Bisher richtet sich die Vergütung des RechtsAnwalts nach der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte ([http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bragebo/ BRAGO]).
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) als Teil des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes (siehe KostenRecht) ist am 1.7.2004 in Kraft getreten ([http://portal.juris.de/jportal/jp_js_p/res/Download/rvg.pdf hier] als PDF).
Der Hersteller der Anwaltssoftware LawFirm hat auf seiner [http://www.kanzleirechner.de Homepage] eine Seite mit fachlichen Tipps zum Umgang mit dem RVG veröffentlicht, die auf die bestehenden Möglichkeiten zur Verbesserung der Vergütungssituation hinweisen.
Die Gebührenordnung für Rechtsanwälte in Österreich heißt Rechtsanwaltstarifgesetz, kurz: RATG. Zum Honorarsystem österreichischer Rechtsanwälte (samt weiterführenden Links zum RATG) siehe [http://www.dbj.co.at/phps/start.php?noie=&lang=de&content=ueber+uns_5Honorar.htm Honorarsystem]
siehe auch RechtsAnwalt