Inhaltsverzeichnis
- PD Dr. Jürgen Bröhmer - Vorlesung Staatsorganisationsrecht, WS 2004/2005
- Wann und Wo?
- Klausur-Termin
- Zur Klausur - direkt von der Quelle
- Kontakt
- Sprechstunde
- Warum Wiki?
- Aktuelle Informationen und Mitteilungen zur Vorlesung Staatsorganisationsrecht
- Fragen und Diskussionsbeiträge zur Vorlesung Staatsorganisationsrecht
- Kritik und Anregungen zur Vorlesung Staatsorganisationsrecht
- Hallo Herr Bröhmer!
PD Dr. Jürgen Bröhmer - Vorlesung Staatsorganisationsrecht, WS 2004/2005
Vorlesung Staatsrecht I - Staatsorganisationsrecht, WS 2004/2005, Universität des Saarlandes
Wann und Wo?
Wann: Mo. 8:30-10:00 Uhr; Di. 8:30- 9:15 Uhr; Wo: Audi-Max, Geb. 16
Klausur-Termin
Am 17. Februar 2005 von 12.00 - 14.00 Uhr im AudiMax
Zur Klausur - direkt von der Quelle
Jürgen Bröhmer: Hier sind Sie wieder - die heißesten Zitate aus der diesjährigen Staatsorganisationsrechtskampagne! Zusammengestellt von Ass. André Husheer, Brügge, der dankenswerter Weise bei der Korrektur behilflich war.
Gefragt war nach einer staatsorgansiationsrechtlichen Formulierung der harschen Kritik an AM Fischer im Zusammenhang mit der Visa-Affäre:
„... bekommt jeder ein Visa, um sich in Deutschland aufzuhalten, der nachweislich in seinem eigenen Land verfolgt oder bedroht wird. Außerdem, wer wegen Familien mit einreisen darf.“
„Diese dinge die Frau Merkel aufwährte, sind kriminelle Dinge, und kriminelle Dinge sind wie im Eid steht mit Sicherheit nicht zum Wohl des deutschen Volkes.“
Zur VertrauensFrage:
„Eine solche Anwendung der Vertrauensfrage ist umstritten, wurde aber beispielsweise leicht abgewandelt von Ex-Bk Helmut Kohl vollzogen, der die Mitglieder seiner Fraktion anwies, während der Abstimmung in der BT-Kantine zu verbleiben. Er provozierte somit auch einen negativen Ausgang, um sich bei den folgenden Neuwahlen eine Legitimation durch die Bevölkerung zu sichern. Somit könnte es sogar als verfassungsgewohnheitsrechtlich angesehen werden.“
Marsch-Marsch!
"Die Grundmandatsklausel ist von daher problematisch, dass es hier möglich ist gemäss § 6 V BWahlG in den Bundestag zu marschieren, ..."
Aha!:
„Der deutsche Vertreter im Rat der EU, sofern man vom Ministerrat bzw. dem europäischen Rat (= Rat der Ministerpräsidenten) gehört der Legislative an. Bislang hat das europäische Parlament keine Legislativkompetenz.“
Kampfbeauftragter?
„Der Bundestag kann einen Wehrbeauftragten losschicken. Dies ist ein Einmannkommando, welches die Bundeswehr überprüfen soll. Siehe auch Art. 45b.“
Zur demokratischen Legitimation:
„Es gibt die demokratische Legitimationsstelle innerhalb des Demokratieprinzips. So kann es also sein, dass sogar ein Polizist auf der Strasse im Rat der EU eingeordnet wird.“
Dagegen ist doch nichts zu sagen, oder?
„... und Gewalt und Rechtsprechung müssen sich Gesetz und Recht beugen“
"Die Gewalt des Volkes wählt bestimmte Vertreter, die das Volk vertreten.“
„Weiterhin hat jeder Deutsche Rechte und Pflichten. Diese Rechte müssen geschützt werden. Somit hat jeder auch einen Schutz des Rechts. Das wird geregelt.“
„Jede Partei muss das Recht auf Opposition haben.“
Kontakt
email: j.broehmer@mx.uni-saarland.de; Homepage: http://www.jbroehmer.de
Hier gibt es unter "Lehrveranstaltungen" eine Seite zu dieser Veranstaltung mit den Folien und anderen Hinweisen und Infos zu dieser Veranstaltung!!!
