Inhaltsverzeichnis
1. Spielregeln, löschen und Struktur
Schön, dass irgendeiner hier wieder beiträge löscht.
Dann will ich die Gelegenheit mal nutzen, um auf die Versionshistorie der Seite aufmerksam zu machen. Die erreicht man über den "Info"-Link (oben). Wenn man dann noch einen Kommentar zur Änderung macht (unter dem Texteingabefeld), dann wird die noch übersichtlicher. Wie man dort sieht, wird im Wiki nicht wirklich etwas gelöscht, sondern man erzeugt mit jeder Änderung nur eine neue Version der Seite. Im Wiki ist das eigentlich schon so gedacht, dass man Diskussionen zusammenfasst. Und Struktur ist auch ganz wichtig. Am besten mal einen Blick auf die SpielRegeln werfen. - Nur dass jetzt keine falschen Vorstellungen aufkommen: Ich habe hier nichts gelöscht.
- Jaja, ist das ein Argument dafür, wahllos einfach irgendwelche Sachen zu löschen, die demjenigen grad nicht passen??
Lies doch einfach mal die SpielRegeln. Das steht im Punkt 6.1., letzter Absatz.
- Da findet man übrigens auch nix.
Das liegt meistens an der fehlenden Struktur. So habe ich diesem Absatz jetzt mal eine Überschrift spendiert. Und die Überschriften der darunter liegenden Absätze mit Überschrift statt nur mit fett formatiert. Dann kann man oben sogar ein Inhaltsverzeichnis einfügen [[TableOfContents]], siehe auch HilfeZuMakros. Und wenn dann alle oder wenigstens viele ein bisschen mithelfen, dann wird's auch schön übersichtlich.
- Jaja, ist das ein Argument dafür, wahllos einfach irgendwelche Sachen zu löschen, die demjenigen grad nicht passen??
2. Allgemeines
Was war denn da mit Koriath los? Was hat er denn zu den Repetitorien gesagt und was war mit seiner Referendarpolitik?
Ich leg mal ne Seite für die Hausarbeit im öffentlichen Recht an! http://www.jurawiki.de/ORHausarbeit
und ich für die Wahlfachgruppe!http://www.jurawiki.de/WahlFach
ZivilRechtHausarbeit (Martinek)
AN ALLE: ich finds nicht in ordnung, dass ihr immer die letzte halbe std vorher abgeben müsst, obwohl die aufsicht gesagt hat sitzen bleiben!! zumal der mensch sehr nett zu uns war.ihr stört mit eurem rumgetrampel die die noch schreiben wollen!vor allem die weiber, die nicht auf hohen schuhen laufen können und da rumklappern.das ist total egoistisch. genau so gut könnte man noch en paar minuten sitzen bleiben! bei jeder arbeit dasselbe. hoffentlich werdet ihr auch gestört wenn ihr noch nicht fertig seid, dasss ihr mal seht wie rücksichtslos und unverschämt das ist.
also ich find das auch daneben,hab mich aber auch schon dran gewöhnt. ich meine, erwartest du, dass sie das je ändert?? wir studieren jura! 60 Prozent bemalte tussis und 30 Prozent callboys im hemd...alle haben gemeinsam, dass sie egoistisch sind und es ihnen egal is, wie sie die klausur bestehen und wies anderen dabei geht. obs ums spicken geht, oder ums lärmen. alles verdammte egal. aber naja...so ist das nun mal mit den meisten juristen... bin froh, dass die klausuren um sind!
- 60:30, das männliche Geschlecht siegt mal wieder ;))
Außerdem lohnt es sich eh nicht, sich jetzt darüber aufzuregen, denn schließlich waren dies ja die letzten Leistungskontrollklausuren. Aber was soll man denn sonst auch machen, wenn man nun mal früher fertig ist. Es gibt halt auch Leute, die es in 45 Minuten schaffen ne Klausur im höheren zweistelligen Leistungsbereich zu schreiben. Sollen die dann noch den Rest der Zeit die Wand anstarren?
Finds total daneben sich darüber zu beschweren. Vor allem am Anfang der Klausuren ist es dermaßen störend laut.. das war bei Prof. Ranieri letztes Jahr super schlimm. Daran stört sich auch kein Schwein. Wenn sich jemand gestört fühlt durch Papiergeraschel soll er doch bitte Ohrenstöpsel benutzen. Bin mir ziemlich sicher dass hier niemand so ehrlich ist und sich traut, den Personen sowas ins Gesicht zu sagen..
Oh man, man hat hier doch immer und immer wieder aufs Neue das Gefühl, dass sich hier zu Haufen frustrierte Leute auslassen ganz ehrlich: einfach nur lächerlich! Das man sich nicht wie normale Leute über Klausuren unterhalten kann, ohne persönlich, beleidigend oder sonst irgendetwas zu werden. Jeder muss für sich wissen, wie wichtig ihm sein Studium ist oder nicht, wie er rumläuft oder nicht! Was bitte hat das mit den Klausuren zu tun?
anscheinend läßt bei manchen das äußere auch auf die innere einstellung schließen, aber darum gehts hier nicht.es geht darum,dass man sich so nicht benimmt. mir ist s****ewgal wer was anhat oder tut, solange es nicht andere stört. es gibt einige leute die bis zum ende schreiben wollen.und denen gegenüber ist es nunmal unverschämt, da man sich dann nimmer konzentrieren kann.vor allem 10 od 15 minuten wird ja wohl jeder warten können oder?dazu muß man sagen, wie ich aus eigener erfahrung weiß, so sind nicht alle leute an allen unis.gott sei dank!
Stimmt, man hat immer wieder das Gefühl, als würden hier nur zustimmungheischend die Gründe für eigenes Versagen bei Anderen gesucht.
könnt ihr nicht lesen?es geht nicht um "papiergeraschel"(wieso mußt du das so herunterspielen,hast du sonst keine argumente?),sondern die letzte halbe std vorm abgeben! und ja,solange kann man sehr wohl warten!insbesondere die letzten paar minuten.wenn ihr nicht fertig werden würdet,würde es euch auch stören.im übrigen, meine klausuren sind trotzdem immer im zweistelligen bereich!ich hab es also nicht nötig "frust auszulassen". absolut dumme antwort, hat nix damit zu tun,dass es den anderen gegenüber unverschämt ist.nicht von dir auf andere schließen! meine noten sind immer gut,was ich gesagt habe gehört zum ganz normalen anstand hat also nix mit "eigenem versagen" zu tun.und, was kommt jetzt für ne absurde antwort? sich so zu benehmen ist falsch, was gibts da zu diskutieren.deswegen sagt es ja auch immer die aufsicht,dass man sitzen bleiben soll.im übrigen habe ich niemanden beleideigt,ich habe gesagt,dass ich mich durch dieses egoistische verhalten jedesmal vor abgabe gestört fühle!wer sich da angegriffen fühlt sollte mal drüber nachdenken wie sein eigenes verhalten bei anderen ankommt.aber ich denke mal,dass sich diese antwort nicht auf meine aussage bezogen hat, sondern die darunter.
Und wo ist das Problem, wenn du immer im 2stelligen Bereich bist. Hättest du ohne das frühe Abgeben noch einen Punkt mehr?
ich schreibe eben bis zum ende und es stört dann. wie oft jetzt noch? außerdem find ich es fast noch schlimmer,dass man wenn man euch darauf hinweist noch blöd angemacht wird!ihr findets daneben, dass sich jemand darüber beschwert, aber andere durch euer verhalten zu stören ist ok??komische logik ehrlich.hier kriegt man immer nur sau dumme antworten auf alles, weil anscheinend jeder nur an sich denkt. sonst würdet ihr euch ja auch nicht so rücksichtslos benehmen anderen gegenüber.
ja, mich stört das auch bisschen. aber naja. bei ähm gesellschaftsrecht hat doch dieser etwas zugedröhnte entertainer die schuld gehabt, oder? der typ hat doch gesagt "bitte sitzen bleiben" und kurze zeit später hat ne blondine ihn angequatscht, ob sie früher gehen kann und der typ is drauf angesprungen, als ob er seit 10 jahren kein sex mehr hatte. klar, dass dann alle anderen auch gegangen sind... generell find ichs auch eher kacke, wenn man kurz vor abgabe unbedingt noch gehen muss. besonders eben wenn unten drum gebeten wird, dass man sitzen bleibt. aber naja, wir sind nun eben mal keine schüler mehr, die mit disziplinarischen maßnahmen zu irgendwelchen handlungen gezwungen werden können. wir sind erwachsene und mehr als "bitte denken sie an ihre kommilitonen und bleiben sie sitzen, is eh gleich abgabe" können die auch nicht mehr sagen. wer dann denkt "ach fickt euch doch, ihr seid mir scheiß egal!" der soll eben gehen. und naja, hier war ja auch nie die rede, von lärm oder papiergeraschel während den klausuren. wer lesen kann, ist klar im vorteil! aber man sollte das auch nicht so eng sehen hier, leute. wir studieren doch alle dasselbe. das bedeutet wir haben auch alle irgendwie was gemeinsam. was soll das ganze also? immer diese gezicke hier...wir haben jetzt ferien! freut euch doch mal. und trinkt im zweifel africola...;-)
Ich finds etwas lächerlich sich dann auf seine 2 stellige Punktezahl zu berufen!
du hast doch damit angefangen! wenn du mal oben nachliest, ich habe zuerst gar nix von der note gesagt, muß mir aber dann wohl auch nicht unterstellen lassen ich würde frust ablassen oder ähnliche dumme unterstellungen!!das finde ich lächerlich,wenn man schon keine anderen argumente hat zu persönlichen angriffen überzugehen!!
Generell regt mich mehr auf, wenn die Spickzettel vor mir in der Bank umherwandern, die Leute sich Briefchen zuwerfen und dann die Aufsicht stundenlang neben einem übers Blatt kuckt, nur weil irgendwelche Deppen so blöde sind und sich selbst bescheißen. Finds echt bescheuert und wäre sehr dafür, dass man mind. 5 Sitze voneinander entfernt sitzt, nach Namen sortiert und von mir aus noch Blätter und Stifte von der Uni bekomm. DANN erst kann man mal meckern... und nicht bei diesen larifari Aufsichten...So wirklich "hart" gehts da ja nicht zu und es gibt keinen Grund zu maulen wenn jemand früher aufsteht.
3. Klausuren
Da bald die Klausuren anstehen, habe ich hab eine kleine Liste aufgestellt, der Vorlesungen, mit den Themen die die Professoren als klausurrelevant angeben (falls sie das überhaupt machen) und den vorhandenen Materialien zu diesen Fächern. Es wäre toll wenn ihr mit eurem Wissen Lücken in dieser Tabelle füllen würdet damit sich jeder gut auf die kommenden Klausuren vorbereiten kann.
thx und vor allem RESPEKT, dass jmd so kollegial ist! kennt man hier gar nicht. finde ich echt super. dank dir!
3.1. Strafprozessrecht
- Klausurthemen:
- Untersuchungshaft
- Zuständigkeit
- Wird eine Fragenklausur
- Materialien:
etwas ausführlichere Folien und Gliederung (http://momsen.jura.uni-saarland.de/index.php?n=Veranstaltungen.Strafprozessrecht), nach erstem Augenschein allerdings nicht ausfürhlich genug für eine Klausurvorbereitung
- Richterskript und Lehrbücher vorhanden
- buch von beulke ist ganz gut. wurde glaub ich auch empfohlen. lohnt sich auch jetzt noch um alle kurz zu wiederholen und die folien zu ergänzen.
- Termin: 16.07. von 8-10 im Saal 111 und 112
VIEL GLÜCK MORGEN!!! Jo danke dir auch................
3.2. Wirtschaftsverwaltungsrecht
- Klausurthemen:
- §6 - §10 ihrer Gliederung
- Materialien:
sehr knappe Gliederung & Folien online: http://guckelberger.jura.uni-saarland.de/SS07/SS07WirtschaftsVerwR.htm
kein Richterskript vorhanden, teure Bücher nur selten in der Sulb vorhanden & ausleihbar
- also ich fidne den ziekow ganz gut, der is jetzt auch nicht sooo teuer finde ich.nicht mehr als die anderen bücher auch.
- Termin: 17.07. von 16-18 im Audimax
3.3. Rechtsphilosophisches Prosemiar
- Klausurthemen:
- Materialien:
Recht & Moral (Reclam Verlag)
- durchgenommene Texte (angegeben als Seitenzahl wo sie beginnen): 15, 20, 50, 96, 103, 109, 129, 154, 177, 197, 218, 226, 229, bitte mit den fehlenden ergänzen wenn jemand kann; Weiss jemand warum die letzten zwei Texte hier in Klammern stehen?!?
weil er die noch machen wollte, aber damals noch nicht gemacht hat?!?
- Termin: 18.07. von 14-16 im Audimax
3.4. Rechtsphilosophie
- Klausurthemen:
- Materialien:
- nur Vorlesung und bis jetzt keine Folien online
- Termin: 19.07. von 8-10 im Audimax
3.5. Rechtshistorisches Proseminar
- Klausurthemen:
- Materialien:
Gliederung online: http://jung.jura.uni-sb.de/Ab%202006/Proseminar.SS2007.pdf
- vielleicht könnten diejenigen die Vorträge gemacht haben ihre Materialien noch online stellen und den übrigen zugänglich machen
- Termin: 20.07. von 15-17 im Audimax
3.6. Arbeitsrecht
- Klausurthemen: man munkelt Kündigung/-schutz und Annahmeverzug des Arbeitgebers, ist aber so nicht vom Prof 100%ig bestätigt
- Materialien:
kein Skript, nur Gliederung online (http://www.jura.uni-sb.de/FB/LS/Weth/materialien.html)
- allerdings Lehrbücher und Richterskripte vorhanden
- Termin: 23.07. von 8-10 im Audimax
3.7. Internationales Privatrecht
- Klausurthemen:
- kann alles dran,wird nämlich kleine fälle geben
- er schloss doch Fam-,Erb- und Gesellschaftsrecht aus. kann das sein?
- Ja so wie ich das mitbekommen habe, sollte man sich wohl auf Kauf-und Verkehrsrecht konzentrieren.
- kann alles dran,wird nämlich kleine fälle geben
- Materialien:
naja also eine kleine Gliederung (http://ranieri.jura.uni-sb.de/Lehrangebot/Wahlfach/Ipr/vorlesung/ipr_gliederung_ss_07.htm)
- Rainieri mässsig halt.. weiss da jemand mehr?
wie wär's mit bearbeiten der lesehinweise
- also diesmal muß man in wirklich verteidigen! das fach war/ist sehrinteressant und diesmal
- gibts ne menge lehrbücher dazu, sogar fallbücher. wer damit nix anfangen kann hat selber schuld.
- Termin: 25.07. von 8-10 im Audimax
- Klausurthemen:
- Materialien:
Internetskript welches nach Aussage des Professors ausreichend ist: http://www.notar-britz.de/vorlesung/index.html
- Termin: 26.07. von 8-10 im Audimax
3.8. Gesellschaftsrecht
- Klausurthemen:
- BGB-gesellschaft und OHG (eventuell auch Kommanditgesellschaft aber die ist genauso zu prüfen wie die OHG)
- Lehrbücher und Richterskripte erhältlich
- Termin: 27.07. von 8-10 im Audimax
4. Diskussion/Fragen zu den einzelnen Klausuren und Vorlesungen
Hat jemand von euch alte Klausuren, die er eventuell posten kann? Ich kann mir bei Britz oder Koriath... beim besten Willen nicht vorstellen, wie ne Klausur aussehen soll. Vielen Dank
So musste doch nicht abtippen, hab nen scanner auftreiben können. Musste einiges von Hand nachbesser, hoffe man kann alles lesen. Eine Klausur von Britz (Anmerkung: Die Multple Choice Aufgaben, gaben insgesamt genausoviele Punkte wie die letzte Textaufgabe) und eine von Koriath. Download: http://share.gulli.com/files/1743780549/klausuren.tar.gz.html
Vielen vielen Dank. Aber mit was kann ich denn so ne tar.gz Datei öffnen?
