Wegnahme
Wegnahme ist der Bruch fremden und die Begründung neuen , nicht notwendiger Weise - aber meistens - eigenen, Gewahrsams.
- Täterfremder Gewahrsam vor der Tat
- Tätereigener Gewahrsam nach der Tat
- Gewahrsamswechsel durch Bruch
Wegnahme ist der Bruch fremden und die Begründung neuen , nicht notwendiger Weise - aber meistens - eigenen, Gewahrsams.
Wegnahme (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:59:44 durch anonym)