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Verzug hier kurz und bündig definieren...

Schuldnerverzug

Ab wann sich der Schuldner in Verzug befindet, ist geregelt in § 286 BGB

Grundsätzlich bedarf es einer Mahnung, um den Schuldner in Verzug zu setzen, § 286 I S. 1 BGB:

Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht,
die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt,
so kommt er durch die Mahnung in Verzug.

Weblinks

Schuldnerverzug, jura-basic.de


Siehe auch: SchuldRecht KategorieZivilRecht

Verzug (zuletzt geändert am 2012-10-19 07:43:56 durch anonym)