Jürgen Bröhmer: Vorlesungsfolien im Internet
Sprechstunde
Ich stehe nach der Vorlesung immer für Fragen zur Verfügung. Auch ansonsten können Sie jederzeit zur mir kommen (Zi. 1.26 im Geb. 9.1 - Europa-Institut). Da ich oft unterwegs bin (im Haus und außerhalb), empfiehlt sich - wenn Sie unnötige Wege vermeiden wollen - vorher ein kurzer Anruf.
Warum Wiki?
Jürgen Bröhmer: Das WIKI ist ein Angebot für Sie, die Studierenden. Wenn Sie möchten, können wir das WIKI als informelles Forum nutzen. Sie können Lob, Kritik und Anregungen loswerden (Feedback ist wichtig!) und Inhalte der Vorlesung hier miteinander diskutieren und Fragen stellen. Sie können das anonym tun oder auch nicht - ganz wie Sie wollen. Ich werde mich bei Bedarf und im Rahmen meiner Leistungsfähigkeit in die Diskussion einmischen bzw. versuchen, Ihre Fragen zu beantworten. Meine Beiträge werde ich immer namentlich (Jürgen Bröhmer: ... ) kennzeichnen. Ich würde freuen, wenn sich möglichst viele von Ihnen beteiligen!
Aktuelle Informationen und Mitteilungen zur Vorlesung Staatsorganisationsrecht
Fragen und Diskussionsbeiträge zur Vorlesung Staatsorganisationsrecht
Daniel: Mal was ganz Allgemeines: Wie funktioniert das auf www.bverfg.de >> Entscheidungen mit den Aktenzeichen? Ich finde so gut wie nie die Entscheidungen, die wir in der Vorlesung vorgesetzt bekommen. Beispiel: Bundesfreundliches Verhalten, BVerfGE 104,238 Rn.35. Ich kann da eingeben, was ich will, der schmeißt mir die Entscheidung nicht raus. Gibt's da irgend einen Trick? Bye, Daniel.
Probier's doch mal hiermit: http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv104238.html (siehe auch BundesVerfassungsGericht)
Mal ne Frage zum zwei- bzw. dreigliedrigen Bundesstaat: Tritt der BRat nicht als Gemeinschaft der Länder auf? Oder gibt es, weil er quasi ein indirekt gewähltes Parlament aus Ländervertretern ist, die nicht unbedingt einstimmig auftreten dort eine begriffliche Ausnahme???
Jürgen Bröhmer: Der BRat ist ein Organ des Bundes, wie die BReg oder der BuPrä. Mehr dazu später.
Indirekt gewählt sind ja auch Bundestag und Landestag, und einstimmig auftreten tun die wohl noch weniger als der Bundesrat, gelle? Der Bundesrat ist doch nichts weiter als ein Gesetzgebungsorgan des Bundes! Woraus der zusammengesetzt is, is wurscht! Die Gemeinschaft der Länder müsste wohl eine eigene Regierung stellen um als drittes Glied des Bundesstaates zu gelten. Schlagt mich, wenn ich was falsches erzähl.
etwas genauer: zweigliedriger Aufbau: Bund und Länder als zwei staatliche Ebenen auf identischem Staatsgebiet --> folglich müsste eine solche Gemeinschaft der Länder Staatsqualität besitzen um ein drittes Glied zu sein. Was sie nicht tut und was ja eigentlich überflüssig ist, da eben der Bundesrat als Organ des Bundes die Interessen der Länder (gegenüber dem Bund) durchzusetzen vermag.
Oder so... Danke für die Ergänzung.
NUR SO NEBENBEI, paßt ja gut zur Vorlesung vom Dienstag morgen... (Quelle Spiegel online) Recht: Deutsche Justiz muss sich nicht an Urteile des Europäischen Gerichtshof halten: Das Bundesverfassungsgericht hat beschlossen, dass sich deutsche Gerichte nicht zwingend an Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte halten müssen. Karlsruhe hat sich damit erstmals grundsätzlich zu der Frage geäußert, welchen Rang Urteile des europäischen Gerichts in der deutschen Gesetzeshierarchie einnehmen.