Also unter Linux und BSD mal mit tar Unter Windows sollten eigentlich alle (Winrar/WinAce/WinZip/..) das ebenfalls entpacken können. Wenn nicht sag bescheid, dann werd ich das die Nacht nochmal anders machen..
Nee, geht danke. Unter www.winace.net kann man sich kostenlos ne shareware runterladen. Danke nochmal.
ich kann es nicht öffnen
ich auch nicht..und auf www.winace.net wird direkt n passwort verlangt.
da muss man ja premium mitglied sein..bei diesem gulli ding da.
Muss ich den Windows-nutzern ihr OS erklären Also wenn ihr das nicht öffnen könnt, dann ladet euch zB WinRar runter (http://www.rarlab.com/rar/wrar370d.exe), welches ihr kostenlos (shareware) benutzen könnt. Damit könnt ihr es entpacken. Oder hier die zip Variante: http://share.gulli.com/files/615413810/klausuren.zip.html Achja und natürlich muss man bei share.gulli kein Premiummitglied sein, wie oben behauptet, sondern kann das einfach kostenlos runterladen. Einfach den Code auf der Seite eingeben und downloaden klicken und fertig Ich hab es da hochgeladen, weil ich auf dem Uni-webspace schonmal ein Skript hochgeladen hatte und es am Tag drauf bereits von einem Admin gelöscht wurde...
Sorry winace.de.
Geht aber trotzdem nicht..wenn ich den Code eingegeben hab, kommt immer wieder die Seite mit nem neuen Code. Echt lieb, dass du dir so viel Mühe machst..aber bringt mir so leider nichts..und ich bräuchte das ganz dringend...:( Hmm..jetzt geht das mit dem Code zwar, aber dann steht da Download Fehler.
tar -xzf file.tar.gz
also bei mir klappt es! danke an den "ersteller"! du bist wirklich super! Ich hab auch zuerst 3-4 mal probieren müssen, bis das mit dem downloaden ging.
jetzt geht garnichts mehr. verdammt noch mal, ich hätte das echt dringend gebraucht!
So ich habs jetzt hier nochmals hochgeladen diesmal bei imageshack und hoffe es klappt diesmal bei jedem:
(ihr müsst aus h++p, http machen und das ganze dann in die URL-leiste kopieren. Wenn ich es hier als http poste werden die Bilder, leider nicht verlinkt sondern dargestellt..)
- Habe die Bilderlinks korrigiert und hoffe nun geht es bei allen. Lysandra
ahh so geht das mit Bilder, danke schlaues mädchen
Bitte. Mehr Tipps gibt es auch unter HilfeZumEditieren
Super. Vielen Dank! Aber die Klausur von Britz is ja schon etwas schwerer...nunja..die von Koriath auch..
Hat jemand noch Klausuren in anderen Fächern, die er posten kann?
Super Idee das Ding online zu stellen. Die Fragen kommen jetzt sicher nicht mehr dran.
ihhhh, bist du egoistisch! und dämlich noch dazu, wenn du glaubst, dass der Professor es davon abhängig macht, ob hier jmd die Klausur postet oder nicht. Bist du wirklich so naiv zu glauben, dass dieselben Fragen sonst wieder dran gekommen wären?! und in der regel sollte man sowieso mehr in ein fach investieren, als bloß klausuren vom letzten jahr auswenig zu lernen? wie wolltest dus denn handhaben bei dieser mc klausur, hmm? Immer schön auswenig lernen, wo das kreuzchen hinkommt??
das ihhhh find ich passend
Na und? Kannst du etwa sonst nix?
Wenn sie nicht hier stehen würde, hätten sie viele nicht gesehen, deswegen habe ich sie hier reingestellt. Und mir ist es lieber, dass viele Leute sich zumindest die Art & Weise der Klausur anschauen können, als dass ein paar wenige einfach von der Lösung vom letztem Semester abschreiben können.
Sorry, wessen soziale Kontakte auf solch ein Minimum beschränkt sind, dass er es nicht schafft sich selbst alte Klausuren zu besorgen der hat es definitiv nicht anders verdient.
Und ich möchte nicht wissen, welche sozialen Kontakte jemand hat, der so ASOZIAL ist, hier die Links zu den Klausuren zu verändern. Hälst du das für intelligent? Denkst du man kann diese Änderungen nicht genau nachvollziehen und rückgängig machen? Warst wohl noch nicht dabei als es Hirn geregnet hat. Du hinterlässt mit deinen asozialen Aktionen hier auch eine IP-Adresse (84.165.233.26). Aber was soll man von jemandem erwarten, der offensichtlich nicht mehr drauf hat als alte Klausuren auswendig zu lernen. Leute wie du sind echt ein Grund sich über hohe Durchfallquoten zu freuen. Ich kann wirklich nur hoffen, dass ich mit dir keine sozialen Kontakte habe. Kann mir aber durchaus vorstellen, welcher Schicht von sozialen Kontakten du zuzuordnen bist.
Und was bringt dir die IP Adresse? Nüscht
Natürlich aber auf solche Intelligenzbolzen macht sie manchmal Eindruck Aber jetzt hast dus versaut
was fürn problem hast du eigentlich? da komm ich nicht so ganz mit! glaubst du, wäre die klausur hier nicht gepostet worden, sondern nur anderweitig durch tolle soziale kontakte rumgereicht worden, wären die fragen wiedergekommen und so nicht?! ich weiß nicht, deine argumentation is so merkwürdig...hast du einen sitzen?!?
So seh ich das auch, nochmal Danke echt sehr sehr nett.
was ist denn hier wieder los? hat echt einer die links gelöscht oder geändert? find ich total frech und dazu noch dumm. klar kommt das nichtnochmal dran, aber es ist doch auch immer gut zu sehen wie so ne klausur aussieht und wie jmd fragt usw. wer meint, es reicht wenn er das auswendig lernt hat eh einen knall. und an den, der den link verändert hat: herzlichen glückwunsch, du bist das a******* des tages!
Wenn ich sowas lese von wegen "welcher Schicht von sozialen Kontakten" kommt mir das Würgen, wenn ich dran denke, dass so ein Wesen morgen mit mir im gleichen Saal sitzt.
Sorry aber wenn hier einer die Links sabotiert, dass Andere nicht mehr an die Klausuren kommen, zählt der für mich eher zu den unteren Schichten. Außerdem woher willst du wissen, dass wir morgen im gleichen Saal sitzen? Vielleicht hab ichs ja nicht nötig wegen 2 Punkten aufzustehen.
Da kann ich echt nur den Kopf schütteln...als würde man die nur mitschreiben, wenn mans nötig hätte. Wie bistn du drauf?? Ich habs genauso wenig nötig, machs aber trotzdem 1. weil immer mal was schief gehen kann und 2. ich den nötigen Ehrgeiz dazu habe alle Klausuren zu schaffen...aber wenn morgen ja eh nur Leute da sind, dies "nötig" haben, sind vielleicht weniger von der "besagten Schicht" da.
ach...und denen, die's morgen "nötig haben" (beachte: zitat!) wünsch ich viel glück...auf dass die restlichen 50 leute, die überhaupt kommen, nicht auch noch nach erhalt des textes den saal verlassen..
Wenn du den Ehrgeiz hast, alle Klausuren zu bestehen, habe ich damit kein Problem. Ich konzentriere mich auf die wichtigen Sachen. Nach dem Examen fragt dich nämlich keiner mehr, ob du Rechtsphilosophie bestanden hast. Und wenn du dich aus Liebe zum Fach dafür interessierst, versteh ich auch nicht wie einem da das Bestehen der Klausur weiterbringt.
Das ist mir auch klar, dass da kein Hahn nach kräht...ich wills aber für mich bestehen und will versuchen alle Punkte zu erreichen. Einfach so. Und ob ich jetzt 8 oder 9 Klausuren schreib, is mir auch Wurst. Liebe zum Fach?? Nö..
Nur mal so zwischendurch: Wer ALLE Klausuren gut besteht, hat die Chance, von den Studiengebühren befreit zu werden. Also ist es vielleicht doch nicht ganz sooo schlecht, alles zu bestehen.
hö? seit wann denn das??
oh gott, ich find euch beide ätzend. aber keine sorge, ihr werdet gute juristen, denn: nr1 (die, die nur an sich denkt): du wirst bestimmt mal viele juristenfreunde haben, denn 80 % aller juristen sind so wie du: sie denken nur an sich und der rest ist ihnen scheiß egal. du wirst dich in der berufswelt sehr wohl fühlen. freu dich nr2 (die, die unser semester in verschiedene soziale schichten einteilt): wenn dus so gemeint hast, wies ankam: gott, wie ätzend, gehts noch versnobter?? das is echt total peinlich. dein weltbild is ne zumutung! und wenn dus anders gemeint hast, wies ankam: du solltest lernen dich so auszudrücken, dass jeder weiß, was du willst, sonst hast du später verloren! schönen tag noch
genau..was manche für ne einstellung haben, da kommt einem das kalte grauen..so ein überhebliches gelaber.
also ich muß schon der nummer zwei recht geben, es ist asozial das zeug zu löschen. und frech noch dazu. das lässt schon irgendwie auf ne bestimmte soziale schicht schließen, zumindest eine in der man nicht gelernt hat was kollegialität, fairness und hilfsbereitschaft und so en zeug bedeutet. was die arbeit heute betrifft, lasst das doch einfach jeden für sich entscheiden! ich hab eigentlich noch ein paar punkte "nötig" und wie oben jmd gesagt hat ist es immer gut soviel wie möglich mitzuschreiben um alle punkte zu sammeln.aber es gibt auch leute die ne weite fahrt haben und wegen so einem fach- mit dem ich leider nix anfangen kann, egal wieviel zeit ich zum lesen/lernen dafür aufwende- lohnt es sich für mich jedenfalls nicht dahin zu fahren wegen 2 pünktchen die mich eh nicht weiterbringen. respekt wer aus ehrgeiz alles mitschreibt, hab ich bisher auch immer so gemacht. aber mittlerweile bin ich der ansicht, dass mir das eh nix bringt, da hinterher kein schwein danach fragt und es in diesem fall sinnvoller ist die zeit daheim zum lernen zu nutzen. bringt eh nix fürs examen, dient also nichtmal der übung. und wenns schon so komische fächer gibt, könnte man die zwei klausuren wenigstens an einem tag schreiben statt an zweien. das wäre viel besser. lernen muß man ja eh nur für ein fach da es dasselbe ist. im ersten oder zweiten semester haben wir auch mal 2 an einem tag geschrieben. und noch zu nummer 1 : wenn du es nötig hast wegen konkurrenzdruck,oder was da auch immer für schwachsinnige argumente angeführt werden, links zu löschen um dir vllt einen vorteil zu verschaffen ( was du genau davon hast hat sich mir nicht nicht erschlossen, da eh nicht dasselbe drankommt und du so eh nicht verhindern kannst, dass auch andere die klausur kriegen)solltest du mal drüber nachdenken lieber durch lernen oder was auch immer bessere noten zu kriegen als andere, statt durch solche methoden!schade, wenn du das ohne sowas nicht packst! wie dem auch sei, ich wünsche euch allen viel glück und erfolg (auch wenn manche das nicht verdient haben so wie sie sich benehmen)!!!
also ich hab auch nen weiten weg..ist das n grund??? für mich nicht.
*schön für dich! wenn du meinen text liest, wir deine frage beantwortet! ich habe keine lust darüber auch noch zu diskutieren, denn ich habe 1. für mich alleine, nicht für die allgemeinheit gesprochen, 2. es nur auf diesen fall jetzt bezogen, dass ich es da für sinnvoller halte daheim sachen zu lernen die mehr punkte bringen als zwei und deswegen stundenlang rumzufahren und 3. sind oben meine gründe warum ich das so sehe angeführt. also was soll die frage? kann man nicht mal seine meinung sagen ohne dass jmd seinen senf dazu gibt? war gar nicht das thema hier.
das war jetzt echt nicht böse oder angreifend gemeint, also reg dich mal nicht auf..war nur so ne lapidare frage, einfach so dahin gesagt.
ok dann sorry, kommt schon bissl provokativ rüber mit den drei fragezeichen. übrigens, ich habe mich noch nicht aufgeregt!
- Meine Meinung. Das Fach ist so elend unnötig. Sollen sies halt als Zusatzfach machen, wenn jemand extra Punkte braucht. Aber als Pflichtfach ist das doch lachhaft zwei Klausuren da zu schreiben. Ich brauche auch Punkte, aber die zwei von heute bringen mich nicht wirklich weiter. Werde die Klausur mal mitschreiben, bzw. angucken und höchstwahrscheinlich abgeben. Viel gemacht habe ich für das Fach nämlich nicht. Und die Klausur vom letzten Jahr hätte man auch ohne die Texte lösen können
prima, dann kannst ja grad mit mir nen kaffee trinken gehen ich schätze nämlich ich geb auch ab...aber ich hätte die letztes jahr auch nicht lösen können, da ich nicht in der vorlesung war und keinen plan hab. wobei ich sagen muß die eine mit den fragen war viel einfacher als die wo irgendein text drankam. kann mit dem gelben buch nicht sonderlich viel anfangen. hab 5 texte gelesen und dafür schon ewig gebraucht und nix gerafft. grad wenn man noch punkzte braucht is es sinnvoller die anderen fächer vorzubereiten, da hat man eher ne chance zu bestehen find ich. da gibts wenigstens ein konkretes prüfungsschema das man ab arbeiten kann und nicht nur geschwafel, dass dem prof dann entweder gefällt oder eben nicht. bei solchen fächern bin ich schon durchgefallen, obwohl ich immer in d vorlesung war und viel gelernt hab und hab umgekehrt hab ich schon bestanden ohne was zu tun. zeigt wieder wie irrsinnig das system ist. ich hoffe es klappt trotzdem irgendwie morgen, hab das gestern verhauen obwohl es so einfach war.wünsch' euch viel erfolg!
- Und wie liefs? Ich kriege max. 0 Punkte :D. @ den unter mir: Ja, intressant ist es auf alle Fälle. Aber es ist einfach total unnötig. Da hätte man lieber noch eine AG für Arbeitsrecht / StPO oder so gemacht, damit das noch vertieft wird. Die Fächer sind später wichtig. Was irgendwer früher zum Naturrecht gesagt hat, intressiert doch im Berufsleben niemanden mehr.
Ich habe mir gerade mal kurz (zum ersten Mal) was zu Rechtsphilosophie durchgelesen und bin immer noch der Meinung, dass das absolut unnötig ist für unser Studium aber es ist hochinteressant. Ich werde mich morgen mal in die Klausur setzen und einfach philosophieren, kann ja so falsch nicht sein. Was ich für eine Note bekomme ist mir dabei egal. Und wenn da irgendwie verlangt wird Auswendiggelerntes oder fremde Meinungen aufzuschreiben, werde ich da nicht mitspielen. Da sie zu unseren letzten Klausuren gehört, sollte man sie auch nochmal genießen solange man noch kann.
Seh ich genauso...und ich fand, die war schon machbar..schwafeln hier, schwafeln da...vielleicht reichts ja.
Sorry, wessen soziale Kontakte auf solch ein Minimum beschränkt sind, dass er es nicht schafft sich selbst alte Klausuren zu besorgen der hat es definitiv nicht anders verdient. <-- das war ich und ich hab seit dem nix mehr geschrieben hier, es gibt mehr als 2 Personen in dem Gelaber dort oben Ich weiß durchaus, dass man die Änderungen zurückverfolgen kann und meine IP sehen kann *hui* ! Viel Spaß die STA von zu überzeugen nen Gerichtsentschluss herbeizuführen um vom Provider meinen Namen zu bekommen Ist echt schön zu sehen wie sich hier manch Einer geoutet hat geistig völlig unbewaffnet zu sein *g*
Cooler Spruch, willst du uns nicht noch deinen Namen sagen. Mich würde nur mal interessieren, wie sich deine sozialen Kontakte darstellen, wenn rauskommt, dass du hier die Links manipulierst.
