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Condictio indebiti - Kondiktion wegen fehlen des Rechtsgrundes (§ 812 I 1 Alt. 1)

Es bestand von Anfang an kein Rechtsgrund für die Leistung des Bereicherungsgläubigers

Voraussetzungen:

  1. Etwas erlangt
  2. durch Leistung

  3. Ohne Rechtsgrund,
    • da Vertrag nicht oder schwebend unwirksam; oder
    • durch Anfechtung ex tunc
  4. Kondiktionssperren
  5. Rechtsfolgen


KategorieZivilRecht KategorieSchuldRecht

CondictioIndebiti (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:57:08 durch anonym)