- Vorsicht bei diesem Zitat. Es handelt sich hier wohl um Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser ist nicht der Europäische Gerichtshof und auch kein Organ der EU! Nur der EuGH kann - als höchste Instanz im europäischen Rechtswegesystem - , sofern es sich um europäisches Recht handelt, dieses bindend für alle Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft auslegen.
Dazu muss man ja sagen, dass sich deutsche Gerichte überhaupt generell nur an Rechtsnormen zu orientieren haben. Rechtsprechungen sind keine Rechtsnormen, Verweise auf solche somit nicht zwingend gültig! Es gilt doch immer noch: Europarecht bricht Bundesrecht, oder nicht?
Jürgen Bröhmer: Das galt noch nie! Es gilt der sog. Anwendungsvorrang, d.h. nur im Konfliktfalle wird nationales Recht verdrängt.
Ja wie jetz? "Bundesrecht bricht Landesrecht" gilt doch auch nur im Konfliktfall... Was gibts denn für andere Szenarien, in denen ein höheres Recht ein niedriger gestelltes verdrängt, wenn nicht im Konfliktfall??
- s.o. Insofern müssen sich deutsche Gerichte schon auch Auslegungen/Rechtsprechungen des EuGH "unterwerfen". Jedoch nur wenn es sich wie oben erwähnt um Auslegung europäischen Rechts habdelt.
Also so ganz verstehe ich das auch nicht. Mal ein aktuelles Beispiel. In Linz am Rhein (glaube Amtsgericht) ist am 06.10.04 ein Mann zu 30 Tagessätzen wegen Verstoss gegen das BTMG verurteilt worden,da er Psilocybin haltige Pilze (Psilocybin ist laut BTMG Anlage I verboten) aus den Niederlanden in Deutschland eingeführt hat. Diese frischen Pilze sind in den Niederlanden als Nahrungsmittel deklariert und werden dort auch offen verkauft. Der Mann hat die Verhandlung verloren,trotz dessen,er sich auf Artkl.30 EGV berufen hat und wir nun zur nächsten Instanz gehen. Also deutsches BTMG schlägt Gemeinschaftsrecht?
Jürgen Bröhmer: Wenn Gemeinschaftsrecht Bundesrecht bräche, dann wäre nationales Recht auch in rein innerstaatlichen Sachverhalten, die nichts mit dem Gemeinschaftsrecht zu tun haben, nicht anwendbar, da es als gebrochenes Recht nichtig und somit inexistent wäre. Das ist aber genau nicht der Fall. Bsp.: Reinheitsgebot des Bieres - verstößt gegen die Warenverkehrsfreiheit, dennoch kann das Gebot in Deutschland für innerdeutsche Brauer weiter angewandt werden. Beim Pilzfreund kommt es darauf an: Das Verbot berührt die Warenverkehrsfreiheit aus Art. 28, 29 EGV. Es könnte aber gerechtfertigt sein, entweder nach Art. 30 oder nach den vom EuGH entwickelten "zwingenden Erfordenissen des Allgemeinwohls". Ggf. muss das in einem Vorlageverfahren durch den EuGH geklärt werden.
Nach Art.20 GG ist die BRD ein ... Bundesstaat. Neugliederungen sind nach Art.29 GG geregelt. Aber ich stell mir die Frage, und hab auch keine Rechtsnorm gefunden, wo denn der Föderalismus anfängt. Will meinen, wäre eine Neugliederung des Bundesgebietes in 2 Länder, meinetwegen Nord- und Süddeutschland, noch im Sinne des 20?
Theoretisch wäre es wohl möglich, wenn es wohl auch nicht im Sinne des Art. 20 wäre. Meines Wissens jedoch muß vorher die Bevölkerung der betrf. Länder befragt werden, was wohl rein praktisch schon ein unüberwindbares Hindernis wäre.
