Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Einspruch ist das Rechtsmittel gegen einen BußGeldBescheid in einem OrdnungsWidrigkeitenverfahren.
Die Voraussetzungen des Einspruchs sind in § 67 OWiG geregelt. Hiernach kann ein Betroffener gegen den BußGeldBescheid innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Der Einspruch hat gegenüber der Behörde zu erfolgen, die den Bescheid erlassen hat.