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Condictio ob causam finitam - Kondiktion wegen entfallenem Rechtsgrundes (§ 812 I 2 Alt. 1)

Ein Rechtsgrund lag zum Leistungszeitpunkt vor, ist aber später weggefallen.

Voraussetzungen:

  1. Etwas erlangt
  2. durch Leistung

  3. Wegfall des Rechtsgrundes (nachträglich!)
    • Aufgrund von Parteivereinbarung (bspw. Vorleistung im Zshg. mit auflösender Bedingung oder befristeten Verträgen)
    • Aufgrund einseitiger Erklärung (Anfechtung, Widerruf)
  4. Kondiktionssperren
  5. Rechtsfolgen


KategorieZivilRecht KategorieSchuldRecht

CondictioObCausamFinitam (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:57:43 durch anonym)