* StA? wohl net aufgepasst in StPO. wie jedenfalls DEINE sozialen kontakte sind kann man sich bildlich vorstellen bei deinen kommentaren!
sollen wir das nicht mal löschen?oder auf ne andere seite schieben a la SechstSemesterKlausurenStreit-seite?mich nevts:-( ...da freut man sich auf nen guten beitrag und dann nur wieder son schmarn...
lass sie doch, ich finds immer wieder lustig wie hier die leute miteinander umgehen im gegensatz zu anderen.außerdem ist sowas einfach nicht okay, das muß ja mal gesagt werden.
Wann stellt Stein die 2.Hausarbeit online? Hat er was gesagt oder kann ich die nur am Lehrstuhl abholen? Könnte mir das bitte jemand sagen, war am Montag nicht da, da ja schon Klausurenwoche war, wollte aber demnächst mit der Hausarbeit anfangen... Vielen Dank!
* Rechtsphilosophie:
Hat jemand von euch vielleicht die Folien auf dem Pc mitgeschrieben oder so? Ich war zwar in jeder Vorlesung, hab die Folien aber nie mitgeschrieben, da er mehr als einmal sagte, er stelle sie online. Deswegen hab ich mir immer nur kurze Anmerkungen im Bezug auf die Folie gemacht und blicke da gar nicht mehr durch....
Er hat uns ein Buch empfohlen: Was ist Recht von Norbert Hoerster. Da steht alles drin, außer Naturrecht.
- Naturrecht steht auch drin.
Eine der vielen Fragen die schonmal in Rechtsphilosophie gestellt wurden lautet: Welche Rolle/Funktion spielte das Naturrecht in seiner (langen!) Geschichte? Nennen sie Variationen!
Aber in diesem Buch von hÖster stehen ein paar Sachen drin, aber bei weitem nicht alles.
Kann mir bitte jemand sagen, wie bei seiner Gliederung zu Austin die Punkte 4 iii und 4 iv hießen? Und was dort N1 und N2 war? Wollte auch noch Fragen, ob jemand die Gliederung zum Naturrecht online stellen kann?Vielen Dank
Hat jemand eine Antwort darauf?
nö habe das nicht mitgeschrieben, aber hab den Austintext für euch gerade mal kur zusammengefasst: Zusammenfassung Austin Text
Genrell kann ich euch empfehlen das hier zum Naturrecht und Rechtspositivismus zu lesen.
Könnte mir jemand kurz das Effektivitätsargument erklären?:-(
- Wie erklären? Mal ein Tipp: Effektivitätsargument=Pragmatismus; Also zumindest ist es das, was ich darunter verstehen.
Beim Eff.argument bin ich mir auch nicht so sicher, er hat irgendwie gesagt, dass der R-positivismus Terrorgesetze möglich macht, falls es zur NS Zeit z.B. nur Nichtpositivisten gegeben hätte, wären solche Gesetze nicht möglich gewesen. Darauf sagt Hart, dass es keinen Zusammenhang zwischen Pos. bzw.Nichtposund dem Regime gibt. so ungefähr hab ich das verstanden...Ich hab aber 2-3 Fragen zu den Nichtpositivisten.Welche Argumente führen denn die Nichtpositivisten an? Da gibt es doch Richtigkeitsargument, Unrechtsargument und was noch? Könnte die bitte jemand kurz erläautern.
- Den Ausdruck Nichtpositivist glaube ich, gibt es nicht. Du meinst wohl Naturalisten. Nach der Ansicht von Positivisten ist etwas Recht bzw. ein Gesetzt wenn es korrekt nach den Regeln der Gesetzgebung erlassen wurde (heute in der BRD: Zustimmung des Bundestages, manchmal noch Bundesrat und Absegnung durch den Bundespräsidenten). Die Terrorgesetze wurden nach den Regeln der Gesetzgebung des 3. Reiches rechtmässig erlassen. Für Naturalisten gehört mehr dazu, dass etwas Recht ist, als das blosse Einhalten des Gesetzgebungsverfahrens. Wie zB moralische/humane Richtigkeit.Das *Richtigkeitsargument* ist: "etwas macht Sinn", also gleichzusetzen mit der Geeignetheitsprüfung eines Gesetztes. Ein Gesetzt zu erlassen um Leute vom schnellen Autofahren abzuhalten, indem man sie zwingt vor dem Autofahren Seilhüpfen zu machen ist nicht richtig, weil es nicht geeignet ist das Rasen zu verhindern. Zum *Unrechtsargument* und dem *Prinzipienargument* habe ich mal kurz, dass hier ergooglet:
- So besagt das Unrechtsargument, daß es Normen und Normengefüge gibt, welche in einem derartigen Maße ungerecht sind, daß ihnen die Rechtsgültigkeit bzw. der Rechtscharakter abgesprochen werden muß oder kann. Beliebteste Beispiele dafür sind Gesetze diktatorischer Staaten, welche die Verfolgung von Regierungsgegnern rechtfertigen sollen.
- An zweiter Stelle gegen den positivistischen Rechtsbegriff steht das Prinzipienargument, welches besagt, daß eine rechtliche Ordnung nicht allein aus positiven Anordnungen und Regeln besteht, sondern darüber hinaus eine ganze Anzahl allgemeiner Grundsätze umfasst, welche sich weder allesamt nur aus den positiven Rechtsnormen ableiten noch in einer Auflistung vollständig zusammenfassen lassen.
zum Eff.argument oben: das ist doch ein Pro-Positivismus argument. ich versteh nur nicht was daran so super sein soll, wenn sich juristen im terrorregime an deren gesetze halten...das hat doch eindeutig was negatives...dass juristen wie hunde das gesetz befolgten...ohje, also effektiv..ok....jetzt hab ichs glaub ich verstanden...ich weiß schon warum ich nicht philosophie studiere:-)
Natürlich ist es ein Pro-Positivismus Argument, hätte ich oben noch hinzuschreiben sollen. Mit dem Effektivitätsargument sprich Pragmatismus, lässt sich der totalitäre Überwachungsstaat rechtfertigen. Generell ist der Rechtspositivsmus eine Meinung die vorranging von autoritätshörigen Menschen verteidigt wird. Und mit ihrer Argument "nur weil etwas Recht ist heisst es nicht, dass es gut ist" können sie sich mMn nicht herausreden, da für den Gros der Bevölkerung die durch diese Gesetze gebunden werden genau dies (zwangsweise) der Fall ist. Ich finde (Rechts-)Philosophie sehr interessant, doch das was wir gemacht haben, das reine Lesen/Lernen der Meinungen anderer ist das komplette Gegenteil von Philosopie
Gibt es eigentlich auch noch andere Argumente der nicht Positivisten? Bei denen fällt doch das Zwangselement bei der Wirksamkeit weg oder nicht?
- Naja also das könnte man so sagen, obwohl ich nicht glaube, dass das nun jeder Naturalist unterschreiben würde. Also les dir am besten die oben verlinkten Artikel zu Wikipedia durch. Also ob man Zwang als nötiges Mittel zu Wirksamkeit von Gesetzen ansieht dürfte eigentlich kein Charakteristikum für einen Positivisten sein, auch wenn einige dieses Argument vertreten.
Kann jemand die Folien zu Gerechtigkeit reinstellen? Ich hab mir da immer nur kurze Bemerkungen gemacht und komm ohne Folien gar nicht klar. Danke.
Dass Prof. Koriath die Folien nicht ins Netz gestellt hat finde ich wirklich ne Frechheit. Wenn man nie in der Vorlesung war und sich dann auf die Folien verlässt, könnte ich das vielleicht ja noch aus seiner Sicht verstehen. Aber es waren auch Leute da, die alles mitschreiben wollten und es auch getan hätten, wenn er nicht immer die Folien weggenommen hätte und versichert hätte, dass er sie online stellt..nicht gerade ein faires Verhalten. Das und die Schlechtmacherei von den Repititorien spricht nicht gerade für den Prof...(und das könnt ihr ruhig jetzt löschen)
Ich find das auch ne Frechheit, ich wollte mehr als einmal gerade die Folien abschreiben, als er sagte, braucht ihr nicht, die stell ich auf jeden Fall online. Jetzt bin ich echt aufgeschmissen, weil ich mir jedesmal nur kurze Bemerkungen unter Bezugnahme auf die Folie gemacht habe. Ich weiß manchmal gar nicht worum es geht.
vorallen dingen: was hat der mensch davon? ich meine ich finde ich kenne ihn nicht und deshalb kann ich nichts über ihn sagen, narzistisch sind doch alle unsere professoren etwas, aber auf den kopf gefallen scheint er mir nicht zu sein, also muss er sich was dabei gedacht haben? ich frag mich immer: WAS DENN?? Er hätte sagen können: Leute, ich stell das nicht online, weil sonst die, die nicht in die vorlesung kommen, leichtes spiel haben, deshalb schreibt mit... ich renn auch nicht in jede vorlesung, mir bringt das leider GARNICHTS!! ich muss das lesen, nur vom hören bleibt bei mir nichts hängen. aber ich hatte noch nie probleme damit klausuren zu bestehen, denn ich lese dann auch wirklich viel und ich denke, das is jedem selbst überlassen, wie er lernt, wir sind ja nicht mehr im kindergarten und unterliegen einer anwesenheitskontrolle. aber in rechtsphilo bin ich gegangen. und hab mich auf den kerl verlassen und nicht mitgeschrieben. und ich könnte kotzen, dass ich drauf reingefallen bin, denn letztes jahr solls genauso gewesen sein! aber naja...wenn er seinen spass dabei hat...von mir aus!
Geht mir auch so. Immer da gewesen, und nur kurze Anmerkungen zu den Folien geschrieben. Habe auch drauf vertraut, daß er sie online stellt. Hat er ja oft genug betont. Echt zum kotzen
* Rechtshistorisches Proseminar: Kann mir bitte jemand grob sagen, was Chiusi gemacht hat?
Er bringt 5 Fragen. Kann alles drankommen...
Hat er sich irgendwie zur Relevanz der Gastprofs geäußert?
- Also er hat mehrmals erwähnt wie gut der Vortag sein wird bzw. heute gewesen ist. Ich fand ihn auch äusserst interessant. Aber zur Klausur so hat er nix gesagt. Ich fürchte schon es wird ne doofe rezepetive Abfrage.. á la Schildere die Veränderung des Richterbilder von Rom über Mittelalter,Aufklärung bis in die Neuzeit..
Jepp das wär mies. Was ist denn überhaupt immer mit Chiusi? Ist das irgendwie besonders wichtig? Was hat die denn gemacht?
Das war die einzige Stunde in der ich nicht da war, aber was soll Chiusi schon gemacht haben, natürlich das Richterbild im antiken Rom
Ich glaub nicht, dass Elicker, chiusi Wadle oder rüpping drankommen. Ist aber einfach nur so`n gefühl.
Spekulieren wir mal... Hat jmd. ne Idee/Tipp, was besonders wichtig und eher unrelevant ist? Gastvorträge wohl eher nicht, sonst?
ohje...finds ungefähr soooooo.....jugdhkjahhgUG...viel schlimmer wie RPhilo....obwohl er sich so viel Mühe gemacht hat bin ich schon zum 2ten mal eingeschlafen...
die fragen waren ja komisch.. was habt ihr denn so geschrieben?
* Rechtsphilosophisches Prosemiar:
Was da für Texte wichtig sind, wurde nicht gesagt, oder? Habe nicht wirklich Lust, die 200 Seiten zu lesen
Dann ist das dein Problem. Ich helfe echt gerne, aber das geht zu weit. Es gibt nämlich einige, die die ganzen Texte auch gelesen haben..ob sie wollten oder nicht.
Bloß nicht zu hilfsbereit sein. Wenn du alle Texte gelesen hast, ist doch gut. Ich habe auch nicht alle gelesen, aber ich habe auch nichts mitgekriegt, daß da was gesagt wurde. Ich würde halt mal die wichtigen Dinger wie Hart und Hoerster lesen. Ansonten mache ich da auch nicht mehr viel. Sollte ich durchfallen, werde ich mich beschweren gehen
Koriath is selbst Rechtspositivist, also man sollte mindestens den Kelsen, Hart und auch den Austin-text gelesen haben. Und irgendwie kann ich mir auch gut vorstellen, dass er Hayek mag, auch wenn ich nichts unterstellen will, doch ich könnt es mir einfach nur gut vorstellen Generell hätte man es in einem halben Jahr doch schaffen können die Texte zu lesen. Man muss da ja nix auswendig lernen oder so, aber was er bringt hab ich aber auch keinen Plan... [ironie]vielleicht stellt er die Nacht ja noch die versprochenen Folien online [/ironie] ;))
- Les mal bitte genauer. Ich hab gesagt, dass ich sonst gerne helfe und ich der erste bin, der was dagegen hat, wenn jemand nicht hilfsbereit ist...aber die Fächer gehören nunmal dazu und da muss man auch einiges dafür tun, wie ich finde. Auch wenn sie mir keinen Spaß machen, aber das Leben und das Studium ist kein Wunschkonzert. Mit so ner Null-Bock-Einstellung in die Klausur zu gehen...naja. Dann beschwer dich mal, wenn du durchfällst. Viel Erfolg...
Ich seh das Problem nicht, ihm/ihr eine Antwort auf die Frage zu geben. Die Texte lesen muß er/sie immernoch selbst. Und danke, mich intressiert da schon, was unser Dekan zu der Referatspraktik von Prof. Koriath meint. Und wie gerne du hilfst, sieht man hier. Wenn hier gefragt wird was für die Klausur eingegrenzt wurde, ist das doch genau dasselbe. Aber naja, jedem das seine. Finde die Einstellung unter den Jurastudenten immer wieder großartig. Jeder ist sich eben selbst der nächste
Wenn du meinst...sowas kotzt mich auch an, das kannst du mir glauben. Ich helfe immer, wenn ich kann und gebe auch Klausuren weiter. Ich helfe manchen sogar IN den Klausuren, weil ich weiß, wie verzweifelt man sein kann. Aber es gibt Leute, die mogeln sich durchs Studium, dass mans nicht glaubt...und wenn ich hör, "hab keinen Bock die 200 Seiten zu lesen", reagier ich echt allergisch. Schließlich hatte man, wie oben gesagt, lange genug Zeit dafür. Und wenn man meint, man macht das grad einfach mal so am Abend vor der Klausur..halt ich nix von.
Leichter Widerspruch? Du sagst hier nicht, welche Texte gelesen werden weil er / sie sich durchmogeln könnte, hilfst aber gleichzeitig in Klausuren? Die Leute mogeln sich doch genauso durch. Wo ist das Problem, wenn sich da einer durchmogelt? Beim Examen ist dann Schluß. Sollte da nicht Schluß sein, hat er ein Examen mit 4 Punkten und es bringt ihm auch nix. Oder hast du Angst, daß er dir deinen Job wegnimmt? Ich habe die meisten Texte vor dem Proseminar gelesen, muß sie aber jetzt trotzdem nochmal durchgehen. Und ganz ehrlich, das Fach ist sowas von Überflüssig, dass ist nicht mehr feierlich. Wenn ich bei meiner Freundin sehe, wie dort miteinander umgegangen wird, treibts mir hier echt die Tränen in die Augen. Das ist jetzt nicht speziell auf dich bezogen ;). Aber wenn ich oben lese, daß da links zu Klausuren gelöscht wurden....
widerspruch blabla..immer das gleiche hier..ich hab gemeint, ich helfe mal gerne in ner klausur, wenn jemand vor lauter panik nicht mehr weiter weiß...das is n großer unterschied hierzu. ich mags nicht, wenn leute keinen ehrgeiz haben..dann sollen sie was anderes studieren. oder gar nix. genau..mein job is in gefahr..da dran hab ich gedacht..an was sonst?? es gibt auch noch leute, die sich im moment nicht um den job kümmern..weil das nicht alles ist. ich liebe mein studium und ich liebe das fach..um nen job mache ich mir da keine gedanken. der kommt schon...
Ich hab das jetzt schon eine Weile hier beobachtet: und lieber Poster über mir -->You made my day, weil du einfach so lächerlich und lustig bist.
lächerlich? was denn? dass ich gern jura studier? könnt ich mir ja vorstellen..bei den vielen leuten, die von mama und papa her jura studieren müssen..wenn ich heut dein highlight war, herzlichen glückwunsch.
