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Strafrecht

Definition (Versuch)

Eine Drohung ist das in Aussicht stellen eines (zukünftigen) Übels, wobei der Täter vorgibt, auf dessen Verwirklichung Einfluss zu haben.


Spielt auch im ZivilRecht eine Rolle: § 123 BGB.


KategorieStrafRecht KategorieZivilRecht

Drohung (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:54:19 durch anonym)