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§ 10 Abs.1 Nr. 4 Einkommensteuergesetz bestimmt: Sonderausgaben sind u.a. "gezahlte Kirchensteuer"

Kritisch setzt sich Friedrich Halfmann in der FR vom 01.032004 mit der Kirchensteuer auseinander ("Der große Deal"). Lesenswert!


siehe auch EinkommenSteuer, SteuerRecht, KirchenRecht

KirchenSteuer (zuletzt geändert am 2008-01-20 20:00:33 durch anonym)