Wie gesagt 'Nach mir die Sintflut'. Traurig, traurig. Aber wenn du davon ausgehst, daß so einer deinen Job wegnehmen könnte, scheinst du dir selbst auch nicht viel zuzutrauen. Zumal du durch dein Helfen in der Klausur gegen die Regeln verstößt, was du sogar auf dem Deckblatt unterschreibst. Keine Ahnung, warum unter Jurastudenten das Konkurrenzdenken so groß ist. Vielleicht denken viele, das wäre was elitäres.
Komm ich jetzt in die Hölle?...ich unterschreibe außerdem nur, dass ICH die Klausur ohne unzulässige Hilfsmittel bearbeitet hab..ne?
Warum macht er die Repetitoren schlecht? Was hat er denn gesagt?
* Gesellschaftsrecht: kann mir einer von euch BITTE BITTE sagen, was er am letzten Dienstag in der Vorlesung gemacht hat- konnte leider net kommen, hab nur was von einem fall gehört? wenn ja ums was gings denn da grob??? DANKE
- da gings um ne feherhafte gesellschaft.
und was ist nun mit der GmbH?Hat er doch auch noch angefangen soviel ich weiß...und wer schrieb da oben KG?Hatte er doch ausgeschlossen.
GmbH hat er nicht mehr gemacht, kommt auch nicht dran. Er hat gemeint, wir sollen nicht erschrecken, wenn im Sachverhalt mal ne KG erwähnt wird. Wir müssten nichts genaues drüber wissen, aber die wäre ja eh ähnlich mit der OHG.
*Lach* - Xanthippe und Schlomo in einem seitenlangen Sachverhalt, also das hätten wir doch ahnen müssen... :-D
Ich find die Klausur war passend zur Vorlesung, aber sei's drum..is ja vorbei
* Rechtsgestaltung im Privatrecht: Hat er was ausgeschlossen bzw. nen Tipp gegeben? Ist er mit dem Stoff von seiner Hp fertig geworden?
hat britz alle folien besprochen? oder etwas ausgeschlossen?
alle folien wurden besprochen und nichts wurde ausgeschlossen.
KOmisch diese Klausur. Also ich hätte die auch mit dem Skript nicht lösengekonnt,, zum Teil sehr komische formulierung. Hat jemand ne Musterlösung für die Klausur? und was meint er überhaupt mit Lücken ausfüllen? wo sind denn welche?
Könnte jemand, der die Klausur letztes Jahr geschrieben hat oder jemand, der sie daheim hat, vielleicht die Lösungen von dem Multiple Choice Teil posten? Komm damit nicht so klar...
Ich frage mich auch, wie man die Klausur anhand seiner Folien lösen soll...
ich lese gerade in seinem Skript und dem kann ich die Lösungen für die Klausur auch nicht entnehmen... naja wer morgen was hat, klausur bitte durch die Reihen reichen
- Die lese ich auch grad. Da steht echt nichts zu den Fragen drin. Die größten Sorgen macht mir ja die Textaufgabe. Aber anscheinend muß man 'nur' den mc richtig haben um zu bestehen
Also ich kann damit schon n paar fragen beantworten..die ersten zumindest. Aber ich hab ja noch 70 Seiten vor mir...
Muss zu den Leuten oben sagen: ALLE seine Fragen sind anhand seines Skriptes und den Folien beantwortbar und sogar die Textaufgaben am Schluss! Man muss sein Skript nur richtig lesen und vor allem wirklich lernen. Nur mit lesen wird man wohl nicht weit kommen. Aber die Klausuren die ich hier vor mir habe (2006, 2002) sind alle gut lösbar mit seinem Skript! Man sollte das Fach nicht unterschätzen, nur weil der Prof "lieb" war. Mal abwarten was er morgen bringt ...
kommt morgen eigentlich sicher multipel choice dran
Was meinte er denn mit Lücken ausfüllen? Wo waren denn welche in der obigen Klausur?
hat jemand ne ahnung welche thema in der textaufgabe 2003/2004/2005 dran war? muss auch sagen dass das skript zwar schön geschrieben ist, aber zum lernen völlig ungeeignet..hätt ich besser mal in die vorlesung gehen sollen...grrr
tja, die einsicht kommt immer wenns zu spät ist, ne? also ich kann auch alle fragen beantworten und die die das nicht können, lesen es wohl nicht aufmerksam.. aber lernen muss man das skript wohl echt nicht. es reicht, wenn mans 2 mal durchgelesen hat, dann kann man die multiple choice fragen auch beantworten. hab nur bißchen angst vor dem rest der klausur.
schlaumeier;-)..es geht ja auch nur um die textaufgabe...die mc fragen sind nicht das problem...also, hat jemand das thema von den altklausuren?
hihi
Also bei mir geht nix mehr. Wenn ich was lese, ists 5 Minuten später wieder weg :/
bei mir nicht anders..nach 7 klausuren is das so..
Kann mir jemand mal den Sinn dieser Klausur erläutern?
Ja. Gibt 4 Punkte. Brauchst mindestens 50 davon.
So viel zum Thema MC-Klausur!
Also ich bin relativ sicher, daß er ganz am Anfang was von MC Klausur gesagt hat...
Daran zeigt sich mal wieder, dass man auf die Klausurtipps und -hinweise hier nicht besonders viel geben sollte. Wobei ich sagen muss, dass ich diese Klausur heute auch wesentlich besser fand als irgendeine MC-Klausur...
war ja auch kaum schwerer...
- letztes Jahr war's mc und darauf bezogen sich auch die Hinweise....
* Internationales Privatrecht:
Was könnte denn dran kommen? Internationales Vertragsrecht, Deliktsrecht und Verkehrrecht? Oder auf was konzentriert ihr euch so? Hat er was ausgeschlossen oder nen Tipp gegeben?
Glaube Verfahrensrecht und Zulässigkeit kommt nicht oder?
Was ist der Unterschied zwischen der Erstfrage und der Vorfrage?? Ich weiß das die Erstfrage auf der Tatbestandsseite geprüft wird und die Vorfrage erst nach der Verweisung. Ich hab mir mehrere Fälle angekuckt und habe nicht so wirklich verstanden wo jetzt der genaue Unterschied liegt. Habe zwei Fälle mir einer hinkenden Ehe (beide eigentlich sehr ähnlich). Ich weiß, dass kein Familienrecht kommt aber solche Sachen können ja auch beliebig auf andere Sachverhalte angewendet werden.
Vorfrage und Hauptfrage können durchaus identisch sein. Tritt die Frage nach dem Bestehen eines Rechtsverhältnisses als Hauptfrage auf wird immer nach der lex fori angeknüpft tritt die Frage als Vorfrage aus ist strittig ob nach der Lex fori oder nach der lex causae (hypotetische zwei Stufen Prüfung - Man schaut welches Recht die Kollisionsnorm zur Anwendung berufen würde, wenn die Vorfrage nach dieser RO angeknüpft würde) angeknüpft wird. Taucht die Vorfrage im Tatbestand einer Kollisionsnorm auf z.b. im Deliktsstatur (muss ich mir morgen noch ankucken) spricht für die Anknüpfung der Vorfrage nach der lex fori, dass die Kollisionsnorm als Norm der lex fori die Vorfrage aufwirft und diese daher ebenfalls nach der lex fori anzuknüpfen ist. Ich würd mich aber nicht alltzusehr mit solchen Krams beschäftigen ein kleiner Verweis auf die h.m. (z.b. im Deliktsstatut), dass bei Vorfragen nach der lex fori angeknüpft wird sollte genügen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ranieri da allzu große Meinungsstreits erwartet. Die Schwerpunkte dürften an anderer Stelle liegen....Ich hoffe das stimmt alles so ungefähr was ich da sage, da ich selbst etwas verwirrt bin; Ist ja schon etwas abstrakt und theoretisch, wenn auch hochinteressant
- Ja ich blick da auch nicht so ganz durch aber grundsätzlich glaube ich ist die Vorfrage bei Delikten nach der lex fori zu regeln. Aber ich habe da auch noch zwei kleine Fragen:
- also es bei der unerlaubten handlung handelt es sich eigentlich um keien vorfrage sondern eher um das problem der qualifizierung, da ist auch h.n. lex fori...also 823 bgb....
Laut seiner eigenen Lösungsskizze schon: "Die Einordnung des Vorganges als unerlaubte Handlung ist eine Vorfrage und richtet sich nach h.M. nach der lex fori (Palandt, Art. 3 EGBGB, Rz. 29; Art. 40, Rz. 3). "
- Was ist denn genau der Unterschied (auf der Rechtsfolgenseite) zwischen einer Vertragsverletzung nach Art. 25 CISG und einer Vertragswidrigkeit nach Art. 35 CISG? Ist die Widrigkeit nur für Schadensersatz gut und die Verletzung nur für den Rücktritt?
- rücktritt und nachlieferung setzen eine schwere vertragsverletzung voraus, soll heisse mangel ist imemr vertragsverletzung aber keineswegs eine schwere...
Und schaut euch mal hier die Abschlussklausur '04 und die 2. Übungsklausur an. Warum ist die Zinshöhe in beiden auf unterschiedliche Normen gestüzt?
- keine ahnung
Ich werd das dann denke ich über Art. 7 II CISG => Art. 3 I EGBGB => Art. 28 I, II EGBGB lösen. Ist imo einfacher
- keine ahnung
- also es bei der unerlaubten handlung handelt es sich eigentlich um keien vorfrage sondern eher um das problem der qualifizierung, da ist auch h.n. lex fori...also 823 bgb....
Was genau könnte denn da noch drankommen? Er meinte doch in der Vorlesung, daß kein Autounfall dran kommen würde, und wenn dann Erb, Familien und Gesellschaftsrecht wegfallen würde, käme ja nur noch Kaufrecht. Und dafür 6 kleine Fälle?
Achja hat er das? Dabei hatten wir in der letzten Stunde bei ihm doch noch einen Verkehrsfall geübt gehabt und vor ein paar Jahren hatte er schonmal einen in der Klausur. Also ich Tippe auf Verkehrs-und Kauf-fälle, allerdings hatte ich in Arbeitsrecht mit meiner Vermutung schon ganz schön daneben gelegen
- So hab ich das verstanden, daß er keinen Verkehrsfall dranbringen wird. Aber bisher kamen ja irgendwie in jeder Klausur ein Verkehrsfall, deswegen vermute ich auch mal, daß er das nur so gesagt hat
Ja er kann ja nicht nur Kaufrecht dranbringen..ausserdem ist Verkehrsrecht einfacher abgesehen davon, dass ich keine StrassenVerkehrsordnung oder sowas besitze, aber an solchen Kleinigkeiten soll man sich ja nicht aufhalten
- So hab ich das verstanden, daß er keinen Verkehrsfall dranbringen wird. Aber bisher kamen ja irgendwie in jeder Klausur ein Verkehrsfall, deswegen vermute ich auch mal, daß er das nur so gesagt hat
hat er eigentlich nur vertragserfüllung gemacht? oder müssen wir nachbesserung, ersatzlieferung, minderung des kaufpreises und vertragsaufhebung auch draufhaben?
Jupp alles.
Jetzt im Ernst???? JA er hat es auch ewig durchgekaut!
hmmm, ich war eigentlich oft da und da hat er nur den fall mit dem verdorbenen fleisch gemacht und da gings ja nur um kaufpreiszahlung, also vertragserfüllung..und die woche drauf war ich auch da. und ich hab eigentlich nix von minderung usw. gehört.
Hehe, ich finde cisg TOLL! Systematisches Gesetz und mit gesundem Menschenverstand kann man viel lösen. Ist zwar kein Kollissionsrecht und gehört daher weniger zu IPR, aber immerhin interessant ist es..Falls noch jemand sich heute damit beschäftigen will kann ich von Peter Schlechtriem das UN Kaufrechtsbuch empfehlen....
- ach du meine güte...was macht ihr euch für nen kopf?? ich glaube nicht, dass das so großartig schwer wird, wenn er so fälle dranbringt wie bis jetzt auch immer...und da wird ja von der lex fori ausgegangen..alles viel zu kompliziert! also ruhig blut..
frage: kommt eigentlich auch die internationale zuständigkeit nach der EuGVVO dran? ich meine also als ich da war, hat er das nie durchgenommen...?? und ich war meistens da...
ich habe auch noch eine frage: sollen wir nur begründetheit könnne, oder kommt auch die zulässigkeit dran, ich meine er hätte irgednwas dazu gesagt, bin mir aber nicht mehr sicher? vielen dnak ja das möchte ich auch gerne wissen, kommt sowas wie IZVR (internationales Zivilverfahrensrecht) dran?
Das wär net gerade toll, glaub ich aber net, er hats in den klausuren vorher auch angebene. Mal was anderes ich find nirgends in meinen Gesetzen das sch... Haager Abkommen über das auf Verkehrsunfälle anwendbare Recht weder im Schönfelder noch im Schönfelderergänzungsband....Hat das jemand? In welchen Gesetzen ist das drinne? Gibts nen Link?
In der roten Beckausgabe ist das drin (Jayme/Hausmann) unter der Rangnummer 100.
- Die so unglaublich günstig ist. Hätte man sich direkt mehr kaufen sollen. Wer weiß, wann man nochmal so billig dran kommt*g*. Mal ne andere Frage. Wenn ich jetzt ne Schlägerei im Ausland habe, was wird dann geprüft? Gibts da auch ein Haager Abkommen.
Das HHÜK (Haager Hooligan ÜbereinKommen). Ne Unsinn, da gibts nüchts :-P ... Die blöden Holländer und ihre bescheuerten lateralen Verträge
Was ich mich nur frage ist was du mit dem Haagener Abkommen willst?! Es wurde in Deutschland nicht ratifiziert. Die einzige Möglickeit wäre, wenn ein Belgier mit einem Österreicher einen Unfall hätte und das halte ich für unwahrscheinlich.
Fubbes ziemlich viele Staaten haben das Abkommen unterzeichnet, nur eben Deutschland nicht und wenn was mit Verkehrsrecht dran kommt, dann wird man die mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit auch brauchen. Er hat sie ja mehr als einmal erwähnt. Ganz abgesehn davon, dass man sie in der IPR Klausur 2005 ebenfalls benötigt hat.
- Dazu hab ich mal ne Frage. Das Haagener Abkommen wurde in Deutschland ja nicht ratifiziert. Warum wird dann in der Abwandlung durch das Haagener Abkommen auf deutsches Recht verwiesen?
- Also das deutsche IPR kann das HaagerÜK nicht verwenden. In diesem Fall verweist das deutsche Recht jedoch auf das österreichische IPR und in diesem muss nach HaagerÜK an deutsches Recht zurückverwiesen werden. Jetzt stellt sich, wenn ich darüber nachdenke auch mir die Frage warum das deutsche IPR diese Verweisung annimmt? Ich glaube es könnte daran liegen, dass es sich nur um eine Sachnormverweisung handelt. Also das Verfahren findet in Austria statt, aber nach deutschen Gesetzen. Also nur so kann ich mir das zumindest erklären.
- Ja, so hab ich das auch verstanden. Fands nur etwas seltsam über 10 Ecken wieder nach Deuschland zu kommen, daher die Frage*g*
- Und wie fandet ihrs? War machbar oder?
ja. eine absolut faire und machbare klausur. gabs nix dran zu rütteln...
la fand ich auch. habt ihr das EVÜ mal erwähnt.... hab das während der klausur zum ersten mal gesehen und könnte der verlockung nicht wiederstehen es bei der ersten fragen gleich mal anzuwenden.... aber sonst war es echt nett von ihm
- huh was hast du mit der evü gemacht?
Ja, ich muss sagen, bei der ersten Frage hab ich auch das EVÜ...
- an dich die gleiche frage: was hast du mit der evü gemacht? Welche §§?
