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Art. 1 bis Art. 19 GG für die Bundesrepublik Deutschland

Kurzüberblick über die Grundrechte

Zum grundrechtlichen Schutz der Privatsphäre

Grundsätzlich sind Grundrechte Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Heute ist aber anerkannt, dass Grundrechte auch Leistungsansprüche beinhalten können.


Folgender Sachverhalt (Ausschnitt):

Der BundesTag bringt ein Gesetz zur Bekämpfung der Wohnungsnot, befristet auf 7 Jahre. Das Gesetz ist auf alte Bundesländer beschränkt und vebietet in Städten ab 200.000 Einwohnern die Umwandlung von Wohnraum in sonstige Flächen. Die Immoblienfirma N plant in FFM ein Wohngebäude in ein Bürohaus umzuwandeln und fühlt sich daran gehindert.

OffeneFrage: Liegt ein Eingriff in Art. 14 GG vor? Ich habe nämlich den Eingriff verneint, weiterhin Art. 12 GG geprüft (bejaht) dann noch Art. 2 GG angesprochen.

Vielen Dank im voraus :)

Einen sehr ähnlichen Sachverhalt gibt es hier, leider ohne Lösung.

Vielleicht hilft aber folgendes weiter: Zweckentfremdungsverbot-Verordnung


siehe auch MenschenRecht


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GrundRecht (zuletzt geändert am 2008-02-01 11:00:31 durch anonym)