Nachtrag: Im Art. 29 GG steht, dass die Länder neugegliedert werden sollen, um "die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erfüllen zu können". Also eine Neugliederung aus "Jux und Dollerei" ist damit schon einmal ausgeschlossen. Außerdem soll "die landsmannschaftliche Verbundenheit, die geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge, die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit sowie die Erfordernisse der Raumordung und der Landesplanung" berücksichtigt werden. Es ist also wohl auszuschließen, daß in absehbarer Zeit bspw. das Saarland, RP und Hessen zusammengelegt werden geschweige denn ein 2-Länder-Staat entstehen könnte. Zudem sieht der Absatz 2 Art. 29 ausdrücklich ein Volksentscheid der betreffenden Landesbevölkerung vor.
Is ja alles richtig, seh ich auch ein, aber eine gesetzliche Schranke für einen 2-Länder-Staat ist das trotzdem nicht!
Frage: Mit welcher Berechtigung sind nach dem 2. Weltkrieg diese "Kunstgebilde" entstanden? Sowohl Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern sind ohne jede Volksbefragung zusammengelgt worden, als auch die Pfalz, Vorderpfalz, Rheinhessen und die Eifel (ähnlich auch in anderen Ländern)
Antwort: Lies halt nach: Art. 29 GG! Für jede Neugliederung weiß ichs auch nich, wird aber sicherlich seine Gründe gehabt haben.
Hmm, jo praktisch is das schon klar, aber die Regelung erscheint mir für deutsche Verhältnisse doch arg schwammig, gerade wenn so viel Wert auf den Föderalismus gelegt wird. Mit Sicherheit wäre eine Neugliederung in bspw. 2 Länder nicht im Sinne der Verfasser des GG, also warum wurde "Bundesstaat" nicht entsprechend definiert? Alles Amateure!
An dieser Stelle ein vielleicht hilfreiches Zitat: Der Bundesstaat genießt wie die anderen Staatsstrukturprinzipien den Schutz der Ewigkeitsgarantie (Art. GGG:20 Abs. 1, Art. 79 Abs. 3 GG). Sie sichert den Bestand der Länder, nicht den Bestand eines bestimmten Landes. Die Neugliederung der Länder ist in Art. 29 GG sogar ausdrücklich zugelassen, so daß einzelne Länder durch Verschmelzung auch entfallen können. ---> Ein aus 2 Ländern bestehender Bundesstaat wäre also auch bei uns möglich. Allerdings nur, wenn die in Art. 29 GG vorliegenden Bedingungen vorliegen.
Gut, dann wär das ja geklärt. Vielen Dank!
Mir ist in dem Zusammenhang was bei der Lektüre vom Staatsrecht I von Ipsen aufgefallen. Dort steht sinngemäß (und so hab ich das wohl auch im Politikunterricht gelernt), daß langfristig gesehen die EU vom Staatenverbund zum Bundesstaat werden soll, was auch bedeutet, daß das Deutsche Volk eine neue Verfassung nach Art 146 GG beschliesen soll/kann. Wenn nun die EU ein Bundesstaat wird, also es eine "Republik Europa" (o.ä.) gibt, was sind dann die einzelnen Nationen? Länder??? Zu was sollen die jetzigen Länder erklärt werden? Gemeinden? Gemeindeländer? Oder ist es sinnvoller, die einzelnen Länder aufzulösen, so daß es im Prinzip nur noch Deutsche gibt und stattdessen einfach einzelne Gebietskörperschaften oder Verwaltungseinheiten ohne jeden Bezug zur Ländernationalität geschaffen werden?
