Wegnahme ist der Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams.
Gewahrsam nach hM: Gewahrsam ist die tatsächliche Sachherrschaft, die von einem Herrschaftswillen getragen wird und in ihrer Reichweite von der Verkehrsauffassung bestimmt wird.
Gewahrsam nach der sozial-normativen Theorie: Die sozial-normative Theorie nimmt Gewahrsam an, wenn die Zuordnung einer Sache zu der Herrschaft einer Person als sozial-normativ gesicherte Übereinkunft erscheint. Häufig wird bei der Anwendung dieser Theorie auf die Kontrollfrage zurückgegriffen, ob ein Eingriff in die Herrschaft der zu untersuchenden Person als sozial auffällig und deshalb rechtfertigungsbedürftig erscheinen würde. Z.B. muss sich der Kaufhausdetektiv rechtfertigen, wenn er in den Mantel (die Persönlichkeitssphäre) eines Kunden greift um einen eingesteckten Gegenstand herauszuholen. Deshalb hat der Kunde mit dem Einstecken der Ware in seinen Mantel bereits neuen Gewahrsam begründet und gleichzeitig den alten gebrochen.
Häufig kommt man in Anwendung der sozial-normativen Theorie aber zu den gleichen Ergebnissen wie die herrschende Meinung, da diese letztlich durch die Korrektur über die Verkerhrsauffassung auch sozial-normative Gesichtspunkte berücksichtigt.
Daher folgende Prüfungspunkte:
- Lag fremder Gewahrsam vor
- Wurde neuer Gewahrsam begründet
- Geschah dies durch "Bruch"