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Definition (Versuch)

Ein Übel ist jede, über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgehende, Einbuße an Werten oder das Zufügen von Nachteilen.

Es ist empfindlich, wenn der drohende Verlust von Wert oder der befürchtete Nachteil geeignet ist, einen besonnenen Menschen zu einem Verhalten zu bestimmen.


KategorieStrafRecht

Übel (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:59:15 durch anonym)