Locker bleiben die EVÜ ist in den Artt. 27ff EGBGB inkorporiert und verdient keiner Erwähnunh in den Fällen. m.E. ist es sogar nicht richtig hier was mit EVÜ zu basteln... evü ist quasi artt. 27ff egbgb
gutt so
* Arbeitsrecht:
einen fall, letztes jahr außerordentliche kündigung, wurde mir berichtet. irgendwer hat den arbeitgeber bei der staatsanwaltschaft verpfiffen und ob das ein grund für außerordentliche kündigung war. ich glaube auch (behaupte es aber nicht sicher) weth hat in diesem juris praxiskommentar was zur außerordentlichen kündigung geschrieben... könnt man sich ja mal reinziehen... viel glück euch allen, auf dass wir obwohl wir jurastudenten sind, vllt doch mal die zusammenarbeit hier bisschen fördern und die hilfsbereitschaft. bringt jedem was.
Ja ich habe auch gehört Kündigungsrecht und Annahmeverzug des Arbeitgebers, wie verlässlich allerdings diese Angaben sind weiss ich nicht.
Kündigungsrecht glaube ich eher nicht, das hat er ja doch sehr knapp behandelt.
Was hat er denn im letzten Jahr genau gefragt?
Wie löst man eigentlich genau so nen Arbeitsrechtsfall? Wir haben ja nie großartig nen längeren Fall gemacht. Hat jemand nen guten Link zu nem Fall?
Krieg ich bitte noch ne Antwort vor der Klausur?
hey, ich glaube, abgesehen davon dass vllt viele keinen bock haben dir zu helfen, weil sie genug eigene probleme haben vor den klausuren, hast du bisher keine antwort, weil sich diese frage so schlecht beantworten lässt. ich versuchs mal. also im prinzip löst man den arbeitsrechtfall genauso, wie alle anderen zivilrechtsfälle, nur dass du beim arbeitsrecht eben das rangprinzip und das günstigkeitsprinzip beachten musst. wenn du also einen tarifvertrag hast, musst du zusehen, ob der arbeitsvertrag zum beispiel gegen ihn verstößt und wenn ja, also zum vorteil, dann günstigkeitsprinzip und wenn zum nachteil, dann gilt eigentlich der tarifvertrag, aber du musst auch die öffnungsklauseln beachten im TV... ich würd dir aber empfehlen, in dir bib einfach mal ein fallbuch anzusehen, da sind auch schematas usw drin. ich find zum beispiel lernen mit fällen gut. gibts auch für arbeitsrecht. weiß nicht ob die bib das hat... ansonsten vllt noch kaufen?
ich glaube aber nicht, dass sowas drankommt...ich hab ja fälle, aber da werden meistens nur 1 bis 2 probleme angesprochen. deshalb hab ich gefragt, ob jemand was ausm internet hat, à la saarheimer fälle. ich lern eigentlich nicht mit fällen, weil ich zuerst die grundlagen richtig drauf haben will, und dann kann man auch fälle lösen. aber da überall n fall gemacht wurde, außer in arbeitsrecht (abgesehen von den kleinen beispielsfällen), kann ichs mir hier nicht so gut vorstellen..
Es gibt auch ein Fallbuch, das erörtert vorneweg die Grundlagen und macht anhand der gelesenen Grundlagen einen Fall und vertieft damit die Grundlagen noch zusätzlich. Sehr gut! Allerdings habe ich das in der Bib nicht wieder gefunden... wurde wohl auch mitgehen gelassen oder hat sich in Luft aufgelöst...
Kann mir jemand von euch helfen? Hab ein Problem beim Annahmeverzug. Es gibt doch den Annahmeverzug des Arbeitgebers, indem er die Arbeit nicht annimmt, die der Arbeitnehmer ihm anbietet... warum auch immer. Dann gibt es den Arbeitnehmerverzug, indem der Arbeitnehmer die Arbeit nicht annimmt, die ihm angeboten wird... Bin ich da richtig? Wenn ja, was ist, wenn der Arbeitnehmer einfach im Stau steht? Weiß, dass die Arbeit nicht nachholbar ist, aber wird das dann über den Annahmeverzug geregelt? Unmöglichkeit geht ja angeblich nicht. Hab so ein besch*** Buch...:-( Muss morgen mal noch in der Bib ein geeigneteres suchen...In meinem Buch steht drin, das der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach einer außerordentlichen Kündigung zur Arbeit auffordern muss. Das find ich aber total unlogisch oder hab ich einfach nur keinen passenden Fall im Kopf? Denn der AG WILL ja den AN nicht mehr, wieso soll er ihn dann zur Arbeit auffordern? Bitte hilf mir jemand... steh da total auf dem Schlauch... Danke schon vorweg, an den netten Menschen, der mir eine <<gute>> Antwort gibt ....
Spontane Antwort: Wenn der Arbeitnehmer nicht arbeitet, befindet er sich im Schuldnerverzug. Annahmeverzug wäre ja wenn er sein Geld nicht nimmt. Der zweite Teil "zur Arbeit auffordern" ist wahrscheinlich das Problem, dass der AG kündigt und der AN dann nicht mehr kommt. Dann kommt die Kündigungsschutzklage. Kündigung war rechtswidrig und AN will Geld für die Zeit die er nicht da war, weil der AG in Annahmeverzug war. Dann sagt der AG: Nein du hast mir die Arbeit nicht angeboten, also war ich auch nicht in Annahmeverzug. Und jetzt kommt das was du sagst: Der AN kann davon ausgehen, dass der AG ihn nicht will und muss die Arbeit deshalb nicht gesondert anbieten, um den AG in Annahmeverzug zu versetzen. Das führt dann dazu, dass der AG den AN zur Arbeit auffordern muss, wenn er nicht in Annahmeverzug geraten will. Macht er aber natürlich nicht, also muss er auch ohne Arbeit zahlen.
Vielen vielen lieben Dank für die Antwort! So klingt das Ganze eigentlich recht schlüssig und deckt sich mit Teilen die ich in dem besch*** Lehrbuch verstanden hab ... DANKE !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Annahmeverzug und Betriebliche Übung... Ist das jetzt so das mit dem jeder rechnet oder hat er was anderes vlt. gesagt.
Kann mir bitte jemand kurz sagen, wie Fall 10 zu lösen ist? Dankeschön.
Hat er was ausgeschlossen? In der letzten Std hat er jedenfalls nichts mehr gesagt. Vorher meine ich hätte er von Betr.Übung was gesagt, oder? Kommt Zulässigkeit?
Was für ne Zulässigkeit denn? Wenn die Frage "Ist die Kündigung wirksam?" lautet, musst du ja diese Schema abklappern, aber dann gehts ja nicht um ne Klage, sondern nur um die Feststellung, ob die Kündigung eben wirksam ist. Und wenns um ne betriebliche Übung geht, weiß ich leider nicht, wie man das prüfen könnte. Dann wird wohl danach gefragt, ob der Arbeitnehmer weiterhin nen Anspruch auf das bis jetzt gezahlte Geld oder so hat. Und da gehts ja auch nicht um ne Klage. Also kann ich mir nicht vorstellen, dass wir ne Zulässigkeit brauchen. Wie könnte man eigentlich das mit dem Annahmeverzug und dem Zurückbehaltungsrecht reinbauen? Ob der Arbeitgeber sein Geld verlangen kann? Ja, oder? Und noch ne Frage: Wenns jetzt um ne außerordentliche Kündigung geht, wie bei der letzten Klausur, muss ja der Betriebsrat angehört werden. Was ist jetzt, wenns keinen gibt? Wird die außerordentliche dann in eine ordentliche umgedeutet? Ich glaub kaum, dass er den Annahmeverzug mit §320 und §297 aufbaut....ich les grad zig NZAs zu Annahmeverzug und ist gar net so ohne. Hoffen wir, dassers nicht so schwer macht alles....
- Naja, wenn als Frage da steht 'Hat die Klage Aussicht auf Erfolg' mußte halt Zulässigkeit und Begründetheit prüfen.
Das ist mir auch klar aber ich denk ja eher, dass sowas dran kommt, wie ich oben gesagt hab.
Bei der Kündigungsschutzklage brauch man Zulässigkeit und Begründetheit. Naja so schwer ist Annahmeverzug ja nicht.<- kommt drauf an wieweit man in die materie geht, ich finde es steckt viel dahinter... Es gibt nur ein Schema nach dem man vorgehen kann. Aber er hat nicht wirklich alles bestätigt was dran kommt. Manchmal hat er immer angedeutet aber bin nie sicher, ob das auch wirklich stimmt... Ich hoffe auch sehr, dass er es leicht macht. Die 6 Punkte kann sicher jeder verdammt gut gebrauchen...
Also meint ihr nicht, dass auf jeden Fall Annahmeverzug und Betriebliche Übung drankommmt? Hatte das eigentlich so verstanden. Oder liege ich da jetzt komplett falsch und fliege am Montag auf die Schnautze? <- ich hab das auch so gehört, ist aber halt risiko. ich hab alles mal gelesen und vertief halt die 2 punkte.
MAl ne ganz dumme FRage, wie prüfe ich denn die Zulässigkeit bei Kündigungsschutzklagen z.B. gibt es da irgendwelche wichtigen Besonderheiten zu beachten?
Es kommt definitiv keine Zulässigkeit dran und bevor jetzt jemand sagt, die 3 Wochen Frist gehört zur Zulässigkeit dreh ich durch Weil das gerade nicht der Fall ist...
Hat er eigentlich gesagt, ob er 1 oder 2 Fälle macht? Letztes Jahr kam innerbetrieblicher Schadensausgleich und ne Anfechtung (wg. Täuschung) dran - und das Jahr und 2 davor?
Was is denn mit inerbetriebichem Schadensausgleich gemeint?
Der Arbeitnehmer fügt einem Dritten bei betrieblich veranlastter Tätigkeit einen Schaden zu und will Ersatz/bzw Freistellung vom Arbeitgeber....
Was genau wurde denn gesagt? Ich höre überall was anderes. Die einen meinen Arbeitgeberverzug und betr. Übung, die anderen erzählen was von ner Kündigung...
also ich weiß jetzt auch nix mehr..kann mir nur vorstellen, dass man ne kündigung gut mit diesem annahmeverzug verbinden könnte..und die betriebliche übung?? die erscheint mir wenig problematisch..kann mir auch nicht vorstellen, dass der ne ganze kündigungsschutzklage haben will, mit zulässigkeit und allem drum und dran. haben wir das überhaupt so gemacht? aber dieses semester hat man irgendwie immer vorahnungen, die dann falsch sind..
Hm, also wenn dem Arbeitnehmer im Dezember gekündigt wird, er im Januar gegen die Kündigung vorgeht und Gehalt + Weihnachtsgeld haben will, ist da ja Kündigung, Arbeitgeberverzug und Betriebliche Übung drin
genauso hab ich mir das auch vorgestellt...aber kann mir noch einer meine frage mit dem betriebsrat da oben beantworten?? also was ist bei ner außerordentlichen kündigung, wenn kein betriebsrat vorhanden ist?lg Vanessa
Also wenn kein Betreibsrat bei ner Kündigung besteht muss der Arbeitgeber schnell 20 Arbeitnehmer einstellen um dann den Betriebsrat zu schaffen und anzuhören ist doch logisch oder??? Sorry denk mal etwas nach dann hast du die Antwort: Was nicht besteht wird auch nicht angehört...
Vielen Dank für deine blöde Antwort, hab eigentlich auch nichts anderes erwartet..deine Ironie kannste dir echt sonst wohin stecken. Dass keine Anhörung stattfindet, wenn kein Betriebsrat vorhanden ist, ist mir auch klar...aber was ist dann? Dann wäre die Anhörung ja sonst auch total egal..und das ist ja nicht.
Meine Antwort war nicht blöd und hat deine Frage beantwortet.
Vielen Dank für deine blöde Antwort, hab eigentlich auch nichts anderes erwartet..deine Ironie kannste dir echt sonst wohin stecken. Dass keine Anhörung stattfindet, wenn kein Betriebsrat vorhanden ist, ist mir auch klar...aber was ist dann? Dann wäre die Anhörung ja sonst auch total egal..und das ist ja nicht.
Meine Antwort war nicht blöd und hat deine Frage beantwortet.
Nee, hat sie nicht..das hab ich doch grad oben geschrieben.
Ich finde schon, ausserdem soll ich mir meine Antwort doch sonstwohin stecken...Also mach ich mir nicht mehr die Mühe dir die logischsten Sachen (über die ich mir persönlich noch nie Gedanken gemacht habe, weil selbstverständlich) zu erklären.
erstens hab ich gesagt, dass du dir deine IRONIE sonst wohin stecken kannst, und nicht deine antwort. also les mal bitte genau, bevor du klugscheißt. aber warum unterhalt ich mich eigentlich mit solchen hohlkörpern wie dir? muss einem hier immer der blutdruck steigen, wenn man ne normale frage stellt und so ne antwort bekommt?? sind denn 90% nur klugscheißer und kollegenschweine? traurig, echt.
- Kann es sein, dass du etwas überreagierst? Zu deiner eigentlichen Frage: Wo kein Betriebsrat, da kann auch keiner gehört werden. Grund ist, dass kleine Unternehmen dadurch dynamischer in ihrer Arbeitsplatzverwaltung sind, als grosse Unternehmen.
nee, kann nicht sein. wenn man laufend antworten kriegt, gespickt von ironie und mit einem unterton als wäre man total verblödet, reagiert man so. schließlich bin ich auch nicht umsonst im 6. semester. ich finds halt komisch, dass er dann einfach so außerordentlich kündigen kann...
- Kann mir aber auch irgendwie nicht vorstellen, daß die Kündigung irgendwie geprüft wird. War ja immerhin letztes Jahr die Klausur
- hey ich hätte mal eine Frage zur Kündigung: braucht man eine Abmahnung, genauso bei der ordentlichen, wie auch bei der ausserordentlichen Kündigung?
- Die Abmahnung ist aus Verrhältnismäßigkeitsgründen geboten, also bei der außerordentlichen Kündigung und bei einer ordentlichen Kündigung nur, wenn das KSchG eingreift. Eine ordentliche Kündigung ist immer ohne weiteres zulässig, wenn die Frist und Schriftform eingehalten wurde. Abmahnung kann nur bei verhaltensbedinger außerordentlicher Kündigung oder verhaltensbedinger ordentlicher Kündigung bei der das KSchG eingrifft relevant sein, sonst gar nicht....
- Kann mir aber auch irgendwie nicht vorstellen, daß die Kündigung irgendwie geprüft wird. War ja immerhin letztes Jahr die Klausur
- In welcher Reihenfolge prüfe ich denn den Fall mit Kündigung, Weihnachtsgeld, Verzug? Zuerst ob die Kündigung wirksam ist, dann den Verzug bzgl. des Gehaltes und am Ende die betr. Übung? Habe da jetzt verschiedene Versionen gehört. Oder den Verzug und inzident im Verzug die Kündigung und dann die betr. Übung
- Dann wäre ja die Frage wahrscheinlich ob der AN einen Anspruch auf den Lohn und das Weihnachtsgeld hat. Also ich würde dann mit der Pflicht zur Lohnzahlung anfangen, dann den Annahmeverzug, darin dann die Kündigung (die dann ja unwirksam sein müsste, damit der Annahmeverzug entsteht) und dann am Schluss als neuen Anspruch den auf das Weihnachtsgeld und dann die betriebliche Übung prüfen.
- Genauso würd ich das auch machen. Also Lohn und Gratifikation in zwei verschiedenen Ansprüchen und Kündigung im Part vom Verzug.
- Das wäre nämlich auch meine Vorgehensweise gegeben. Ich vermute, es kommt sowas dran. Aber dann eben keine große Kündigungsprüfung, das nimmt ja schon einige Zeit in Anspruch.
ui..schön.
Habe hier mal noch den Prüfungsaufbau für betriebl. Übung;außerordentl./ordentl. Kündigung;Rechtmäßigkeit der Kündigung nach KSchG und Anspruch aus Tarifvertrag zusammengestellt: http://share.gulli.com/files/304170256/arbeitsrecht.doc.html
bist ein schatz...hoffe auch auf einen solchen fall...er hatte ja auch in der vorlesung gesagt dass das sehr klausurrelevant ist...hab ich mir jedenfalls bei Fall 37 dazunotiert...und ein annahmeverzug würd auch gut reinpassen.
danke danke Ich denk (hoffe) auch, dass sowas dran kommt. Er hat ja Annahmeverzug erwähnt und da würde die Problematik mit der Kündigung gut reinpassen.
