Die Sammlung "Volkstümliche Rechtsirrtümer" (VRI)
Die Sammlung "Volkstümliche Rechtsirrtümer" (VRI) enthält zur Zeit 185 verbreitete Irrtümer (z. B. "Verträge müssen schriftlich geschlossen werden") und erklärt allgemeinverständlich deren juristischen Hintergrund. Die Navigation führt zu den einzelnen Bereichen:
Neu: Jetzt auch als iPhone-App, siehe hier
Geschichte der VRI
Die Sammlung wurde in der NewsGruppe de.soc.recht.misc (dsrm) entwickelt und zunächst auf einer statischen Website gehostet. Die Entstehungsgeschichte lässt sich über das Google-Archiv nachvollziehen.
Auf Initiative von MichaelHeng wurde in der NewsGruppe dsrm diskutiert, wie diese Sammlung in das JuraWiki überführt werden kann. Inzwischen sind die Inhalte vollständig importiert.
Aktualisierung/Erweiterung
Hintergedanke der Übertragung der Sammlung in das JuraWiki ist vor allem, dass sie hier leichter gepflegt und erweitert werden kann. Größere Änderungen sollen nur vorgenommen werden, wenn sie vorher in dsrm durchdiskutiert wurden. Hier ein Beispiel.
Bei der Erweiterung ist darauf zu achten, dass die Erklärungen allgemeinverständlich sind.
Was haltet ihr von dem Beitrag "Sechs populäre Abmahnungs-Irrtümer" im LBR-Blog vom 2007-07-10. Könnte man davon nicht was übernehmen? Mal Kontakt mit dem Autor aufnehmen?
Abgrenzung
Die VRI behandeln z. T. Themen, für die es im JuraWiki bereits eigene Seiten gibt. Eigentlich sollen im Wiki redundante Informationen vermieden werden. Andererseits ist es durchaus sinnvoll, die für juristische Laien aufbereiteten Information übersichtlich zusammenzustellen (siehe auch JuraFürNichtJuristen). Die VRI sind so angelegt, dass nicht auf den Seiten selbst, sondern in der NewsGruppe diskutiert werden soll. Von daher besteht die Gefahr paralleler Diskussionen im Wiki nicht.
Die VRI beinhalten knappe Erklärungen, die allgemeinverständlich sein sollen. Im JuraWiki sonst kann jedes juristische Thema in beliebiger Tiefe behandelt und auch diskutiert werden. Wenn es bereits einen VRI gibt, sollte ruhig darauf verwiesen werden. Offene Frage: Wollen wir auch umgekehrt von den VRI auf die passenden Seiten im JuraWiki verlinken?
Transfer
Zum Transfer der Sammlung gibt es drei Threads. Hier die entsprechenden Links auf Google-News:
Wir wollen die wesentlichen Ergebnisse der Diskussion hier festhalten:
Seitenname
Die URL sollte leicht merkbar und tippfehlerresistent sein. Deshalb die Abkürzung.
In den Unterseiten (/Vertraege, /MaengelHaftung) wurden die Umlaute - anders als sonst im Wiki üblich - aufgelöst. Im Zweifel wird jemand die URL verwenden, um jemanden auf einen speziellen VRI zu verweisen, so wie es im Usenet eben dauernd vorkommt. Und da wird es der Usenet-Herkunft am besten gerecht, wenn man Umlaute nicht verwendete.
Keine Vereinnahmung durch Einzelperson
Es gab die Sorge, dass die Sammlung "nicht von einer Einzelperson für sich vereinnahmt" werden soll. Das JuraWiki wurde zwar von einer Einzelperson gegründet, versteht sich aber als unabhängiges Non-Profit- (und Zero-Budget)-Projekt. Nebenbei bemerkt ist der Gründer (RalfZosel) nicht abgeneigt, dies auch in die passende Rechtsform zu gießen (gemeinnütziger Verein, Stiftung o.ä.).
Eigenes Wiki
Es gab die Idee, ein eigenes Wiki zu gründen.
Das JuraWiki gibt es seit 2002 und es läuft inzwischen ganz gut. Es ist keineswegs so, wenn man ein Wiki ins Web stellt, dass sich alle darauf stürzen und mittun. Tatsächlich ist ganz beträchtliche ÖffentlichkeitsArbeit zu leisten und dann geht es - wenn überhaupt - ganz langsam los. Es wäre schade, wenn die juristischen Themen in lauter kleinen Spezialwikis behandelt werden. Der Erfolg von Wikipedia dürfte auch gerade dem breiten Ansatz zu verdanken sein.
Andere Sammlungen von Rechtsirrtümern
Verbreitete Rechtsirrtümer im E-Mail-Marketing, http://www.dialogue1.de/blog/index.php?/archives/246-Verbreitete-Rechtsirrtuemer-im-E-Mail-Marketing-Teil-3.html
RA A. Martin, häufige Irrtümer juristischer Laien - geordnet nach Rechtsgebieten, http://www.anwalt-martin.de/html/haufige-irrtumer.html
Offenbar fängt jetzt auch Hans-Otto Burschel eine Serie an: http://blog.beck.de/2010/05/03/volkstuemliche-irrtuemer-im-familienrecht-i
Tobias Gostomzyk, Rechtsirrtümer-Quiz - Sind Sie haftbar? SPON, kritisch dazu Thomas Stadler, Rechtsirrtümer-Quiz bei SPON, Internet-Law vom 19.01.09
Lina Panitz, Diese Rechtsirrtümer können richtig teuer werden, welt.de vom 09.01.09
Claus Murken, Der kleine Rechthaber - Wem gehört die Parklücke und andere juristische Überraschungen
Die fünf häufigsten Steuer-Irrtümer, stern.de
Populäre Rechtsirrtümer von RA Kadelke
Sechs populäre Abmahnungs-Irrtümer, LBR-Blog
Die Top10 der populärsten Irrtümer im Internet-Recht, http://www.e-recht24.de/irrtuemer
Ralf Höcker, Lexikon der Rechtsirrtümer, Zechprellerei, Beamtenbeleidigung und andere juristische Volksmythen, Ullstein 2004 (siehe dazu schon LAWgical vom 2005-02-15)
- "EINSPRUCH! - Die große Rechtsirrtümer-Show" - Autor Ralf Höcker macht aus dem Thema eine Show und geht im Oktober 2007 auf Deutschlandtournee (www.ralfhoecker.de). Bei Johannes B. Kerner sagte er kürzlich, dass dies keine Lesung wird, sondern eine multimediale Infotainment-Show.
Ganz interessant ist übrigens der letzte Kommentar zu o. g. LAWgical-Beitrag: "Da (also hier) steht einiges drin, was sich so liest, als sein es aus dem besagten Buch abgeschrieben." Komisch nur, dass die VRI sehr viel älter sind.
Recht & Gesetz auf hausgemacht.tv (Videobeiträge), siehe dazu ElbeBlawg vom 08.09.07
Neue Website u.a. zum Thema Rechtsirrtümer Arbeitsrecht von Rechtsanwältin Dr. S. Flämig Magazin für Arbeitsrecht und Gesellschaft
siehe auch Juristische Kuriositäten von Hanjo Hamann
siehe zum Thema auch chris.blog vom 22.07.08
Und natürlich tauchen auch einzelne Irrtümer auf, z. B. http://scheidungsfix.de/blog/unterhalt-fuer-kinder-nur-bis-zur-volljaehrigkeit