Ähm, Länder auflösen geht ja schonmal grad gar nicht (--> Art. 79 Abs. 3 i.V.m. Art. 20 Abs. 1). Sollte das geschehen, wäre die BRD als solche aufgelöst. Europa wird wohl immer enger zusammenwachsen, doch werden die einzelnen Mitgliedsstaaten, insbes. z.B. Frankreich ihre Souveränitäten nie gänzlich abtreten. Zum Thema Staaten zu Ländern, Länder zu ?: Im Prinzip existiert Europa in Deinem Modell als übergeordnetes Staatsglied, wie es ja jetz schon zum Teil der Fall ist. Also muss man nicht Bund in Land und Land in Gemeinde oder so umbenennen (schliesslich müssteste dann für die unterste Einheit (Gemeinden) nen neuen Namen erfinden). Also erfindet man wohl einfach nen Namen für die höchste Einheit Europa. Funktionell wäre das dann tatsächlich nach dem Modell der BRD aufgebaut, was ja geschichtlich durchaus Sinn macht. Schliesslich war Deutschland einst so gesplitted, dass sich niemand einen festen Zusammenschluss hätte vorstellen können. Prinzipiell is deine Frage nur ne Frage der Begrifflichkeit, und nicht der Neuordnung. Praktisch gesehen wird Europa wahrscheinlich nie den Nationalstaat ablösen. Dazu sind die Mitgliedsstaaten zu unterschiedlich in vielerlei Hinsicht. Ich glaub nich, dass ein Franzose auf seine Tricolore oder ein Engländer auf den Union Jack verzichten wird. Das ist wohl auch gut so, ein bisschen weniger Nationalmasochismus würde Deutschland bestimmt nicht schaden.
Daniel: And now let's come to something completely different: Was genau heißt wohl GG 20 (4)? Welcher Art Widerstand steht einem offen? Wie genau sind wohl die Voraussetzungen? Wer bestimmt, wann "andere Abhilfe nicht [mehr] möglich ist"? Und nein, ich will keine Revolte anstacheln...
Fragen zur Vorlesung am 25.10.2004
Im Art. 125a GG wird ja gesagt, das alte Gesetze weiterhin Gültigkeit haben trotz der neuen Einschränkung des Art. 72 Abs. 2 GG. Betrifft dies auch Gesetzesänderungen, also können auch noch Änderungen an solchen Gesetzen gemacht werden für die dem Bund nach der neuen Regelung eigentlich die entsprechende Kompetenz fehlt?
Daniel: Ich würde eindeutig sagen: Kommt drauf an! Diese "alten" Gesetze sind Sonderfälle, die immer noch gelten, obwohl sie vom Bund nach heutiger Sicht nicht hätten aufgestellt werden dürfen. Aber jetzt stehen sie fest. Punkt. Wenn man sie ändern möchte, ist die Frage der Zuständigkeit und Kompetenz wieder eine ganz neue. Wenn der Bund es begründen kann, wieso gerade er dafür zuständig ist, bitte. Ansonsten würde ich sagen, dass die Länder für Änderungen dieser Gesetze zuständig sind. Außer es gibt im GG eine anderslautende Regelung. Dann ist der Fall natürlich klar. Aber scheinbar hast du ja ein bisschen geblättert und nichts dergleichen gefunden. Dies ist meine unverbindliche, ganz eigene Einschätzung der Sachlage. Ich übernehme keine Gewähr für inhaltliche und faktische Richtigkeit.
Andreas: Gute Antwort Daniel:)! Ich würde aber meinen, dass die Gesetze(wenn sie aufgrund von Art. 72 Abs . 2 GG nicht mehr erlassen werden dürften) lediglich von den einzelnen Ländern geändert werden können, da der Bund nicht in der Lage ist seine Zuständigkeit zu begründen(wäre das nämlich der Fall, würde das Gesetz ja immer noch erlassen werden können und wir hätten kein Problem) Anders läge der Fall natürlich, wenn auf einmal wieder eine Notwendigkeit für eine bundeseinheitliche Regelung entsteht. Dann würde das Gesetz aber auch nicht mehr unter Art. 125 a) fallen. Denke ich zumindest...(Mann macht ja auch Fehler;) Ansonsten weder Gewehr noch Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit.
Also meiner Meinung nach ist es dem Bund - und nur dem Bund - möglich die Gesetze, die unter den 125a fallen zu ändern, denn schließlich handelt es sich ja auch nur um FORTGELTUNG VON BUNDESRECHT.
