Menschenrechte sind unentziehbare Rechte gegenüber der öffentlichen Gewalt (Staat), die im Zuge von Humanismus und Aufklärung anfangs naturrechtlich, später wissenschaftlich-rational (vernunftrechtlich) begründet wurden.
Sie stehen jedem Menschen zu, allein aufgrund der Tatsache, dass er Mensch ist (Universalität der Menschenrechte). Durch die Formulierung von Grundrechten in Verfassungen und internationalen Abkommen wird versucht, die Menschenrechte als einklagbare Rechte zu gestalten. Die Menschenrechte werden noch immer durch viele Staaten verletzt.
Wesen und Quellen der Menschenrechte
Die international maßgebliche Quelle für den Bestand und Gehalt der Menschenrechte ist der International Bill of Human Right (http://www.ohchr.org/english/about/publications/docs/fs2.htm) der Vereinten Nationen. Die zentralen Menschenrechtsinstrumente innerhalb diese Korpus' sind
- der Internationale Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte, sowie
- der Internationale Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte
Beide Pakte wurden 1966 von der UN-Generalversammlung verabschiedet und traten zehn Jahre später in Kraft.
Darüberhinaus existiert eine Vielzahl von Konventionen (http://www.ohchr.org/english/law/), die den Schutz einzelner Menschenrechte eingehend regeln, so etwa
- Das Verbot der Folter;
- Das Verbot rassischer Diskriminierung
- Das Verbot des Völkermords
Dazu kommen auf den verschiedenen Kontinenten regionale Menschenrechtsabkommen. In Europa ist dies die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) bzw. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Sie enthält einen Katalog von Grundrechten und Menschenrechten. Die Konvention wurde im Rahmen des Europarats ausgehandelt, am 4. November 1950 in Rom unterzeichnet und trat am 3. Juli 1953 in Kraft. Auch Afrika, der amerikanische Doppelkontinent und Asien verfügen über jeweils eigene regionale Menschenrechtsabkommen.
Links
siehe auch GrundRecht