Condictio ob causam finitam - Kondiktion wegen entfallenem Rechtsgrundes (§ 812 I 2 Alt. 1)
Ein Rechtsgrund lag zum Leistungszeitpunkt vor, ist aber später weggefallen.
Voraussetzungen:
- Etwas erlangt
durch Leistung
- Wegfall des Rechtsgrundes (nachträglich!)
- Aufgrund von Parteivereinbarung (bspw. Vorleistung im Zshg. mit auflösender Bedingung oder befristeten Verträgen)
- Aufgrund einseitiger Erklärung (Anfechtung, Widerruf)
- Kondiktionssperren
- Rechtsfolgen