Gordon: Und wer es jetzt nach der heutigen Vorlesung am Dienstag nochmal genau wissen möchte kann sich die Entscheidung des BVerfG ja durchlesen. Aus dem Leitsatz: "Gilt ein Bundesgesetz gemäß Art. 125 a Abs. 2 Satz 1 GG als Bundesrecht fort, obwohl die Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG in der seit 1994 maßgebenden Fassung nicht erfüllt sind, bleibt der Bundesgesetzgeber zur Änderung einzelner Vorschriften zuständig. Eine grundlegende Neukonzeption ist ihm jedoch verwehrt. [...]" -- GordonBreuer 2004-10-26 07:25:34
Allgemeine Frage: Degenhart schreibt in seinem Lehrbuch dass bei einer Gebietsabtretung eines best.Teil der BRD bspw. an Polen der Bund laut Art. 32GG keine Zustimmung des jeweiligen B-Landes bedarf, sondern der Bund nach diesem Artikel die Kompetenz besäße. Jetzt steht aber im Art. 32 Abs. 2 dass die Länder hier angehört werden müssen. Warum schreibt Degenhart dann dass es keine Zustimmungserfordernis des Landes bedarf????
Kritik und Anregungen zur Vorlesung Staatsorganisationsrecht
Also mein gott jeder Verein hat doch mal einen schlechten Tag und ich fand dem Herrn Bröhmer seine Vorlesung trotz aller Probleme gut auch wenn ich jetzt mal nicht gerade fan von seinem Verein bin gelle.
Ich fand die Vorlesung auch ganz ok.
Daniel: Die Vorlesung an sich fand ich auch gelungen, angenehm war auch der lockere Umgang... auch wenn ich mich für Fussballdiskussionen nicht wirklich erwärmen kann. *grins* Achja: seine Homepage ist lustig... besonders der private Teil: "WARNUNG! Die folgenden Links sind rein privater Natur und tragen zur Weiterentwicklung der Rechtswissenschaft nichts bei! Allerdings muß man weder 18 Jahre alt sein, noch die Kreditkartennummer angeben, um die Neugier zu befriedigen!" --- Köstlich.
also ich bin der meinung, da herr bröhmer so probleme hat mit dem montag morgen und ich auch sollte er uns bitte vorher verständlich machen wann er vor hat montag morgens zu fehlen, ich denke dass sich niemnad freut montags um halb 9 umsonst angetreten zu sein....also, herr bröhmer..wenn der fcK verliert haben wir montags frei????? das wär ne regelung mit der wir doch alle leben könnten...!!!!! Bis morgen!
das mit den links klappt ja net so :P
Ich weiß auch warum: Es fehlt immer das lebenswichtige http:// , Kinners. Ich erledige das mal. Liebe Grüße,
* Kompliment, Herr Dr. Bröhmer, ich fand ihre Vorlesung äußerst ansprechend. Nur das mit den Pälzern und dem FCK müssten Sie noch ändern. Naja, wenn Sie uns auch noch im WS 05/06 als Dozent das Staatsrecht lesen, dann können wir uns mal zum Zweitligaspiel 1. FCS vs. 1. FCK in SB treffen, uns danach auf den Sieg des FCS weghauen und Montags die Vorlesung wegen krankheits(?!)bedingtem Fernbleiben des Dozenten ausfallen lassen ?!?!?! Viele Grüße von einem Fan der monarchischen Republik in Süddeutschland.
Wer hat denn hier das schöne Fußball-Fachgespräch gelöscht? Aber keine Bange, nichts geht im Wiki verloren. Über das Info-Icon (blaues "i") kommt man zur Versionsverwaltung und so z.B. zur Version vom 2004-10-20 13:35:11. Prinzipiell ist das aber schon so, dass man darauf achten sollte, dass der Inhalt halbwegs zur Seite (siehe Seitenname) passt.
Marcus: Hab ne brauchbare Seite im Netz gefunden >> http://staatsrecht.honikel.de
Eine Liste mit ICQ-Nummern zum chatten findet ihr unter InstantMessenger.
Hallöchen !!! Mal ne Frage: Schreiben wir im Staatsrecht auch ne Probeklausur ??? Und davon abgesehen- wie kann sich so ne Staatsrechtklausur vorstellen ???