- Was hat er gesagt, ist sehr klausurrelevant? Die Kündigung passt gut in den Annahmeverzug, aber das wäre doch zuviel zu prüfen. Ich meine, so ne Kündigung zu prüfen ist schon einiges, zumal die letzte Klausur nur Kündigung war. Wenn Annahmeverzug kommt, steht da sicher sowas wie 'wurde ordnungsgemäß gekündigt' oder so. Wie ist das denn in Fall 37? Durch den Vertrag steht ihnen 70% zu, aber durch die jährlich gezahlten 100% hat der AG ein Angebot gemacht und den Tarifvertrag erweitert, so daß den AN jetzt 100% zustehen?
aber für den annahmeverzug muss die kündigung doch unwirksam sein?!
also: zunächst ist betriebliche übung zustandegekommen..also 100%. Jedoch handelt es sich um eine entgegengesetzte betriebliche Übung, wenn der AG aufeinmal nen Vorbehalt der Freiwilligkeit macht und dies über jahre angenommen wird. Nun war in unserem fall nach über 10 jahren auf 70% reduziert worden. Jedoch handelt es sich wie gesagt um ne entgegengesetzte betr. Übung, da die AN es widerspruchslos angenommen haben. Also hat der AN keinen anspruch auf die weiteren 30%...so hab ichs mal...
Danke. Habs grad im Alpmann gelesen, da stehts auch so drin. Tückisch, tückisch
ich glaube die wichtigsten fälle sind fall 37 und fall 44.
Ich glaube Kündigung, Gratifikation, Annahmeverzug und Zurückbehaltungsrecht kann man selbst ohne Probleme nicht innerhalb einer Klausur durchprüfen, oder seht ihr das anders? Wie sieht es denn aus mit Fall 46 hat er dazu was gesagt? Ich denke der Fall morgen könnte so aussehen, dass einem AN unwirksam gekündigt wird, der deswegen im Folgemonat nicht arbeiten geht und der AG zahlt weder das normale Gehalt noch das in dem Kündigungsmonat fällige Weihnachtsgeld. Der AN hat die Arbeit angeboten, weil er die Kündigung von vorneherein für unwirksam angesehen hat. Das Gericht hat nun festgestellt, dass die Kündigung unwirksam war. Und wir sollen dann Ansprüche des AN gegen den AG bezüglich des Lohns und des Weihnachtsgeldes prüfen. Vieleicht noch in Kombination mit § 11 KSchG oder einem Prozessbeschäftigungsangebot durch den AG... Wie findet ihr den Fall? Was stellt Ihr Euch so vor?
yepp, genau so
Hier mal noch Infos zum: Annahmeverzug; Ich hab noch ne kleine Frage und zwar stellt sich diese ganze Problematik ja nur bei der außerordentlichen Kündigung oder? Wenn sie unzulässig war bekommt der Arbeitnehmer das Geld für die Zeit von der Kündigung bis zum Urteil aber was ist wenn sie zulässig war? Besteht dann auch Annahmeverzug für die Zeit bis zum Erlass des Urteiles?
Ich glaube nein, denn Voraussetzung für den Annahmeverzug ist ja gerade, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen AN und AG besteht. Bei mir ist das der erste Prüfungspunkt. Die Kündigung war dann ja auch unabhägig vom Urteil zu dem bezeichneten Zeitpunkt wirksam. Deshalb konnte der AG nicht in Verzug geraten. Außerdem ist das Problem Annahmemverzug unabhängig von einer Kündigung zu sehen - der Annahmeverzug wird nicht bedingt durch die Kündigung. Es kann auch sein, dass der AG den AN nach Hause schickt, weil z.B. die Hälfte des Betriebs streikt... siehe Fall 46.
- Mh, denke nicht, daß man zwingend eine Kündigung braucht. In Fall 44 gibts ja auch keine. Da wurde nur kein Gehalt gezahlt
Ja hier liegt das Problem bei § 298 BGB.
- Ne ich meinte, dass er bei der ordentlichen Kündigung ja nicht in Verzug gerät, also wenn dann nur bei der außerordentlichen oder? Das Problem ist ja hier, dass der AG die Arbeitsleistung nicht annimmt. Bei der ordentlichen muss der das ja quasi, weil das ja uA ein Punkt ist der die ordentliche von der außerordentlichen unterscheidet. Also, dass der AN noch eine zeitlang (bis zu Frist) weiterarbeitet.
In Verzug gerät der Arbeitnehmer auch bei einer unwirksamen ordentlichen Kündigung und zwar ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Kündigungsfrist.Die Rechtsprechung wendet dann § 296 BGB an.
nee, ne kündigung ist natürlich nicht zwingend..hier wird aber nur davon gesprochen, weil man denkt, dass das dran kommt..kann wie gesagt auch n streik oder so sein. was ich nicht glaube, dass er dran kommt.
- Da in dem Fall die angebotene Leistung angenommen wird, liegt da kein Verzug vor. Würde ich mal sagen
die klausur war ne unverschämtheit. weth is für mich gestorben. klar, vorlesung hin oder her, aber ein anständiger professor stellt eine klausur, die entweder leute lösen können die seine vorlesung besucht haben, oder aber leute, die das nicht getan haben, aber dafür fleißig gelernt haben. denn wir sind hier nicht mehr im kindergarten. und ich hab das schon immer so gehandhabt, hab selbst bröhmer, von dem alle meinten "ohne vorlesung is nicht!" bestanden. weil ein anständiger professor eine klausur bringt, deren thematik man in nem lehrbuch oder fallbuch nachlesen kann. auf einer universität geht es weniger darum, wer am meisten in die vorlesung gerannt ist, wie ein dreijähriges kind, nichts gegen leute, denen das was bringt, ich hab vom reinen hören überhaupt nichts, sondern um leute, die lernen, wie auch immer... ich könnt kotzen... was war das?ich hab irgendwas von 273 bgb bei der ersten frage gesagt. hab auch mit dem 321 gespielt, mich dann aber irgendwie dagegen entschieden... beim zweiten meinte ich sie hat kein anspruch weil unmöglichkeit und anspruch auf gegenleistung verloren gemäß 275 I, 326 I 1 HS 2...
Komm mal runter! Ich hab auch sch*** geschrieben, aber man kann dafür doch nicht dem Prof die Schuld in die Schuhe schieben, denn dass ist Kindergartenverhalten! In meinem Fallbuch hab' ich so nen Fall auch nicht gesehen, aber Weth hat den Fall gemacht (Fall 44) und der war auch für alle die nicht in der Vorlesung waren zugänglich. Hätte ich mir gestern mal die Mühe gemacht ordentlich die von ihm scheinbar empfohlenen Fälle durchzumachen, wäre ich wohl auch darauf gekommen und ich könnte mich wirklich in den A*** beißen, dass ich das nicht gemacht habe! Aber wie gesagt, die Zeiten wo wir unsere "Lehrer" wegen sowas anfeinden sollten seit der Grundschule vergangen sein!
Hab ich auch so. §273 beim ersten i.V.m der Rechtssprechung, daß man nach 1 1/2 - 2 Monaten ohne Lohnzahlung zu Hause bleiben darf. Und beim zweiten Anspruch auf Lohn aus §298
ich weiß gar nicht was du hast! genau so einen fall hat er auch in der vorlesung gemacht und der stand auch in seinen fällen drin(fall 44!!)wenn mn seine sachen mal durchgearbeitet hat, hat man auch ungefähr gewusst wie der fall zu lösen war! hab zur ersten frage auch den 273 und bei de zweiten 615 und dann das problem bei 298 angesprochen...bei mir hat S dann am ende einen AS auf lohn und darf zuhause bleiben!
- 298, habe ich nicht, weil er ja für den September die Arbeit anbieten und auch den Lohn für September bezahlen will! Also ich konnte den Fall nicht darunter subsumieren. Ich habs genauso wie der Poster davor aber die Gegenleistung ist wegen 362 II nicht untergegangen bei mir. Das ging auch wirklich gut über 275,362I+362II. Aber lustig, dass von den Themen die man gemeint hatte garnix drangekommen war... fand ich auch komisch..
- Die geht im September nicht arbeiten, will aber den Lohn. Ist doch Verzug und genau das meinten hier doch alle kommt dran
- Ja Annahme-verzug meinten alle, also dass der AG die Arbeit nicht annimmt, aber hier war er ja im Schuldnerverzug, weil er das Geld nicht bezahlt hat..
Aaaalsooo vorweg!!! Die Klausur war zu einfach. Ich fand sie sogar so einfach, dass ich verwirrt war, ob nicht doch noch mehr drinnsteckt!!! Und ich war NIE bei Weth in der Vorlesung kannte das Problem aus dem Brox!! So far: Frage 1 ist für mich nicht 273 einschlägig, weil 320 lex specialis, Synallagma besteht. Frage zwei läuft dann über 298 der Zug um Zug Leistung in gewisser Weise voraussetzt. 273 ist sicher bei Frage 1 net komplett verkehrt aber 320 wäre halt schon die passende Vorschrift gewsen...
nein 320 passt eben nicht , weil der Arbeitnehmer nach 614 vorleistungspflichtig ist.Daher ist 273 einschlägig. Ansonsten stimme ich zu .Die zweite Frage lief über 298.
Und ob 320 passt. Der Arbeitnehmer war gerade nicht mehr vorleistungspflichtig, weil er ja schon vorgeleistet hatte!!! Er ist nur einen Monat vorleistungspflichtig nicht für jeden Monat aufs neue. Und 320 passt weil Arbeitsleistung/Lohn im Synallagma stehen. 273 erfasst die Fälle dass kein Synallagme vorleigt z.b. Arbeitsleistung/Fürsorgepflicht....
also ich hab gerad gesehen, dass weth das wirklich in seinem fallzeug hatte und nehme es zurück. trotzdem find ichs scheiße. wie gesagt in meinem lehrbuch und fallbuch wars nicht drin. und ich hab wirklich gelernt für dieses fach, verdammt...
naja 320 ist aber aufgrund der vorleistungspflicht des dummen arbeitnehmers wohl weniger einschlägig als 321 298 stand in meinem bgb irgendwie nicht drin, deswegen habe ich 275, 326 I den anspruch auf lohn verneint, 326 II ist nicht einschlägig, weil ja nicht der K sondern die tolle S die unmöglichkeit der Arbeit durch fernbleiben hervorgerufen hat, so und ich möchte, dass ihr jetzt alle meiner meinung seid, damit ich wenigstens dieses klausur bestanden habe
Doch weil K ja in Schuldnerverzug ist, hat er das Fernbleiben der S durch das Zurückbehaltungsrecht zu vertreten..zumindest in meinem gutachten
Schuldnerverzug setzt voraus das eine Leistung erbracht wurde. Die hat aber net gearbeit.
Die war gar nicht so ohne wie manche hier machen...
Mein Senf: zu 1) 320 natürlich. Die Vorleistungspflicht ergibt sich ja aus 614, aber nach Satz 2 nur für einen Monat. Sie war also nicht mehr vorleistungspflichtig. zu 2) 326I aber keine Unmöglichkeit, weil nach 615 S1 keine Leistungspflicht mehr besteht, da K nach 298 im Verzug. Ohne Leistungspflicht keine Unmöglichkeit. S behält Lohnanspruch.
- aus §614 pseudosatz 2 rauszulesen, dass der arbeitnehmer für nur einen monat vorleistungspflichtig ist, finde ich persönlich etwas gewagt: "Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten." bedeutet für mich eigentlich nur, dass der arbeitgeber für jeden monat die arbeitsleistung fordern kann, und danach erst den lohn zahlen muss. ob das jetzt wie hier unfaire folgen wie etwa einen unbegrenzten kredit des arbeitgebers gegenüber dem arbeitnehmer haben kann, ist natürlich eine andere sache. im allgemeinen wird ja, unabhängig ob man jetzt von §320 oder 273 ausgeht, erst eine nichtlohnzahlung von 1,5 monatsgehältern oder mehr als ausreichend für die ausübung des zurückbehaltungsrechts angesehn, was sich wohl nur schlecht mit der lediglich 1monatigen vorleistungspflicht des an vereinbaren lässt...
- Deine Meinung sei dir unbenommen, aber es ist nunmal Brox der so argumentiert. So mag es zwar gewagt, aber bestimmt nicht falsch sein.
- ich hab überhaupt nichts dagegen, wenn beide meinungen vertretbar sind und in der klausur angenommen werden, nur sehe ich nicht ganz die argumente, die für diese interpretation des 614 "s." 2 sprechen. nur noch mal um das klar zustellen, die frage, ob § 273 oder § 320 anwendbar ist, ist natürlich nicht ganz so leicht zu entscheiden, mir geht es hier nur um die vorleistungspflicht nach 614. kannst du mich aufklären?
Die Anwendung von 273 oder 320 hängt von der Argumentation ab. Während die Rechstprechung das Zurückbehaltungsrecht auf 273 stützt , gibt es andererseits beachtliche Stimmen in der Literatur die 320 anwenden wollen.Der Punkt ist also Argumentationssache . In der Vorlesung wurde bei der Fallbearbeitung auf jeden Fall 273 angewandt und 320 abgelehnt.
Ja ist Argumentationssache, Palandt sagt aber dass BAG vom Synallagma ausgeht...§273 sollte vertretbar sein, aber dann muss man auch wie ich finde explizit darauf eingehen wieso man gerade §273 anwendet. Ich wusste net, dass es da ein Prob gibt und hab instinktiv weil es mir als absolut logisch erschien vom Synallagma auszugehen den 320 angewandt
In meinem Lehrbuch war zu dem Thema auch nichts drin. Ich hatte mir sogar zwei Fallbücher gekauft und in keinem der beiden ist dazu ein Fall. Klassischer Fall von Pech. Was ich nur so schade finde, dass wir eine Klausur im Arbeitsrecht schreiben und im großen und ganzen doch herzlich wenig arbeitsrechtliche Probleme drin haben und mich ärgert es schon ein bißchen das ein Fall dran gebracht wird, der in ganz wenigen Fallbüchern etc. drin steht. Ich gehe auch nicht oft in die Vorlesung, weil ich dabei meistens auch nicht soviel raffe. Bin eher so ein Lesender-Lerner. Naja was solls. Drücke euch alles noch für den Rest der Woche die Daumen, auf das es besser läuft.
und was wurde in der vorlesung bejaht?Annahmeverzug oder Unmöglichkeit?ist für mich sehr deutlich ein AV gewesen. ich weiß nicht wie jemand auf unmöglichkeit kommen konnte.Und es handelt sich doch um einen Gläubiger- nicht Schuldnerverzug
ich hab da unmöglichkeit. ich versteh das nicht. ich hab mit lernen mit fällen gearbeitet, da waren auch fälle drin, was is, wenn jmd nicht zur arbeit kommt. ich hab das eben losgelöst von der ersten frage gesehen. für mich war es beide mal ein schuldnerverzug, nie ein gläubigerverzug. das erste mal, weil k kein geld rausgerückt hat und somit im schuldnerverzug war, das zweite mal, weil S der aufforderung arbeiten zu kommen nicht nachkam, zuhause geblieben ist, da war sie im schuldnerverzug, denn sie schuldet genauso zu arbeiten, wie der andere teil diese arbeit zu vergüten. deshalb kann sie bei mir auch nicht geld für september verlangen, weil sie da nicht arbeiten war... bin ich denn so scheiße?? in meinem lehrbuch steht dann eben, dass die arbeit eine absolute fixschuld ist, die nicht nachgeholt werden kann, geht man also nicht arbeiten, entsteht dann gemäß §§ 275 I, 326 I 1 HS 2 Unmöglichkeit und man verliert den anspruch auf die gegenleistung. so hab ichs gelernt. im lehr, wie im fallbuch. ich hab wie gesagt beide male schuldnerverzug und nie gläubierverzug. diese klausur hab ich wohl nicht bestanden. wenn ich jetzt nicht aufpasse, muss ich in die nachprüfung.
