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Fragen zur Vorlesung vom 7. Juni 2011
- Auf welche Normen kann sich die richterliche Unabhängigkeit stützen?
- Art. 97 I, II; § 25 DRiG; § 1 GVG
- Welche Normen betonen eher die personelle Komponente der richterlichen Unabhängigkeit, welche sichern die richterliche Unabhängigkeit institutionell (als Ausprägung des Gewaltenteilungsprinzips? Art. 97 Abs.2 personelle Unabhängigkeit, Abs.1 sachliche Unabhängigkeit
- Wer ist der Adressat der genannten Normen?
- Was ist unter sachlicher Unabhängigkeit zu verstehen?
- Der Richter ist in seiner Entscheidung unabhängig, d.h.: niemand kann ihm vorschreiben, was er entscheidet.
- Wer fällt unter den Schutzbereich der sachlichen Unabhängigkeit?
- Wie weit geht der Schutzbereich der durch Art. 97 Abs. 1 GG verbürgten sachlichen Unabhängigkeit nach der nach wie vor herrschender Auffassung des BGH - umfasst er auch den sog. „Bereich der äußeren Ordnung“?
- Kennen Sie andere Auffassungen?
- Kann die Dienstaufsicht dem Richter vorhalten, eine in den sog. „Kernbereich richterlicher Tätigkeit“ fallende Entscheidung sei unzutreffend? Was, wenn sich die Entscheidung als „offensichtlicher Fehlgriff“ darstellt?
Zu „offensichtlichen Fehlgriffen“ lesen Sie Seidel, Die Grenzen der richterlichen Unabhängigkeit; AnwBl 2002, 325 (schön etwa die „unbefleckte Empfängnis und das AG Idstein). Und was finden Sie unter http://www.ag-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/AMG_Frankfurt_Internet?rid=HMdJ_15/AMG_Frankfurt_Internet/sub/37d/37d46c69-eb29-411a-eb6d-f144e9169fcc,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm ?
- Worum ging es in dem Urteil des BGH - Dienstgericht des Bundes - vom 21. Oktober 2010 - RiZ (R) 5/09 ? Und worum in dem Urteil vom 24. November 1994, RiZ (R) 4/94 ? Und in dem Urteil vom 21. April 1978 RiZ (R) 4/77?
- Kann die Beurteilung eines Richters in dessen sachliche Unabhängigkeit eingreifen?
- Was ist unter persönlicher Unabhängigkeit zu verstehen?
- Wer fällt unter den Schutzbereich der persönlichen Unabhängigkeit - wie erklärt sich der Unterschied zu oben Frage 5?
- Wie wird die persönliche Unabhängigkeit geschützt ?
- Art. 97 II GG: der einmal an einem Gericht ernannte Richter kann gegen seinen Willen nicht versetzt, ja nicht einmal befördert werden.
- Aus welchem Grund wird die persönliche Unabhängigkeit geschützt ?
- Berührt das Urteil des BGH - Dienstgericht des Bundes - vom 21. Oktober 2010 - RiZ (R) 5/09 auch die sachliche Unabhängigkeit des Richters ? Und worum ging des in dem Urteil vom 25. September 2002 - RiZ (R) 2/01?
Kann die Besoldung der Richter deren persönliche und sachliche Unabhängigkeit beeinträchtigen (vgl. Sie McCloskey, Unabhängigkeit und Gehälter, 16. Deutscher Verwaltungsrichtertag, Freiburg 2010, http://www.aeaj.org/spip.php?article194) ? Was verdient ein Richter (vgl. Sie http://www.richterbesoldung.de/cms/fileadmin/docs/musterberechnung_r-besoldung2010.pdf)?
- Kann sich ein Richter gegen Eingriffe in seine sachliche oder persönliche Unabhängigkeit zur Wehr setzen ?
- Was bedeutet eine Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit für die Verfahrensbeteiligten ?
- Kann die Zentralisierung der Justiz IT außerhalb der Justizverwaltung als Eingriff in die institutionelle richterliche Unabhängigkeit verstanden werden?