Noch was : Weiß jemand in welchen Zeitabständen die vorlesungsfolien online gestellt werden ???
LG Verena
Hallo Herr Bröhmer!
Ich hätte 2 kleine Bitten an Sie.
1. Wenn Sie die Folien vor der Vorlesung (so 2-3 Tage würden schon genügen, glaube ich) ins Netz stellen könnten, wäre ich Ihnen sehr dankbar, und ich wage mich sogar zu behaupten, dass dies nicht nur für mich gilt. Es ist leider sehr schwierig, Ihrer Vorlesung gebührend zu lauschen, wenn man eifrig damit beschäftigt ist, die Folien abzuschreiben, damit die Notizen auch beim späteren Nacharbeiten noch einen nachvollziehbaren Sinn ergeben. Wenn wir die Unterlagen schon vorher hätten, könnten wir sie durchlesen und uns schon ein paar Gedanken machen und diese dann später auch in der Vorlesung durch Fragen zum Ausdruck bringen. Außerdem könnte man sich auch Notizen an den Rand machen.
2. Wenn Sie bitte die Gliederungspunkte ihrer Übersicht in die Vorlesung mit einbeziehen könnten, könnten wir Ihnen besser folgen, auch wenn ein Thema einmal unklar ist. Aber dann entsteht wenigstens kein heilloses Chaos, wenn man zu Hause sitzt und will die Unterlagen durchgehen, aber man weiss nicht, zu welchem Gliederungspunkt dies oder jenes denn jetzt genau gehört.
Schon mal ein großes DANKE im Voraus
MfG MarieClaire
Christoph: stimmt, das hab ich mir auch schon gedacht
Daniel: Das wäre perfekt, ja.
Michael: Ja, dem schließe ich mich auch an!
Jepp das haben ich und noch ein paar andere auch gedacht!! Desweiteren wäre es druckerpatronenfreundlich,wenn sie dieses Deckblatt welches sich immer als erstes in ihren PDF-files finden lässt (Ich meine das wo steht:
- Staatsrecht I
Staatsorganisationsrecht
- WS 2004/2005
Privatdozent Dr. Jürgen Bröhmer ....) weglassen könnten.
ob er dies wohl hier ignoriert?¿?
Jürgen Bröhmer: Nein, nichts wird ignoriert. Allerdings muß ich gestehen, dass ich schon dachte, das WIKI sei eingeschlafen, denn immer wenn ich mal reingeguckt habe, hatte sich nicht viel getan. Auch jetzt hat sich nicht viel getan, aber immerhin etwas. Übrigens kann man mir, wenn eilt, auch einen Hinweis per Email schicken! Zur Sache: 1. FOLIEN schon vorher ins Netz: Der Hauptgrund warum ich das nicht mache ist liegt darin, dass die Folien nicht fertig sind. Ich habe zwar einen beachtlichen Folienbestand aus dem ich schöpfe, aber ich bastele immer daran herum. Mal füge ich dies hinzu, dann streiche ich etwas oder eine ganze Folie, dann mache ich eine neue Folie usw. Das geschieht in dr Regel auch noch am Sonntag. Außerdem haben die Folien aus meiner Sicht einen anderen Zweck. Sie sollen helfen, der Vorlesung zu folgen, weil sie das Gesagte optisch unterstützen, die Teilnehmer von der Mitschrift entlasten und die Nacharbeit im Lehrbuch unterstützen (NICHT ERSETZEN!!!!) soll. Sie sollen der Vorlesung unbefangen folgen. Wer schon zur Sache etwas lesen will, kann das in einem Lehrbuch gerne tun! Das Vorlesungsprogramm ist bekannt! 2. Weglassen der Titelfolie: Diese Wegzulassen bedeutet für mich insofern Mehraufwand, als ich dann mehrere Dateien führen muss. Die Folie dient mir später als Abgrenzung dafür, was ich in einer Veranstaltung(swoche) geschafft habe. Sie ist quasi mein Trennblatt. Wen diese so stark stört, kann doch die PP-Folien ausdrucken. Übersehe ich da etwas? 3. Den Hinweis mit den Gliederungspunkten verstehe ich nicht ganz. Dass wir uns, z.B., die letzte Zeit mit den verschiedenen Aspekten des Rechtsstaatsprinzips befaßt haben, war doch klar, oder? Und die Folie mit den einzelnen Aspekten habe ich mehrfach benutzt. Wenn das mal keine Gliederung ist...
