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Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Einspruch ist das Rechtsmittel gegen einen BußGeldBescheid in einem OrdnungsWidrigkeitenverfahren.

Die Voraussetzungen des Einspruchs sind in § 67 OWiG geregelt. Hiernach kann ein Betroffener gegen den BußGeldBescheid innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Der Einspruch hat gegenüber der Behörde zu erfolgen, die den Bescheid erlassen hat.


KategorieOrdnungswidrigkeitenRecht

EinspruchGegenBußGeldBescheid (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:54:25 durch anonym)