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Unterschiede zwischen den Revisionen 14 und 15
Revision 14 vom 2006-01-26 12:06:52
Größe: 1571
Autor: anonym
Kommentar:
Revision 15 vom 2006-01-27 11:11:12
Größe: 1603
Autor: anonym
Kommentar:
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Der Hersteller der Anwaltssoftware Law Firm hat auf seiner [http://www.kanzleirechner.de Homepage] eine Seite mit fachlichen Tipps zum Umgang mit dem RVG veröffentlicht, die auf die bestehenden Möglichkeiten zur Verbesserung der Vergütungssituation hinweisen. Der Hersteller der Anwaltssoftware Law Firm hat auf seinen [http://www.kanzleirechner.de/lawfirm/rvg/rvg_tipps.htm Internetseiten] eine Seite mit fachlichen Tipps zum Umgang mit dem RVG veröffentlicht, die auf die bestehenden Möglichkeiten zur Verbesserung der Vergütungssituation hinweisen.

Früher richtete sich die Vergütung des RechtsAnwalts nach der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte ([http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bragebo/ BRAGO]).

Das Kostenrecht der Rechtspflege wurde als allgemein zu kompliziert angesehen. Vor diesem Hintergrund novellierte der Gesetzgeber die Kostenregelungen der Rechtspflege und ersetzte damit auch die BRAGO durch das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz als Teil des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes (siehe KostenRecht) ist am 1.7.2004 in Kraft getreten ([http://portal.juris.de/jportal/jp_js_p/res/Download/rvg.pdf hier] als PDF).

Seit seiner Entstehung wurde das RVG bis zum 01.11.2005 mit elf Gesetzgebungsdurchgängen geändert ([http://rvg.mein-rechtsanwalt.de/verlauf.php Verlauf]). Die Änderungen können für jeden § und die VV-Nummern in den einzelnen Verläufen unter [http://rvg.mein-rechtsanwalt.de Mein-Rechtsanwalt.de] recherchiert werden.

Der Hersteller der Anwaltssoftware Law Firm hat auf seinen [http://www.kanzleirechner.de/lawfirm/rvg/rvg_tipps.htm Internetseiten] eine Seite mit fachlichen Tipps zum Umgang mit dem RVG veröffentlicht, die auf die bestehenden Möglichkeiten zur Verbesserung der Vergütungssituation hinweisen.

Die Gebührenordnung für Rechtsanwälte in Österreich heißt Rechtsanwaltstarifgesetz, kurz: RATG. Zum Honorarsystem österreichischer Rechtsanwälte (samt weiterführenden Links zum RATG) siehe [http://www.dbj.co.at/phps/start.php?noie=&lang=de&content=ueber+uns_5Honorar.htm Honorarsystem]


siehe auch RechtsAnwalt

RechtsAnwaltsVergütung (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:56:03 durch anonym)