Strafrecht
Definition (Versuch)
Eine Drohung ist das in Aussicht stellen eines (zukünftigen) Übels, wobei der Täter vorgibt, auf dessen Verwirklichung Einfluss zu haben.
Spielt auch im ZivilRecht eine Rolle: § 123 BGB.
Eine Drohung ist das in Aussicht stellen eines (zukünftigen) Übels, wobei der Täter vorgibt, auf dessen Verwirklichung Einfluss zu haben.
Spielt auch im ZivilRecht eine Rolle: § 123 BGB.
Drohung (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:54:19 durch anonym)