Mangels einer eigenen Seite zur Übung von Herrn Bröhmer nun an dieser Stelle ein Lob für die sympathische und gute Art und Weise, mit der der Dozent die Fälle bespricht, Geschichten erzählt und Klausuren korrigiert:-)! Alles in allem lehrreich und überaus fair; weiter so!
eine kleine frage: findet die erste vorlesung im neuen jahr am montag, den 10. Januar statt? danke im voraus...
JA! -- DanielBruxmeier 2005-01-04 20:50:56
Ich hätte mal ein paar Fragen zur Klausur: Da ich keine Juristin bin, auch keine werde (aber den Schein trotzdem brauche) habe ich keine Ahnung, was mich in einer Jura-Klausur erwartet... Wie wäre es mit einer Beispielfrage? Wie kann ich mich am besten vorbereiten? Was muss alles auswendig gekonnt sein? Wie sieht der Transfer aus? Und schließlich noch: Wann findet die Klausur statt und wie lange dauert sie?
Für jede Antwort und jeden Hinweis wäre ich sehr dankbar!
Gähhhhhhhhhhhn wiki sleeping :-0
Wäre es möglich, wie jetzt vom MP Müller gefordert, der NPD die Parteifinanzierung zu streichen?
Jürgen Bröhmer: NEIN! Nicht so lange die Partei nicht verboten ist. Und verbieten kann sie nur das BVerfG! Vgl. Art. 21 II GG
Ich hab da mal ne Frage .... In einer der letzten Vorlesungen meinte Herr Bröhmer, dass falls Art.82 GG bei der Gesetzgebung außer acht gelassen wird, dass nur ein formeller Fehler sei und dass das Gesetz dadurch nicht unwirksam wird. Soweit sogut. Nur- wo steht das nochmal??? Ich glaub in irgendeiner Entscheidung vom BVerfG - oder???? Und wenn ja- in welcher??? LG VerenaSchmitt
Jürgen Bröhmer: VORSICHT! Doch nicht Art. 82 GG! Die Ausfertigung und Verkündigung sind zwingend. Es ging vielmehr um Art. 76 Abs. 2 Satz 1 GG und die Frage, was wäre, wenn die Vorlage nicht wie dort vorgesehen zunächst zum BRat gelangt. Das könnte wegen Verfahrensverletzung die Nichtigkeit des Gesetzes nach sich ziehen. Es wird aber auch mit guten Argumenten vertreten, Art. 76 Abs. 1 S. 2 GG sei eine bloße "Ordnungsvorschrift", weil Rechte des BRates auch bei einem entsprechenden Fehler nicht verkürzt werden.
FOLIEN: "...sollen helfen, der Vorlesung zu folgen, weil sie das Gesagte optisch unterstützen, die Teilnehmer von der Mitschrift entlasten und die Nacharbeit im Lehrbuch unterstützen" --> schade, dass die Folien von Freitag nicht online sind! Wer da nicht mirgeschrieben hat, bekommt beim Lernen jetzt langsam ein Zeitproblem... :-((
Sind online!!!Man muss dem Herrn Bröhmer nur ne nette Erinnerungsmail schicken *lach* Verena
Hallo ! Bin auch nur Nebenfächlerin und weiß nicht genau, was mich bei der Klausur erwartet. Falls jemand eine alte Klausur von Herrn Bröhmer hat, wäre es hilfreich, wenn er ein paar Fragen davon ins Netzt stellen würde. Das wär wirklich super nett!!! LG
Wollte nur schnell was zur Klausur loswerden: Herr Bröhmer, absolut faire und machbare Sache. Jeder der sich mit der Materie ein bisschen beschäftigt hat, konnte die Fragen ohne Probleme beantworten.