Das Projekt “JuraWiki” wurde archiviert. Es ist weiterhin online, jedoch nicht mehr aktiv. Man kann also keine Seiten mehr bearbeiten und sich nicht mehr einloggen (außer man ist Mitglied der TrustedEditorGroup) oder sich neu registrieren. Alle Informationen, die Sie hier finden, sind also potenziell veraltet.

Bisher richtet sich die Vergütung des RechtsAnwalts nach der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte ([http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bragebo/ BRAGO]).

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) als Teil des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes (siehe KostenRecht) ist am 1.7.2004 in Kraft getreten ([http://portal.juris.de/jportal/jp_js_p/res/Download/rvg.pdf hier] als PDF).

Der Hersteller der Anwaltssoftware LawFirm hat auf seiner [http://www.kanzleirechner.de Homepage] eine Seite mit fachlichen Tipps zum Umgang mit dem RVG veröffentlicht, die auf die bestehenden Möglichkeiten zur Verbesserung der Vergütungssituation hinweisen.

Die Gebührenordnung für Rechtsanwälte in Österreich heißt Rechtsanwaltstarifgesetz, kurz: RATG. Zum Honorarsystem österreichischer Rechtsanwälte (samt weiterführenden Links zum RATG) siehe [http://www.dbj.co.at/phps/start.php?noie=&lang=de&content=ueber+uns_5Honorar.htm Honorarsystem]


siehe auch RechtsAnwalt