§ 10 Abs.1 Nr. 4 Einkommensteuergesetz bestimmt: Sonderausgaben sind u.a. "gezahlte Kirchensteuer"
Kritisch setzt sich Friedrich Halfmann in der FR vom 01.032004 mit der Kirchensteuer auseinander ("Der große Deal"). Lesenswert!
siehe auch EinkommenSteuer, SteuerRecht, KirchenRecht