- §298 regelt doch grade den Fall. Und im Sachverhalt gabs doch keine Anhaltspunkte dafür, daß der K das Septembergehalt zahlen wollte. Naja, hab im ersten §273 inkl. der Rechtssprechung und im zweiten den Verzug. Mal gucken was bei rauskommt
*hey, keiner hier ist scheiße. denke fast alle hatten das problem. und egal was nun richtig ist, sie können uns ja nicht alle durchfallen lassen...der weth ist ja eigentlich ein lieber. Außerdem hat er genau wie momsen das thema derart eingeschränkt dass wirs schon hätten lösen können.beiß mir auch in den arsch dass ich seine fälle nich gemacht hab.
Also ich war so gut wie immer in seiner Volesung und er hat ja auch quasi fast gesagt, dass er das dranbringt, deswegen hab ich mich auch da drauf konzentriert. Den Fall 44 hab ich auch mitgeschrieben, aber leider nur in Stichworten (sonst kommt man ja nicht mit) mit denen ich nichts mehr anfangen konnte. Und da ich eigentlich mit ner Kündigung gerechnet habe, stand ich dann schön aufm Schlauch. Irgendwie hab ich die ganze Zeit nach Problemen gesucht und keine gefunden..hab auch 273, 615, 293 ff. aber hab kein gutes Gefühl. Das war irgendwie komisch. Außerdem hab ich in so nem wichtigen Fach bis jetzt noch nie nur 5-6 Seiten geschrieben...da stimmt was nicht.
Also ich bin ehrlich gesagt auch etwas enttäuscht. Ich habe mich umfassend auf die Klausur vorbereitet (Lehrbücher, Fallsammlungen), und es war nirgendwo die Rede von dieser Problematik. Auch war ich außer 2x immer in der Vorlesung, jedoch bei Fall 44 halt mal nicht. Wie soll man dann diese Problematik überhaupt kennen, wenn sie nirgendwo erwähnt wird? Auch die oben erwähnte Rechtsprechung kann einem doch einfach nicht mal so nebenbei bekannt sein. Daher lief es bei zwar auf ein Zurückbehaltungsrecht hinaus, das ich aber wegen der Vorleistungspflicht der S verneint habe. Auch habe ich den Lohnanspruch verneint, da kein Annahmeverzug vorlag (schließlich wollte K ja gerade, dass die S arbeitet) und damit auch § 298 (auch schon wegen der Vorleistungspflichtigkeit). Schließlich ging es ja nur um den Septemberlohn. Naja. Ich hätte was anderes von einer arbeitsrechtlichen Klausur erwartet, aber damit muss man jetzt halt nunmal leben.
* Wirtschaftsverwaltungsrecht: Ich hätte mal noch 2-3 kleine Fragen: Steht zur wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinde in Form einer Anstalt/Stiftung nichts im KSVG? Haben wir Staat am Markt im Verhältnis zu GG und EGV gemacht? Haben wir das gemacht was beim Ziekowin §8 steht? Welchen FAll hat sie denn zu Staat am Markt gemacht? Hat ja gar keine Folie dazu.
Die Form der wirtschaftl. Betätigung spiel ja keine Rolle, nur für die privatrechtlichen Formen existieret noch der 110 KSVG (oder irgendwo dortrumnm...)
Hat sie heute noch irgendwas zur Klausur gesagt? Denkt ihr, dass §§ 10-12 dran kommen? Bis wohin sind wir gekommen?
§§ 11-12 kommen nicht dran. mitlerweile denk ich sogar, dass sie nen ImSchG fall dranbringt. Glaub ich nicht, allein weils schon nicht in den Lehrbüchenr steht unds daher kaum jemand schon angesehn hat.
Wie kommst du denn darauf??? Was hat sie denn im letzten Jahtr gefragt?
ich glaube nur GewO..bin mir aber nicht sicher...ich weiß nicht..nachdem sie heute so ausführlich den fall gemacht hat... Was für einen Fall kannst du bitte sagen was si9e gemacht hat?
Den letzten Fall zum BImSchG halt in ihren Folien...
Hat sie noch Subventionsrecht gemacht? ja, damit ist sie aber nicht fertig geworden... Danke für die schnelle Antwort. Kannst du sagen bis zu welcher Seite wir gekommen sind, glaub zwar net dassdas drankommt wen sie nicht fertig geworden ist, aber man weiss ja nie kann dir die ganaue seitenzahl nit sagen, aber sie hat subventionen ausgeschlossen, weil sie nit fertig geworden ist!:)
Nochmal...§§ 11, 12 kommen nicht dran.
Und wer sagt das Fr. Guckelberger oder du?
das hat fr. guckelberger in der letzten vorlesung gesagt!
Was bringt mir das denn, wenn ich das einfach so sage?? Ich will hier niemanden in die Irre führen..das hat natürlich sie gesagt.
- Hey habe ich das richtig verstanden es kommen nur: § 6 Die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand,§ 7 Gewerberecht,§ 8 Handwerksrecht,§ 9 Gaststättenrecht und
§ 10 Immissionsschutzrecht in der Klausur am Dienstag vor?
- Ja.
danke
- Warum ist §49 VwVfG beim Wideruf der Erlaubnis für ein Gaststättengewerbe nicht anwendbar? Liegt es daran, dass diese Erlaubnis ein begünstigender Verwaltungsakt ist?
- Weil 15 I und 15 II den Widerruf abschließnd regeln....§15 I ist dagegen nicht abschließend, da er nicht alle Fälle des §4 GastG erfasst, dann kann auf §48 vwvfg zurückgegriffen werden. achj was mir grad noch einfällt bei 15 III mus die 1 jahres frist vom 49/48 beachtet werden, weil diese auf das Ermessen abstellt....
- Hey danke für die Erklärung!
und wie ist das dann im Falle des § 4 I Nr. 3? Wie kann der Dritte sich denn dann wehren?
- Also ich weiss es nicht genau, aber wie wäre es mit ner Feststellungsklage?
ich hb auch mal ne frage: weiß jmd in welchem gesetz die saarländ. GastVO drin ist? in dem blauen saarländ. kommunal- und polizeiRbuch ist sie nicht drin.hat sie wwas gesagt damals bei GastR ob man die braucht?
jepp das selbe hier, kann das auch in keinem Gesetzbuch finden... aber hier gibt das online: GastVo des Saarlandes
Für was brauchen wir denn die? Haben wir doch gar nicht benuzt oder???
für die zuständigkeit, für die süerrzeitverordnung...ist aber auch bei mir in keinem buch
- Sie wird auch in ihrem Skript erwähnt, aber wie gesagt sie ist nirgends abgedruckt, also glaub ich nicht, dass wir uns darüber Gedanken machen müssen.
Was ist denn mit diesen TA-Luft und Lärm, wo finde ich die denn?Brauchen wir die?
Also letztes Jahr kam Gewerbe dran, ich denke ja nicht, daß es dieses Semester wieder dran kommt
ich hoffe nur, dass nix mit dem KSVG kommt- weil dann :(... obwohl sie ja am Anfang direkt gesagt hat wie wichtig ihr § 6 wäre...
Ich denke Gewerberecht inklusive Handwerks-und Gaststättenrecht, da wir das glaube ich in 6 Stunden gemacht haben und BImschG und wirtschaftliche Betätigung in je nur einer...
Wo finde ich denn die GastVO?
na wie wars bei euch?bei mir zulässig und unbegründet.aber er kann ein antrag nach § 35 Abs. 6 GewO hab ich geschrieben!?
bei mir ist es zulässig und begründet (dann kommt §35VI nicht mehr in betracht). hab ihr was zur anhörung?
Begründet? Warum denn das? Bin nicht mehr bis zum Ende gekommen, bei mir wäre es aber unbegründet gewesen. Zur Anhörung habe ich nichts. Im Sachverhalt stand ja, das die Anhörung erfolgte. Habe erst später erfahren, daß da irgendwas von wegen 'Nur der M wurde angehört' gesagt wurde. Das kann einem aber, meiner Meinung nach, nicht negativ ausgelegt werden, da das nicht explizit im Sachverhalt stand. Ansonste habe ich ziemlich viel über die Anwendbarkeit von §35 GewO geschrieben
es ist begründet weil die unzuverlässigkeit entfallen ist weil bei ihr auf die letzte mündliche verhandlung abzustellen ist und er hier nicht mehr unzuverlässig ist --> wegen besserung. hab zur anwendbarkeit nur dass diese nach §35VIII GewO, §16 HwO ausgeschlossen sein könnte aber §16 nicht die unzuverlässigkeit erfasst.
Also die HWK hätte angehört werden müssen, aber das führt nicvht zur formellen RW.So hab ichs jetzt auch nochmal nachgelesen
Naaaaja. Also meiner Meinung nach ist die Besserung hier nicht gegeben. Wer sagt denn, daß ers nicht nochmal macht? Zumal er, trotz der Untersagung, nochmal gearbeitet hat. Aber das mit der Anhörung stand so nicht im Sachverhalt, oder? Es stand doch drin, daß eine Anhörung stattfand. Wer da angehört wurde, stand nicht drin
Warum muss nach §35 GewO die HWK angehört werden?
Gibts glaub ich weiter hinten einen §. Habs aber schon in die Ecke gefeuert*g*. Aber da im Sachverhalt nichts davon stand wer angehört wurde und man nichts reininterpretieren soll, dürfte da eigentlich nichts passieren, wenn mans nicht hat.
- Also ich habe unbegründet, wegen ermessenfehler (soll, intendiertes ermessen und es gab keinen grund sie nicht anzuhören) weil die HWK nicht angehört worden ist
zur anhörung der hwk: schau mal in Abs 4. Das ist eine spezialvorschrift zu § 28 VwVfG. Und im SV stand, das der R sagte dass sie nicht angehört wurde, wörtlich "da hätte die HWK auch noch ein wörtchen mitzureden"
- Meiner Meinung nach Interpretationssache. Eventuell wurde sie angehört, er ist mit dem Ergebnis unzufrieden und sagt das jetzt so? Da hätte schon im Sachverhalt drin stehen müssen, daß nur er angehört wurde. Zumal das ganze ja auch anscheinend nicht wirklich nicht klar war, da sonst nicht nachgefragt worden wäre
so wie ich das verstanden hab kann eine fehlende Anhörung im Vorverfahren nach § 45 Nr. 5 VwVfG geheilt werden
Nunja...im großen und ganzen war die Klausur doch schwerer als ich gedacht habe. Vor allem, weil sie öfters erwähnt hat, wir sollten uns den Drittschutz angucken und ich mich deshalb auf Marktgewerbe, Gaststättenrecht und Immissionsschutzrecht konzentriert hab. Also auf das subjektive öffentliche Recht usw. War wohl etwas überraschend. Und die Zeit hat nicht gereicht, um mal richtig zu überlegen...schade.
Ist für die Unzuverlässigkeit die letzte behördlich Entscheidung maßgebend oder die letzte mündliche Verhandlung vor Gericht?
Also es gibt wohl nach meinem Buch eine Ansicht die sagt, dass auch Entwicklungen bis zur Verhandlung mit einfließen sollen, die Rechtsprechung lehnt dies aber ab und sagt die letzte behördliche Entscheidung sei maßgeblich. Hab' ich allerdings auch erst nachher erfahren... aber ich denke man kann natürlich auf beides abstellen, kommt halt drauf an wie man es argumentiert!
Also da es sich um einen VA mit Dauerwirkung handelt, müsste eigentlich ja auf die letzte mündliche Verhandlung abgestellt werden. Da §35VI aber für den nachträglichen Wegfall der Unzuverlässigkeit ein eigenes Verfahren anordnet, hat M lediglich Anspruch auf Wiedergestattung. Für die Prüfung vor Gericht kommt es nur auf den Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung an. So erklärt es zumindest mal Ziekow. Damit wäre die Klage unbegründet, weil M unzuverlässig ist. Dann kann man im Hilfsgutachten die Wiedergestattung nach 35VI prüfen und hat so auch die Frage abgedeckt, ob er inzwischen wieder zuverlässig ist. Was die Anhörung angeht, hab ich das gleich so verstanden, dass nur M angehört wurde. Verdeutlicht wurde das Ganze auch nochmal durch die Bemerkung, die Behörde hätte ein Wörtchen mitzureden. (Wenn ich dann lese das wäre Interpretationssache und "das sagt der einfach so", dann frag ich mich echt die wievielte Klausur das für denjenigen war. Es war ja eindeutig zu erkennen dass die in dem Abschnitt aufgeworfenen Rechtsfragen zu klären sind, da wird nix einfach so gesagt) Und als es dann von der Aufsicht hieß, es wurde nur der M angehört, dann war das der Wink mit dem Zaunpfahl. Da muss man sich dann ja wohl mal fragen, wer noch hätte angehört werden können.
genau, so hab ichs auch. Im Ziekow steht nämlich dass der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgeblich ist, dann kann das ja zumindest nicht falsch sein wenn man so argumentiert. Hab daher auch die Klage als unbegründet abgewiesen, da er unzuverlässig ist. Er könnte aber einen Wiedergestattungsantrag nach § 35 VI stellen.
*Strafprozessrecht: Klausur Juli 2006: 1.Was sind wesentliche Kennzeichen des reformierten Strafprozesses? 2.Erläutern Sie kurz 5 Verfahrensgrundsätze 3.Erläutern Sie kurz 3 Verfahrensvoraussetzungen 4. Beschreiben Sie in Stichworten den Gang eines Strafverfahrens bis zum Urteil 1.Instanz 5.Bennen Sie Kriterien der Beschuldigtenstellung 6. Unterscheiden Sie zwischen informativer Befragung und Vernehmung 7.Worüber ist der Beschuldigte in seiner Vernehmung zu belehren? 8. Welche Konsequenzen hat eine unterbliebene Belehrung in der polizeilichen Vernehmung? 9.Ist der Einsatz eines Lügendetektors in Strafprozess zulässig? 10.Bennen Sie drei Zeugenpflichten? 11.Was ist ein sachverständiger Zeuge? 12.Der Angeklagte A lebt in Scheidung mit F, der Termin der einverständlichen Scheidung ist am 1.8. A hat seiner Freundin versprochen, sie am 2.8 zu heiraten. Müssen F ung G in der Hauptverhandlung gegen A am 25.07 aussagen? 13.Was sind Anschlusstatsachen, Befundtatsachen und Zusatztatsachen? 14. Nennen Sie 5 Untersuchungshaftgründe und erläutern Sie sie kurz. 15.Welche übrigen Voraussetzungen gibt es für die Verhängung von Untersuchungshaft? 16. Welche Rechtsbehelfe gibt es gegen die Anordnung von Untersuchungshaft? Welcher Rechtsbehelf ist wann zweckmäßig? 17.Nennen Sie 6 weitere Zwangsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren 18.Beschreiben Sie in Stichwörtern den Instanzentzug - Achtung! richtig ist Instanzenzug (= Zug durch die Instanzen und nicht Entzug der Instanz) - in Strafsachen und die Besetzung der jeweiligen Spruchkörper.
So..nun hab ich auch meinen Beitrag dazu geleistet
Geile Sache! Danke!
Hat er noch was wichtiges gesagt? 100%ig jetzt Frageklausur?
- Jepp er hat gesagt, dass er Fragen stellt. Diese Fragen können auch durch einen Fall konkretisiert werden, aber auch diese Fragen sollen wir "normal" beantworten, also kein Gutachten(-stil) schreiben!
Schwerpunkt bei U-Haft und Beweisen. Hab ich das richtig verstanden?
Nein er hat gesagt U-haft und Zuständigkeit
ist er nun bis zum schluss heut gekommen oder bis zu welchem punkt?Verzweifel gerade...jeden tag was anderes...da wird man doch bekloppt...
Jeden Tag was anderes? Er hat letzte Woche gesagt, dass nur U-haft und Zulässigkeit dran kommt und diese Woche wieder Was er heute gemacht hat wird nicht in der Klausur vorkommen und deswegen stellt er die Folien von heute auch erst nach der Klausur ins Netz. Aber ich hab mal eine Bitte. Ich hab sein Passwort vergessen,bzw. finde den Zettel nichtmehr wo ich es mir aufgeschrieben habe. Könnte es mir bitte jemand per email schicken an xxxxxx oder hier posten und ich lösch es dann gleich wieder. Wär echt super nett, weil es ist nichtmehr in der History von SechstSemeserSB zu finden
Ich kann dir das Passwort gerne über Email zu schicken.Wenn wir es hier wieder online stellen, wird es wieder direkt gelöscht, weil der Prof das ja nicht will. Meine Emailadresse möchte hier eigentlich nicht veröffentlichen...aber du bestimmt auch nicht,oder?
