichtigsten Internet-Quellen zusammengestellt von KlausGraf im URECHT-Archiv.
siehe auch: UrheberRecht, FotoRecht