Geregelt im Einkommensteuergesetz sowie einer Durchführungsverordnung (aktuelle URL?)
Einkommensteuererklärung
Für die Einkommensteuererklärung gibt es ein Programm der Steuerverwaltung: ElsterFormular
EStG § 10c Sonderausgaben-Pauschbetrag, Vorsorgepauschale
(hier zum gesamten §)
(2) Hat der Steuerpflichtige Arbeitslohn bezogen, so wird für Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2) eine Vorsorgepauschale abgezogen, wenn der Steuerpflichtige nicht Aufwendungen nachweist, die zu einem höheren Abzug führen. Die Vorsorgepauschale beträgt 20 vom Hundert des Arbeitslohns, jedoch
- höchstens 3.068 Euro abzüglich 16 vom Hundert des Arbeitslohns zuzüglich
- höchstens 1.334 Euro, soweit der Teilbetrag nach Nummer 1 überschritten wird, zuzüglich
- höchstens die Hälfte bis zu 667 Euro, soweit die Teilbeträge nach den Nummern 1 und 2 überschritten werden.
Hier ein bischen mathematischer:
VP0 := 0.2 B T1 := 3068-0.16B T2 := min(max(VP0-T1,0), 1334) T3 := min(0.5 max(VP0-T1-T2, 0), 667) VP := max(min(VP0,T1),0)+T2+T3
Fragen
Welche Hälfte ist bei 3. gemeint? Hat jemand eine Beispielrechnung dafür zur Hand?
[es ist die Hälfte der Vorsorgepauschale gemeint, aber maximal 667 Euro.]
Ich verstehe das so: Für Arbeitslohn B rechnet man die Vorsorgepauschale VP wie folgt aus:
VP0 := 0.2 B T1 := 3068-0.16B T2 := min(max(VP0-T1,0), 1334) T3 := min(0.5 max(VP0-T1-T2, 0), 667) VP := max(min(VP0,T1),0)+T2+T3
Also fuer B = 100000:
VP0 = 0.2 B = 20000 T1 = 3068-16000 = -12932 T2 = min(max(32932, 0), 1334) = 1334 T3 = min(0.5 max(31598, 0), 667) = 667 VP = max(min(20000, -12932), 0)+1334+667 = 2001
max(bla,0) stellt sicher, dass nur positive Beträge berücksichtigt werden. In dem Beispiel hätte man sonst eine Vorsorgepauschale von -10931.
Ja, aber das koennte man ja auch einmal am Schluss machen. Aber vielleicht folgt das aus einer anderen Stelle des EStG. -- Danijel 2003-08-05 16:32:21
Praktisch für die Einkommensteuererklärung: Wieviele Arbeitstage gab es im Jahr X?
siehe auch SteuerRecht, KirchenSteuer