Hey danke für das Angebot! Aber ich hatte meine email hier bereits gepostet (dort wo jetzt nur noch xxxxxx steht) jedoch hatte mir jemand das falsche Passwort zugeschickt. Aber zum Glück kennt sich jemand mit dem Wiki besser aus als ich, siehe 4 Zeilen tiefer und weiss wie man die HistoryRevision zu einem beliebigen Zeitpunkt einsehen kann. Trotzdem danke!!
ZuLÄSSIGKEIT oder ZUSTÄNDIGKEIT? Soweit ich das mitbekommen hab doch letzteres oder?
- Ja das letztere! Zuständigkeit.
Es ist noch in der History, man muss nur die Url etwas bearbeiten zB so: http://www.jurawiki.de/SechstSemesterSb?action=diff&rev1=431&rev2=430
merci beaucoup
Ich meinte ja auch an jedem tag ne andere Klausur:-)
Das war doch schon immer so...die zwei Klausuren mehr kreigt man auch noch hin..dafür sinds die letzten.
hoffentlich
ich hab das jetzt bnoch nicht so ganz verstanden: ich war am mi in der letzten std nicht da. die folien von beweisR hat er doch schon online kommen die jetzt doch dran, oder was hat er am mi in der std gemacht? ich hatte ihn vorletzte std so verstanden: prozessgrundsätze, zuständigkeit, schwerpkt ermittlunsverfahren/ u-haft. oder hab ic hdas flsch verstanden? lernt ihr beweisR? also wie gesagt, folien dazu sind schon online und letzte wo hat er ja nur u-haft gemacht.
- Also ich wie ich bereits oben sagte: er hat ziemlich klar und eindeutig gesagt, dass nur *U-haft* und *Zuständigkeit* drankommen würde, man diese Themen dafür richtig gut können sollte. Also ausführlicher als er sie behandelt hat.
Hat er eigentlich letztes Jahr bei der Klausur von oben auch Tipps gegeben oder auf verschiedene Themen eingeschränkt?
Dass nur U-Haft und Zuständigkeit drankommt, hat er so nicht gesagt...er hat nur gesagt, dass wir die anderen Fragen auch so leicht beantworten können...
- Wort-wörtlich hat er gesagt, dass Uhaft und Zuständigkeit drankommen und man sich auf die anderen Fragen nicht vorbereiten könnten/brauchen
Das meine ich ja..er hat gesagt, dass man sich nicht auf die anderen fragen vorbereiten muss, hat aber nicht gesagt, dass keine anderen themen drankommen.
Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, dass er nur dazu Fragen stellt, 2 Stunden über diese zwei Gebiete find ich seltsam...Ausserdem bin ich umfassend in STrafprozessrecht fit und würde mich ärgern, wenn das alles für die Katz war....:-P
schön. man lernt ja fürs leben, ne?
Was ist denn ein reformierter Strafprozess?
Ein Strafprozess nachdem das Strafprozessrecht reformiert wurde Die wichtigsten Punkte der Reformation in der BRD: http://www.strafrecht-online.org/index.php?dl_init=1&id=1900
Weiß niemand, ob er zu der Klausur von oben auch Tipps gegeben hatte oder eingegrenzt hat.
hä???
Es kommt ne Frage Klausur? Na großartig. Am besten noch MC, damit das ganze noch sinnfreier wird. Bloß keine Gutachten schreiben, ist ja auch total unnötig
- Wenn du im 6.Semester immer noch Probleme mit dem Schreiben von Gutachten hast, solltest du vielleicht zu Hause ein paar Fälle üben. Der Schwerpunkt liegt nichtmehr auf einem bestimmten Schreibstil wie die ersten paar Semester, sondern in der Thematik.
Ich hab lieber 3 kleine Fälle als 18 Fragen
- Nee lieber viele Einzelfragen und nicht alles zu ZUständigkeit und UHaft ist nämlich soo wenig, dass dann Hammerprobs kommen müssen...
- Ja ich finde Fragen auch besser. Wenn du bei 3 kleinen Fällen auch nur ein Thema nicht kannst, fehlt dir bereits ein Drittel. Bei 18 Fragen macht es dann noch nicht allzuviel aus.
Darf man die StPO eigentlich benutzen oder muß ich die ganzen §§ auswendig kennen
Das ist doch wohl jetzt nicht dein ernst,oder???
Bei einer reinen Frageklausur würde es mich jedenfalls nicht sonderlich überraschen. Je nachdem was er da für Fragen dranbringt kann ich mir das durchaus vorstellen
- Mich schon, denn §§ auswendig zu lernen ist nicht gerade der Sinn von Jura/StPo/...
Ich fall gleich vom Hocker. Ich frag mich echt manchmal, ob einige nur zum Spaß Jura studieren..
Wenn wir die StPO nicht benutzen dürften, hätte er das mit Sicherheit gesagt... Davon ab durften wir soweit ich mich Erinner doch immer unsre §§ benutzen- selbst bei Frageklausuren... und schon dreimal wenn er "kleine" Fällchen bringen will...
gott, hallo?? was wäre denn der jurastudent bzw jurist ohne seinen gesetzestext. manchmal stellen leute hier so doofe fragen, sorry, da frag ich mich, ob denen jmd ins hirn geschissen hat.
- Für die Klausur vom Vorjahr hätte man jedenfalls keine gebraucht
jedenfalls hat es keinen sinn den ganzen stoff auswendig zu lernen für ne klausur. es ist doch gerade auch bei stpo viel wichtiger, sich gut mit dem gesetz auszukennen, wo was steht, was mit wem verbunden wird etc. und die letzte Klausur hat man mit dem gesetz wohl richtig gut lösen können. alles andere ist großer schwachsinn und hat für mich nix mit dem studium zu tun (obwohl wir leider gottes ja davon auch nicht gerade verschont wurden...siehe rechtsgeschichte...gähn).so, dann mal noch viel glück für morgen!!
Und, wie fandet ihr´s? Irgendwie ein bisschen komisch... Habt ihr bei der 3 Psychatrie/Krankenhaus o.ä. erwähnt? Bei der 4 war doch einfach nur Flucht/-gafahr oder?
bei der 3?!? Psychatrie?!?? Ne das hab ich nicht Aber ich hab leider auch Fluchgefahr und flüchtig sein, dabei ist es nur flüchtig sein.. Fluchtgefahr dazu hätte er den Flug extra dazu nehmen müssen um sich der momentanen Strafverfolgung zu widersetzen glaub ich.
- Flucht habe ich verneint. Er muß ja vorsätzlich seinen angestammten Lebensraum verlassen, um sich der Strafverfolgung zu entziehen. Das ist hier meiner Meinung nach aber nicht der Fall, da die Gründe, warum er in Argentinien wohnt, nicht dort stehen (habs aber trotzdem angesprochen). Ich habe da auch Fluchtgefahr bejaht. Bei P habe ich auch 113. Also zuerst 112 geprüft und dann auf 113 gekommen. Na, mal abwarten wie da korrigiert wird. Kommt hier sicher auch viel auf die Argumentation an
zur Flucht bei der Flugzeugfrage: du musst dich nur verborgen halten zb unter nem anderen namen..dann ist flucht schon gegeben.
- Stand im Sachverhalt oben nicht, daß er seit 60 Jahren unter verdecktem Namen in Deutschland lebt?
ja genau deswegen ahb ich bei der frage die flucht bejaht...bei den anderen hatte er sich ja schon gestellt und den wahren namen preisgegeben...oh bitte hat das auch noch jemand so:-)
- Hat sich die Namensänderung denn dann noch darauf bezogen? Fand die Klausur sowieso etwas seltsam. Von wegen 'Skizzieren Sie...' und dann keine Skizze
Da gibts bestimmt ne Menge die das so haben und ne Menge, die das anders hat*g* Also ich habe Fluchtgefahr bejaht, weil er jetzt wohl in Argentinien untertauchen wird, nachdem er erkannt wurde. Ob er den Flug mit Vorsatz braucht oder nicht, ist da doch egal, oder? Immerhin kann er ja überall untertauchen. Einen Haftbefehl wegen Flucht hätten sie ja jederzeit erlassen können. Die Fluchtgefahr entsteht aber meiner Meinung nach eben erst durch das erkennen am Flughafen. Und da danach gefragt wurde, ob man zu dem Zeitpunkt was machen kann, habe ich eben die Fluchtgefahr bejaht. Aber ich bin mir sicher, da gibts zwei Meinungen zu. Die einen sehen sowas als Flucht, die anderen nicht*g*. Ich mache mich da jetzt auch nicht verrückt, da man nicht weiß, wie die da jetzt korrigieren.
fand die klausur sehr nett, aber auch irgendwie komisch.man hätte echt nix sonst lernen müssen.und ehrlich gesagt musste ich ziemlich viel schwafeln,weil ich sonst mal höchsten 4 seiten hätte schreiben können.ich hab bei 3 nur fluchtgefahr, weil er sich durch den selbstmord dem verfahren entziehen will bzw halt die gefahr besteht...weiß nich obs stimmt und bei 4 hab ich nur flucht...aber was war mit dem P??Habt ihr da was zum §113 gesagt oder ist der nicht einschlägig gewesen?
- Nein ich habe bei 3 die Fluchtgefahr nicht bejaht. Habe es zwar angesprochen, aber wenn er sich umbringt, dann hat das nur auswirkungen auf seine Aussage und da er nach dem nemo tenetur grundsatz eh nix hätte sagen brauchen, habe ich auch die Fluchtgefahr verneint dadurch. Und §113 habe ich nicht weil er einen Diebstahl begangen hat und Diebstahl nunmal ein höheres Strafmass hat als es in 113 verlangt wird. Allerdings habe ich es an der verhältnismässigkeit scheitern gelassen, ich denke deswegen war auch der hinweis da, dass er bis dato ohne vorstrafen war.
Die Geldstrafe ist höher als die in §113 vorgesehene? Urks, grad §40 StGB entdeckt
Also §242 StGB: Freiheitsstrafe bis 5 Jahren oder Geldstrafe und §113 StPO:Freiheitsstrafe bis 6 Monate oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätze.. oder muss man auf die tatsächliche Strafe abstellen? Ich hatte daran in der Klausur zwar gedacht, aber das gleich wieder verworfen weil ich es für unsinnig halte, da ja die Untersuchungshaft bereits vor dem eigtl Urteil stattfindet und man das Strafmaß zu diesem Zeitpunkt ja noch garnicht wissen kann. Deswegen habe ich mich an das Strafmaß der gesetze gehalten und danach fällt 242 nicht unter 113
Ich hoffe, es reicht noch für 4 Punkte. Die 1,2,3 müßte ich komplett richtig haben, die 4 ist so ein Grenzfall, die 5 habe ich bis §113 und die 6 konnte ich aufgrund der Zeit nur anfangen
Welcher Straftatbestand hat denn die Strafandrohung des 113. Also, ich habe keinen gefunden. Wenn nicht bei einem Diebstahl (möglichweise auch noch ein geringwertiger), wann sollte er denn dann mal überhaupt anwendbar sein. Der muss hier einschlägig sein, finde ich mal...
Bei der 2 muss doch aufgrund der verfassungskonformen Auslegung auch ein Haftgrund (Verdunklungs-,oder Fluchtgefahr) zusätzlich zu der Katalogstraftat bestehen, oder? War dann also auch nicht rechtmäßig?
Ich habs bei der 2 an der Verhältnißmäßigkeit scheitern lassen, da er schon 90 Jahre ist und ich da eine U-Haft für unnötig halte, zumal ja auch kein anderer Haftgrund ersichtlich ist. Leider habe ich das mit der verfassungskonformen Auslegung so nicht geschrieben. @ den 2 über mir: Sehe ich auch so. Selbst Beleidigung würde da schon nicht reinfallen
ähm also bei der 2 musste man doch auf absatz 3 bezug nehmen, sagen, dass da drin steht, dass wie hier bei mord auch ohne haftgrund haftbefehl erlassen werden darf und das mit der verfassungskonformen auslegung vom bverfg und dass deshalb zumindest anhaltspunkte für die notwendigkeit eines Haftbefehls gegeben sein müssen und die nicht vorliegen und deshalb pech gehabt. hat das noch irgendwer so? ich habs bei 3 vergeigt. Ich hab das mit dem selbstmord vonwegen dass das kein haftgrund ist irgendwie nicht gewusst und gesagt, wenn er sich selbst umbringt, dann vernichtet er beweismittel und das is dann ein haftgrund, weil verdunklungsgefahr, denn wenn er tot ist, dann ist es schwieriger den SV zu erforschen, wie wenn er lebendig is und reden kann. Aber ansonsten wars recht gut...die klausur, oder?
Du hälst nicht viel von unserer Verfassung oder Schon mal was von nemo tenetur se ipsum accusare gehört. Nach der Argumentation wäre ja Schweigen schon Verdunkelungsgefahr. Der Selbstmord stellt sich ja hier sozusagen als qualifiziertes Schweigen (<- schöner Ausdruck, wollte ihn auch mal verwenden) dar. Das Problem des Suizid hängt allein mit der Fluchtgefahr zusammen, da man behaupten könnte, er entzieht sich dem Verfahren.
ich denk auch das man bei Frage 2 auf den § 112 III abstellen muss, und da es wenn nur ein dringender Tatverdacht gefordert zu einer Verdachtsstrafe kommen würde, muss zumindest eine Flucht oder Verdunklungsgefahr bestehen..so hab ich das auch
Wie ich es liebe. Man gibt seine Klausur ab, hat ein richtig gutes Gefühl, guckt hier rein und ist der Meinung, man ist durchgefallen :/
- hehe genauso gehts mir auch immer, aber dann bei den Ergebnissen siehts immer so aus, dass ich bei den Klausuren wo ich das schlechteste Gefühl habe am meisten Punkte habe und andersrum..
- Das ist auch der Strohhalm, an den ich mich klammer*g*
ach 4 Punkte das wird schon
Wenn man sich ein bißchen weitergehend mit der Thematik befasst hat, wie Prof. Momsen ja mehrmals geraten hat, war die Klausur echt machbar. Stand ja auch vieles im Beulke drin. Faire Klausur, wie ich finde. Danke.
ich fand die klausur auch klasse, aber herr momsen macht recht gute klausuren, fair aber nicht zu einfach. das war im dritten semester auch so finde ich. und dass das mit dem selbstmord falsch war, was ich geschrieben habe, von wegen verdunklungsgefahr, war mir auch klar, nur ich hab mit nem andren lehrbuch als beulke gelernt (christian schröder) und ich behaupte mal das stand da nicht drin, aber meine hand will ich dafür auch nicht ins feuer legen. ansosten denk ich hab ich die klausur einigermaßen richtig und naja, wenn man mal etwas nicht weiß, kann man wenigstens versuchen kreativ zu sein. ansonsten...recht liebe klausur, vielen dank.
Im Beulke ist das Selbstmordproblem ebenfalls nicht enthalten.
Dann kann ich ja von Glück sagen, dass ich den Kindhäuser hatte.
Das mit dem Selbstmord hatte ich auch nirgends gelesen. Verdunkelungsgefahr habe ich auch angesprochen aber dann verneint. Klausur war sicher machbar, allerdings finde ich es etwas seltsam, daß eben essentielle Dinge wie Beweiserhebung, Verwertung etc. gar nicht abgefragt wurden. Aber naja, mal gucken was bei rauskommt. Morgen das wird sicher nicht leichter
hab auch den beulke und darüber nix gelesen. ich hoffe meine argumentation ist ok und es reicht....
Aber hat das nicht in seinen Folien gestanden? Irgendwo muss ichs ja schießlich herhaben...
keine ahnung, folien hab ich am ende nur noch überflogen, hatte es im schroeder und beulke gelesen und war der ansicht das reicht, zumal der prof die bücher ja selbst empfohlen hatte und ich immer da war. fehlanzeige. nächstes mal les ichs auch in nem kommentar nach....