Der Bundesanzeiger ist neben dem BundesGesetzBlatt ein weiteres, vom Bundesministerium der Justiz (Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH) herausgegebenes Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan. Daneben ist der Bundesanzeiger Pflichtblatt für gerichtliche und sonstige Bekanntmachungen, für alle HandelsRegistereintragungen sowie für die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung von Jahresabschlüssen und Hinterlegungsbekanntmachungen der Unternehmen. (Zitat von bundesanzeiger.de).
Es gibt auch eine online-Variante: http://www.ebundesanzeiger.de.
Die Texte der Print-Variante sind aber nicht online abrufbar, nur die Inhaltsverzeichnisse.